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   AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10   

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https://dejure.org/2010,24195
AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10 (https://dejure.org/2010,24195)
AG Köln, Entscheidung vom 18.11.2010 - 138 C 379/10 (https://dejure.org/2010,24195)
AG Köln, Entscheidung vom 18. November 2010 - 138 C 379/10 (https://dejure.org/2010,24195)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Reisemangel durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich ausdrücklich bekannt gemachter Gefahren durch wilde Tiere

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Reisemangel durch Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich ausdrücklich bekannt gemachter Gefahren durch wilde Tiere

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vom Affen gebissen - selber schuld?

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Reisemangel: Vom Affen gebissen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    "Don't feed the monkeys. If you do, you'll see." - Wer in Afrika mit einer Banane herumläuft, kann von Affen gebissen werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.05.2006 - VI ZR 189/05

    Verkehrssicherungspflicht des Vermieters einer Wohnung hinsichtlich mit

    Auszug aus AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10
    Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NJW 2006, 2326 , NJW 2009, 2811-2814).
  • BGH, 11.01.2005 - X ZR 163/02

    Anforderungen an eine Reisemängelrüge; Wahrung der Ausschlussfrist

    Auszug aus AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10
    Nicht hierzu gehört jedoch das allgemeine, natürliche Lebensrisiko des Reisenden (OLG Frankfurt, RRa 2001, 243, BGH NJW 2005, 1420-1422).
  • BGH, 09.06.2009 - Xa ZR 99/06

    Sozialversicherungsträger müssen Ausschlussfrist des Reisevertragsrechts wahren.

    Auszug aus AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10
    Voraussetzung ist daher, dass sich vorausschauend für ein sachkundiges Urteil die naheliegende Gefahr ergibt, dass Rechtsgüter anderer verletzt werden können (BGH NJW 2006, 2326 , NJW 2009, 2811-2814).
  • OLG Köln, 30.07.2003 - 16 U 31/03

    Zur Frage der Haftung des Reiseveranstalters bei Rutschgefahr auf Wegen in einer

    Auszug aus AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10
    Der Reiseveranstalter und seine Leistungsträger sind jedoch nicht verpflichtet, den Reisenden vor allen denkbaren Gefahren zu schützen, wenn anzunehmen ist, dass der Reisende die Gefahren selbst erkennen und sein Verhalten darauf einstellen kann (vgl. Landgericht Frankfurt, RRa2003, 217; OLG Köln, NJW-RR 2004, 59).
  • OLG Frankfurt, 03.09.2001 - 16 U 195/00

    Reisevertrag: Rutschgefahr im Bereich des Swimmingpools als allgemeines

    Auszug aus AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10
    Nicht hierzu gehört jedoch das allgemeine, natürliche Lebensrisiko des Reisenden (OLG Frankfurt, RRa 2001, 243, BGH NJW 2005, 1420-1422).
  • OLG Celle, 18.04.2002 - 11 U 202/01

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung beim Vorliegen eines Reisemangels ;

    Auszug aus AG Köln, 18.11.2010 - 138 C 379/10
    Da der Reiseveranstalter dem Reisenden aufgrund seiner Obhuts- und Fürsorgepflichten Abwehrmaßnahmen gegen solche mit den Reiseleistungen verbundenen Gefahren schuldet, mit denen der Reisende nicht zu rechnen braucht und die er deshalb nicht willentlich in Kauf nimmt, fallen jedenfalls auch Beeinträchtigungen infolge von Sicherheitsdefiziten im Verantwortungsbereich des Reiseveranstalters, d.h. infolge einer Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht, für deren Einhaltung er einzustehen hat, unter den Mangelbegriff (Palandt/Sprau, aaO; OLG Celle RRa 2004, 156 ; OLG Düsseldorf RRa 2003, 14 ).
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