Rechtsprechung
AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bewilligung der Erteilung des Erbscheins; Hinderung des Erblassers an der Errichtung eines wirksamen Testamentes
- erbrechtsiegen.de
Anforderungen an Testierunfähigkeit bei Sehschwäche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Errichtung eines wirksamen Testaments bei betreuter Person
Papierfundstellen
- FamRZ 2018, 390
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 14.08.2007 - 31 Wx 16/07
Zur Testierfähigkeit des Erblassers bei mittelschwer ausgeprägter Demenz der …
Auszug aus AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16
Es muss ihm möglich sein, sich an Sachverhalte und Ereignisse zu erinnern, Informationen aufzunehmen, Zusammenhänge zu erfassen und Abwägungen vorzunehmen (vgl. OLG München, Beschluss vom 14.8.2007, 31 Wx 16/07). - BGH, 14.07.1953 - V ZR 97/52
Eheliches Güterrecht. Gleichberechtigung
Auszug aus AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16
Im Vordergrund steht dabei die Fähigkeit zum freien Willensentschluss, die verstandesmäßige, intellektuelle Komponente tritt dahinter zurück (BGH NJW 1953, 1342; 1970, 1680). - BayObLG, 11.04.1996 - 1Z BR 163/95
Beweislast für die Testierfähigkeit eines Erblassers
Auszug aus AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16
Da die Testierunfähigkeit als Ausnahmetatbestand von der im Gesetz als Normalfall angesehenen Testierfähigkeit ausgestaltet ist, hat die Testierunfähigkeit nach allgemeinen Grundsätzen derjenige zu behaupten und im Bestreitensfall zu beweisen, der sich auf die Abweichung vom Normalzustand beruft (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 1438, 1439 mwN). - OLG Hamm, 20.05.2003 - 15 W 393/01
Testierfähigkeit eines wegen Geistesschwäche entmündigten Erblassers
Auszug aus AG Neuss, 12.04.2017 - 132 VI 46/16
Dies gilt auch für denjenigen, für den Betreuung angeordnet ist (OLG Hamm FamRZ 2004, 659).