Rechtsprechung
AG Köln, 01.08.2013 - 137 C 99/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Kein fliegender Gerichtsstand bei Filesharing-Angelegenheiten
- JurPC
Kein "fliegender" Gerichtsstand in Filesharing-Sachen
- kanzlei.biz
Kein "fliegender Gerichtsstand' bei Filesharing
- info-it-recht.de
Kein fliegender Gerichtsstand in Filesharing-Sachen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
AG Köln verlangt für seine Zuständigkeit Sachnähe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Örtliche Gerichtszuständigkeit im Zusammenhang mit illegalem Herunterladen von Dateien
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein "fliegender Gerichtsstand" bei Filesharing-Fällen
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Update Filesharing: Kein "fliegender” Gerichtsstand bei Filesharing-Klagen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Möglichkeit der unerlaubten Handlung (Kopierbörsenfälle) reicht zur Begründung des besonderen Gerichtsstands nach § 32 ZPO nicht aus
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Kein fliegender Gerichtsstand bei P2P-Urheberrechtsverletzungen
- rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)
Kein "fliegender” Gerichtsstand in Filesharing-Fällen
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Filesharing: Kein fliegender Gerichtsstand
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Kein fliegender Gerichtsstand in Filesharing-Fällen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Filesharing: Fliegender Gerichtsstand verneint
- anwalt.de (Kurzinformation)
Immer mehr Gerichte erteilen dem fliegenden Gerichtsstand eine Absage
- verweyen.legal (Kurzinformation)
Kein "fliegender" Gerichtsstand bei Filesharing-Klagen
Wird zitiert von ...
- AG Düsseldorf, 22.01.2014 - 57 C 7154/13
Der fliegende Gerichtsstand und die originelle Begründung
Für den Fall von Rechtsverletzungen im Bereich des Filesharing ergibt sich aus neuerer Zeit jedoch instanzgerichtliche Rechtsprechung, die den fliegenden Gerichtsstand des § 32 ZPO als rechtsmissbräuchlich ansieht und eine Zuständigkeit am Wohnsitzgericht des Beklagten sieht (so ist mit dieser Begründung ein Verfahren eines Berliner Amtsgerichts nach Düsseldorf abgegeben werden; siehe auch AG Köln 137 C 99/13; abrufbar unter www.nrwe.de und AG Bielefeld, Beschl. V. 15.08.2013, Az. 42 C 76/13; AG Köln, Beschl. v. 07.10.2013, Az. 125 C 359/13).