Rechtsprechung
| AG Köln, 04.06.2009 - 137 C 590/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- MIR - Medien Internet und Recht
Öffentliche Werkswiedergabe mittels Radio in Geschäftsräumen? - Die Wiedergabe eines Werks ist im Sinne von § 15 Abs. 3 Satz 1 UrhG für die Öffentlichkeit bestimmt, wenn sich die Werkswiedergabe auch an die Öffentlichkeit richten sollte.
Kostenlosen MIR-Newsletter abonnieren - Anzeige - openjur.de
§ 15 UrhG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- kanzlei.biz
Radio in den Geschäftsräumen
- kanzlei.biz
Radio in den Geschäftsräumen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwalt.de (Kurzinformation)
Radio für Öffentlichkeit bestimmt
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Bestimmung der Wiedergabe von Radiosendungen in Geschäftsräumen mit Kundenverkehr nicht für dieÖffentlichkeit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 1 Urheberrechtsgesetz (UrhG); Zurechenbarkeit eines durch einen Kunden eingeschalteten Geräts zu dem abwesenden Geschäftsführer
Papierfundstellen
- MIR 2009, Dok. 139
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".