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   VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19   

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https://dejure.org/2020,4171
VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19 (https://dejure.org/2020,4171)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.02.2020 - 133-IV-19 (https://dejure.org/2020,4171)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 133-IV-19 (https://dejure.org/2020,4171)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 20.08.1986 - 8 B 26.86

    Entlastung - Objektive Klagehäufung - Beschwerdegegenstand

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
    Noch setzt er sich mit dem Begriff des "Wertes des Beschwerdegegenstandes" auseinander, der nach allgemeiner Ansicht der Differenz zwischen dem Betrag, der dem Beschwerdeführer auferlegt worden ist, und dem Betrag, den er mit der Beschwerde erstrebt, entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1986 - 8 B 26/86 - juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 7. Mai 1993, NVwZ-RR 1994, 122; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 146 Rn. 12; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. § 146 Rn. 15; Kuhlmann in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. § 146 Rn. 17; Kaufmann in: BeckOK VwGO, Stand Oktober 2019, § 146 Rn. 7), und der deshalb für den Fall, dass der Beschwerdeführer - wie hier - die ihn beschwerende Entscheidung der Sache nach nur teilweise anficht, gerade nicht mit dem Betrag der insgesamt auferlegten Kosten übereinstimmt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.05.1993 - 24 B 896/93

    Ausschluß der Beschwerde ; Sozialhilferechtliches Verfahren ; Erlaß einer

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
    Noch setzt er sich mit dem Begriff des "Wertes des Beschwerdegegenstandes" auseinander, der nach allgemeiner Ansicht der Differenz zwischen dem Betrag, der dem Beschwerdeführer auferlegt worden ist, und dem Betrag, den er mit der Beschwerde erstrebt, entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1986 - 8 B 26/86 - juris Rn. 4; OVG Münster, Beschluss vom 7. Mai 1993, NVwZ-RR 1994, 122; Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand Juli 2019, § 146 Rn. 12; Happ in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. § 146 Rn. 15; Kuhlmann in: Wysk, VwGO, 2. Aufl. § 146 Rn. 17; Kaufmann in: BeckOK VwGO, Stand Oktober 2019, § 146 Rn. 7), und der deshalb für den Fall, dass der Beschwerdeführer - wie hier - die ihn beschwerende Entscheidung der Sache nach nur teilweise anficht, gerade nicht mit dem Betrag der insgesamt auferlegten Kosten übereinstimmt.
  • VerfGH Sachsen, 14.07.2016 - 10-IV-16
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
    Wird - wie hier - ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
    Wird - wie hier - ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter, dessen einfachrechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 20-IV-18
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.02.2020 - 133-IV-19
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 20-IV-18; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 217-IV-20
    Eine Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. November 2019 hatte der Verfassungsgerichtshof zwischenzeitlich durch Beschluss vom 27. Februar 2020 (Vf. 133-IV-19) verworfen.

    Wie dem Verfassungsgerichtshof aus dem bereits zuvor vom Beschwerdeführer betriebenen Verfassungsbeschwerdeverfahren Vf. 133-IV-19 bekannt ist, ist dieser Erinnerungsbeschluss dem Beschwerdeführer erstmals bereits am 23. November 2019 zugegangen.

  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 221-IV-20

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde betreffend eine Klage gegegn einen

    Eine Verfassungsbeschwerde des Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 19. November 2019 verwarf der Verfassungsgerichtshof durch Beschluss vom 27. Februar 2020 (Vf. 133-IV-19).

    2. Im Übrigen ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG genügt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20; die Beschlüsse ergingen jeweils gegenüber dem Beschwerdeführer).

  • VerfGH Sachsen, 06.05.2021 - 8-IV-21

    Zur Verfahrensverschleppung durch Verfassungsbeschwerde

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20; die Beschlüsse ergingen jeweils gegenüber dem Beschwerdeführer) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 100-IV-21
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie jedenfalls nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 39-IV-21

    Rüge der Verletzung des Verfahrensanspruchs auf den gesetzlichen Richter, des

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 30-IV-21
    1. Soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 16. April 2021 über seine Anhörungsrüge wendet, ist die Verfassungsbeschwerde unzulässig, weil sie - ungeachtet der Frage, ob der Beschwerdeführer eine eigenständige Beschwer durch die Entscheidung über die Anhörungsrüge hinreichend dargetan hat - jedenfalls nicht den Begründungsanforderungen gemäß § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV20; die Beschlüsse ergingen jeweils gegenüber dem Beschwerdeführer) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 04.05.2021 - 8-IV-21

    Anforderungen an die Begründung einer Verfassungsbeschwerde

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1 , § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19 ; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19 ; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20 ; die Beschlüsse ergingen jeweils gegenüber dem Beschwerdeführer) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 129-IV-21

    Begründung der Verfassungsbeschwerde durch hinreichende Darlegung der Möglichkeit

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 25.06.2020 - 20-IV-20

    Nicht ausreichende Begründung einer Verfassungsbeschwerde; Geltendmachung einer

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Beschwerdeschrift, die sich vordergründig gegen das Vollstreckungsersuchen des MDR vom 3. Januar 2020 wendet, nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG genügt (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 44-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19).
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 128-IV-21
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht den Begründungsanforderungen der § 27 Abs. 1, § 28 SächsVerfGHG (vgl. hierzu SächsVerfGH, Beschluss vom 25. Oktober 2019 - Vf. 65-IV-19; Beschluss vom 27. Februar 2020 - Vf. 133-IV-19; Beschluss vom 5. November 2020 - Vf. 117-IV-20) genügt.
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 51-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 124-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 127-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 125-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 73-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 28.04.2022 - 126-IV-21

    Begründung der Verfassungsbeschwerde durch hinreichende Darlegung der Möglichkeit

  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 32-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 220-IV-20
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