Rechtsprechung
| BFH, 25.04.2001 - I B 137, 138/00, I B 137/00, I B 138/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 3 Satz 3 a.F.
- Wolters Kluwer
Protokollberichtigung - Unanfechtbarer Beschluss - Berichtigungsantrag - Nichtzulassungsbeschwerde - Protokollfälschung - Verfahrensfehler - Zeitpunkt des Berichtigungsantrages
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BFH, 16.03.2000 - VIII B 24/00
Abgelehnte Protokollberichtigung; Antragstellung nach Schluss der mündlichen …
Auszug aus BFH, 25.04.2001 - I B 137/00
Eine gleichwohl eingelegte Beschwerde ist daher unzulässig (vgl. im Einzelnen Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 16. März 2000 VIII B 24/00, BFH/NV 2000, 1124, m.w.N.).Der Umstand, dass die Protokollberichtigung nicht durch das Gericht, sondern durch den Vorsitzenden abgelehnt wurde, ändert daran nichts, weil der Berichtigungsantrag erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt wurde (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 1124, m.w.N.).
- BFH, 25.04.2001 - I B 138/00
Protokollberichtigung - Unanfechtbarer Beschluss - Berichtigungsantrag - …
I B 137/00 I B 138/00.
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