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   AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16   

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https://dejure.org/2017,31934
AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16 (https://dejure.org/2017,31934)
AG Neuss, Entscheidung vom 12.04.2017 - 132 VI 46/16 (https://dejure.org/2017,31934)
AG Neuss, Entscheidung vom 12. April 2017 - 132 VI 46/16 (https://dejure.org/2017,31934)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Errichtung eines wirksamen Testaments bei betreuter Person

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 390
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07

    Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der

    Auszug aus AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16
    Es muss ihm möglich sein, sich an Sachverhalte und Ereignisse zu erinnern, Informationen aufzunehmen, Zusammenhänge zu erfassen und Abwägungen vorzunehmen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07).
  • BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52

    Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung

    Auszug aus AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16
    Im Vordergrund steht dabei die Fähigkeit zum freien Willensentschluss, die verstandesmäßige, intellektuelle Komponente tritt dahinter zurück (BGH NJW 1953, 1342; 1970, 1680).
  • BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95

    Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers

    Auszug aus AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16
    Da die Testierunfähigkeit als Ausnahmetatbestand von der im Gesetz als Normalfall angesehenen Testierfähigkeit ausgestaltet ist, hat die Testierunfähigkeit nach allgemeinen Grundsätzen derjenige zu behaupten und im Bestreitensfall zu beweisen, der sich auf die Abweichung vom Normalzustand beruft (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438, 1439 mwN).
  • OLG Hamm, 20.05.2003 - 15 W 393/01

    Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers

    Auszug aus AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16
    Dies gilt auch für denjenigen, für den Betreuung angeordnet ist (OLG Hamm FamRZ 2004, 659).
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