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   BSG, 29.10.1991 - 13/5 RJ 38/89   

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BSG, 29.10.1991 - 13/5 RJ 38/89 (https://dejure.org/1991,4390)
BSG, Entscheidung vom 29.10.1991 - 13/5 RJ 38/89 (https://dejure.org/1991,4390)
BSG, Entscheidung vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89 (https://dejure.org/1991,4390)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit - Rücknahme eines rechtwidrigen Rentenbescheids - Anrechnung eines geleisteten militärischen Dienstes als Ersatzzeit - Vertrauensschutz des Rentenempfängers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 79/81

    Nachversicherung; Rentenherabsetzung; Weiterversicherung; Herstellungsanspruch;

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89
    Wie das BSG bereits wiederholt entschieden hat, tritt die fiktive Nachversicherung nicht kraft Gesetzes ein, sondern ist von einem im Belieben des Versicherten stehenden Antrag abhängig [s Urteil des 5. Senats vom 20. Juni 1979 -5 RKn 16/78- SozR 2600 § 50 RKG Nr. 2; 4. Senat Urteil vom 1. Dezember 1982 -4 RJ 79/81-SozR 7290 § 72 G 131 Nr. 7 = BSGE 54, 193; 8. Senat Urteil vom 2. November 1988 -8/5a RKn 15/87- Kompaß 1989, 37 = ZfS 1989, 48].

    Zwar wäre die in diesem Bescheid getroffene Feststellung infolge ihrer Verbindlichkeit für die Rentengewährung kraft Tatbestandswirkung ("konstitutive" Wirkung, vgl. BSGE 41, 198, 200; 54, 193, 197; 56, 161, 163 und BSG SozR 2200 § 1260c RVO Nrn 11 und 12, jeweils m.w.N.) grundsätzlich geeignet gewesen, eine andere Art der Berechnung der Rente für die Zukunft zu rechtfertigen, d.h. eine Berücksichtigung der streitigen Zeiten gemäß § 99 Abs. 9 AKG i.V.m. § 72 Abs. 10 G 131 statt als Ersatzzeiten nunmehr aufgrund fiktiv durchgeführter Nachversicherung als Beitragszeiten i.S. von § 1250 Abs. 1 Buchst a RVO (s BSGE 56, 161, 163) zu tragen.

    Der 4. und 8. Senat des BSG haben dementsprechend speziell für den Fall einer fiktiven Nachversicherung ausgesprochen, daß eine unterbliebene Beratung über die Auswirkungen der Nachversicherung für den benachteiligten Versicherten zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in dem Sinn führen kann, daß er so zu behandeln ist, als sei die Nachversicherung nicht durchgeführt worden (4. Senat Urteil vom 1. Dezember 1982 -4 RJ 9/82- BSGE 54, 193, 198 f; 8. Senat Urteil vom 2. November 1988 -8/5a RKn 15/87-Kompaß 1989, 37; ZfS 1989, 48).

  • BSG, 01.12.1982 - 4 RJ 9/82

    Erwerbsunfähigkeit; Wartezeit; Arbeitsunfall; Versichertenrente

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89
    Der 4. und 8. Senat des BSG haben dementsprechend speziell für den Fall einer fiktiven Nachversicherung ausgesprochen, daß eine unterbliebene Beratung über die Auswirkungen der Nachversicherung für den benachteiligten Versicherten zu einem sozialrechtlichen Herstellungsanspruch in dem Sinn führen kann, daß er so zu behandeln ist, als sei die Nachversicherung nicht durchgeführt worden (4. Senat Urteil vom 1. Dezember 1982 -4 RJ 9/82- BSGE 54, 193, 198 f; 8. Senat Urteil vom 2. November 1988 -8/5a RKn 15/87-Kompaß 1989, 37; ZfS 1989, 48).
  • BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 16/78

    Ersatzzeit - Nachversicherung - Leistungsanspruch - Beschränkung auf einen

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89
    Wie das BSG bereits wiederholt entschieden hat, tritt die fiktive Nachversicherung nicht kraft Gesetzes ein, sondern ist von einem im Belieben des Versicherten stehenden Antrag abhängig [s Urteil des 5. Senats vom 20. Juni 1979 -5 RKn 16/78- SozR 2600 § 50 RKG Nr. 2; 4. Senat Urteil vom 1. Dezember 1982 -4 RJ 79/81-SozR 7290 § 72 G 131 Nr. 7 = BSGE 54, 193; 8. Senat Urteil vom 2. November 1988 -8/5a RKn 15/87- Kompaß 1989, 37 = ZfS 1989, 48].
  • BSG, 24.02.1976 - 5 RKn 17/75

    Anwendbarkeit von Normen - Fiktive Nachversicherungszeit - Dienstzeit im

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89
    Zwar wäre die in diesem Bescheid getroffene Feststellung infolge ihrer Verbindlichkeit für die Rentengewährung kraft Tatbestandswirkung ("konstitutive" Wirkung, vgl. BSGE 41, 198, 200; 54, 193, 197; 56, 161, 163 und BSG SozR 2200 § 1260c RVO Nrn 11 und 12, jeweils m.w.N.) grundsätzlich geeignet gewesen, eine andere Art der Berechnung der Rente für die Zukunft zu rechtfertigen, d.h. eine Berücksichtigung der streitigen Zeiten gemäß § 99 Abs. 9 AKG i.V.m. § 72 Abs. 10 G 131 statt als Ersatzzeiten nunmehr aufgrund fiktiv durchgeführter Nachversicherung als Beitragszeiten i.S. von § 1250 Abs. 1 Buchst a RVO (s BSGE 56, 161, 163) zu tragen.
  • BSG, 16.02.1984 - 1 RJ 12/83

    Fiktive Nachversicherung - Versorgungsdienststelle - Voraussetzung der

    Auszug aus BSG, 29.10.1991 - 5 RJ 38/89
    Zwar wäre die in diesem Bescheid getroffene Feststellung infolge ihrer Verbindlichkeit für die Rentengewährung kraft Tatbestandswirkung ("konstitutive" Wirkung, vgl. BSGE 41, 198, 200; 54, 193, 197; 56, 161, 163 und BSG SozR 2200 § 1260c RVO Nrn 11 und 12, jeweils m.w.N.) grundsätzlich geeignet gewesen, eine andere Art der Berechnung der Rente für die Zukunft zu rechtfertigen, d.h. eine Berücksichtigung der streitigen Zeiten gemäß § 99 Abs. 9 AKG i.V.m. § 72 Abs. 10 G 131 statt als Ersatzzeiten nunmehr aufgrund fiktiv durchgeführter Nachversicherung als Beitragszeiten i.S. von § 1250 Abs. 1 Buchst a RVO (s BSGE 56, 161, 163) zu tragen.
  • BSG, 26.01.2000 - B 13 RJ 37/98 R

    Rentenantragstellung durch Sozialamt, sozialrechtlicher Herstellungsanspruch bei

    Soweit die Versicherungsämter im Rahmen ihrer Aufgabenzuweisung, insbesondere hinsichtlich der Entgegennahme von Leistungsanträgen, in den Verwaltungsablauf der Rentenversicherungsträger eingeschaltet sind, hat ein Rentenversicherungsträger grundsätzlich für ein pflichtwidriges Verhalten eines Versicherungsamtes gegenüber dem Versicherten einzustehen (vgl BSGE 57, 288 = SozR 1200 § 14 Nr. 18; BSG, Urteil vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89 - Klattenhoff in Hauck, SGB I, § 14 RdNr 39; Jung, aaO, 425; Schultes, MittLVA Oberfr 1996, 124, 136 f).
  • BSG, 12.12.2011 - B 13 R 29/11 R

    Rentenberechnung - Vorausbescheinigung - Hochrechnung nach § 194 Abs 1 SGB 6 -

    Vom LSG ist nicht festgestellt worden, dass der Kläger außerhalb der Hinweise in den bei seiner Rentenantragstellung verwendeten Formularen über die Vor- und Nachteile einer Hochrechnung und hinsichtlich der ihm zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten bei der Rentenerstfeststellung von der Beklagten oder der antragsaufnehmenden Stelle der Stadt Ludwigshafen am Rhein (zur Fehlberatung durch ein Versicherungsamt s Senatsurteil vom 29.10.1991 - 13/5 RJ 38/89 - Juris RdNr 22) - mündlich oder schriftlich - beraten worden ist.
  • BSG, 22.10.1996 - 13 RJ 69/95

    Herstellungsanspruch - Nachentrichtung - Freiwillige Beträge - Rentenanwartschaft

    Der von der Rechtsprechung entwickelte Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung des BSG, vgl. SozR 1200 § 14 Nr. 9, SozR 1300 § 44 Nr. 13, Urteil des Senats vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89).
  • BSG, 16.12.1993 - 13 RJ 19/92

    Rentenversicherungsträger - Informationspflicht

    Der von der Rechtsprechung entwickelte sozialrechtliche Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aufgrund eines Gesetzes oder konkreten Sozialrechtsverhältnisses dem Versicherten gegenüber erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Auskunft und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BSG SozR 1200 § 14 Nrn 8, 9 mwN; Urteile des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89 -und vom 25. August 1993 - 13 RJ 27/92 - und - 13 RJ 43/92 -).
  • BSG, 17.08.2000 - B 13 RJ 87/98 R

    Anwartschaftserhaltung bei Erwerbsunfähigkeitsrente, Beratungspflicht des

    Ein solcher Anspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsende Pflicht, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (st Rspr; vgl BSG SozR 1200 § 14 Nr. 9; BSG SozR 1300 § 44 Nr. 13; Urteil des erkennenden Senats vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89; BSG SozR 3-5750 Art. 2 § 6 Nr. 7).
  • BSG, 25.08.1993 - 13 RJ 43/92

    Erwerbsunfähigkeitsrente - Berufsunfähigkeitsrente - Hinweispflicht

    Der von der Rechtsprechung entwickelte Herstellungsanspruch ist auf Vornahme einer Amtshandlung zur Herstellung des Zustandes gerichtet, der bestehen würde, wenn der Versicherungsträger die ihm aus dem Versicherungsverhältnis erwachsenden Pflichten, insbesondere zur Betreuung und Beratung, ordnungsgemäß wahrgenommen hätte (ständige Rechtsprechung; vgl. BSG SozR 1200 § 14 Nr. 9; SozR 1300 § 44 Nr. 13; Urteil des Senats vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89 -).
  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 24/91

    Unrichtige Beratung - Amt für Ausbildungsförderung - Kindergeldanspruch

    Ein Herstellungsanspruch gegen die zur Entscheidung berufene Behörde aufgrund eines Beratungsfehlers einer anderen Behörde steht dem Bürger nur dann zu, wenn diese andere Behörde vom Gesetzgeber iS einer Funktionseinheit arbeitsteilig in das Verwaltungsverfahren eingeschaltet ist (BSGE 51, 89, 95; BSG SozR 1200 § 14 SGB I Nrn 18, 19, 28, 29; BSG vom 29. Oktober 1991 - 13/5 RJ 38/89).
  • LSG Baden-Württemberg, 03.03.2023 - L 8 R 1054/21

    Rücknahme eines Bescheides über die Bewilligung einer großen Witwenrente aus der

    c) Etwaige Fehler bei der Antragsaufnahme und Eingabe in die EDV durch die Mitarbeiterin der Rentenantragstelle des Bürgeramts der Stadt F1 wären der Klägerin nicht zuzurechnen (vgl. BSG, Urt. v. 29.10.1991 - 13/5 RJ 38/89, dort zum Verwaltungsbeamten im Versicherungsamt).
  • LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 290/06

    Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie - Lohn-

    Das Bundessozialgericht hat wiederholt entschieden, dass ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch infolge unterbliebener oder unvollständiger Beratung auch dann gegeben sein kann, wenn die Pflichtverletzung als tatsächlicher Vorgang in dem Verhalten eine nicht mit dem Beklagten Sozialleistungsträger identischen anderen Stelle oder Person ("Dritten") bestand, sofern dieses Verhalten dem Sozialleistungsträger als eigene Verletzung rechtlich zuzurechnen ist (vergleiche z.B. BSG, Urteil vom 29. Oktober 1991 Az.: 13/5 RJ 38/89 zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 22.04.2010 - L 9 AL 289/06

    Gewährung von Beihilfen für Arbeitnehmer der Eisen- und Stahlindustrie -

    Das Bundessozialgericht hat wiederholt entschieden, dass ein sozialrechtlicher Herstellungsanspruch infolge unterbliebener oder unvollständiger Beratung auch dann gegeben sein kann, wenn die Pflichtverletzung als tatsächlicher Vorgang in dem Verhalten einer nicht mit dem Beklagten Sozialleistungsträger identischen anderen Stelle oder Person ("Dritten") bestand, sofern dieses Verhalten dem Sozialleistungsträger als eigene Verletzung rechtlich zuzurechnen ist (vergleiche z.B. BSG, Urteil vom 29. Oktober 1991 Az.: 13/5 RJ 38/89 zitiert nach juris).
  • LSG Bayern, 17.01.2001 - L 20 RJ 261/98

    Anspruch auf Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ;

  • LSG Bayern, 25.07.2000 - L 5 RJ 638/99
  • SG Hannover, 18.09.2007 - S 12 KN 63/03
  • LSG Bayern, 14.01.2010 - L 8 AL 190/08

    Höhe des Überbrückungsgeldes - Berechnung - zwei Alternativen des § 57 Abs 5 SGB

  • SG Berlin, 19.05.2008 - S 107 AS 16031/07

    Erstattung der Kosten des Widerspruchs gegen einen Bescheid bei Unzulässigkeit

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