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| VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121 |
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Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (17)
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121
Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 19 und v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33).In jedem Fall setzt § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG für die Annahme einer erheblichen individuellen Gefahr voraus, dass dem Betroffenen mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit ein Schaden an den Rechtsgütern Leib oder Leben droht (BVerwG, U.v. 17.11.2011 a.a.O. Rn. 20).
Ob die Voraussetzungen der Verfolgungsdichte erfüllt sind, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinn der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (BVerwG, U.v. 17.11.2011 a.a.O. Rn. 23;… U.v. 27.4.2010 a.a.O.).
Dies liegt nicht im Bereich der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 23 für - weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt - ca. 0,12 % oder ca. 1:800 pro Jahr), insbesondere wenn berücksichtigt wird, dass das genannte Risiko nicht die tatsächliche Gefährdungswahrscheinlichkeit widerspiegelt.
Dies gilt angesichts des festgestellten Risikos auch unter Einbeziehung der in Kunar und im gesamten Land unzureichenden medizinischen Versorgungslage, bei der nur eingeschränkt gewährleistet sein dürfte, dass den Opfern nach schweren körperlichen Verletzungen keine dauerhaften Verletzungsfolgen mit Invalidität verbleiben (Lagebericht, S. 27; vgl. BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 23).
- BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).Vielmehr besteht eine extreme Gefahrenlage auch dann, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226).
Hinzu kommt, dass eine extreme Gefahrenlage zwar auch dann besteht, wenn der Ausländer mangels jeglicher Lebensgrundlage dem baldigen sicheren Hungertod ausgeliefert werden würde (vgl. BVerwG, U.v. 29.6.2010 - 10 C 10.09 - BVerwGE 137, 226), jedoch Mangelernährung, unzureichende Wohnverhältnisse und eine schwierige Arbeitssuche nicht mit hoher Wahrscheinlichkeit "alsbald" zu einer extremen Gefahr führen.
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121
Liegen keine gefahrerhöhenden persönlichen Umstände vor, ist ein besonders hohes Niveau willkürlicher Gewalt erforderlich (BVerwG, U.v. 17.11.2011 - 10 C 13.10 - NVwZ 2012, 454 Rn. 19 und v. 27.4.2010 - 10 C 4.09 - BVerwGE 136, 360 Rn. 33).Ob die Voraussetzungen der Verfolgungsdichte erfüllt sind, ist aufgrund einer wertenden Betrachtung im Sinn der Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung zu entscheiden (…BVerwG, U.v. 17.11.2011 a.a.O. Rn. 23; U.v. 27.4.2010 a.a.O.).
- BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage; …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121
Dies stellt jedoch eine allgemeine Gefahr im Sinn des § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG dar, die auch dann nicht als Abschiebungshindernis unmittelbar nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG berücksichtigt werden kann, wenn sie durch Umstände in der Person oder in den Lebensverhältnissen des Ausländers begründet oder verstärkt wird, aber nur eine typische Auswirkung der allgemeinen Gefahrenlage ist (BVerwG, U.v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 - BVerwGE 108, 77).Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226).
- VGH Bayern, 22.03.2013 - 13a B 12.30044
Verfolgung afghanischer Staatsangehöriger bei Rückkehr in die Ostregion
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121
Rn. 31 Die allgemeine Gefahr in Afghanistan hat sich für den inzwischen volljährig gewordenen Kläger aber nicht zu einer extremen Gefahr verdichtet, dass eine entsprechende Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG geboten ist (vgl. ständige Rspr. des Senats, z.B. U.v. 3.2.2011 - 13a B 10.30394 - juris; U.v. 1.3.2013 - 13a B 12.30011 und U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris).Rn. 32 Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (z.B. U.v. 22.3.2013 - 13a B 12.30044 - juris) ergibt sich aus den Erkenntnismitteln nicht, dass ein alleinstehender arbeitsfähiger männlicher afghanischer Rückkehrer mit hoher Wahrscheinlichkeit alsbald nach einer Rückkehr in eine derartige extreme Gefahrenlage geraten würde, die eine Abschiebung in den Heimatstaat verfassungsrechtlich als unzumutbar erscheinen ließe.
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Juni 2008 (10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198 = NVwZ 2008, 1241) setzt das Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG wie die damit umgesetzte Vorschrift des Art. 15 Buchst. c der Richtlinie 2004/83/EG (Richtlinie) einen internationalen oder innerstaatlichen bewaffneten Konflikt voraus, aufgrund dessen der Ausländer einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt ist.Da die Voraussetzungen für die Feststellung eines unionsrechtlich begründeten Abschiebungsverbots nicht erfüllt sind, sind Abschiebungsverbote nach nationalem Recht zu prüfen (vgl. BVerwG, U.v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 - BVerwGE 131, 198).
- BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95
Abschiebungsschutz für Flüchtlinge
- BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06
Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121
Diese Grundsätze über die Sperrwirkung bei allgemeinen Gefahren und die Voraussetzungen für eine ausnahmsweise verfassungskonforme Anwendung in den Fällen, in denen dem Betroffenen im Abschiebezielstaat eine extrem zugespitzte Gefahr droht, sind auch für die neue Rechtslage nach dem Inkrafttreten des Aufenthaltsgesetzes maßgeblich (BVerwG, B.v. 23.8.2006 - 1 B 60.06 - Buchholz 402.242 § 60 Abs. 2 ff. AufenthG Nr. 19). - BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01
Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226). - BVerwG, 19.11.1996 - 1 C 6.95
Ausländerrecht - Anforderungen an das Ausweisungsermessen, Abschiebungsandrohung …
Auszug aus VGH Bayern, 15.03.2013 - 13a B 12.30121
Das ist der Fall, wenn der Ausländer gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (st. Rspr. des BVerwG vgl. nur BVerwGE 99, 324; 102, 249; 108, 77; 114, 379; 137, 226). - VGH Bayern, 03.02.2011 - 13a B 10.30394
Rückkehr eines allein stehenden männlichen arbeitsfähigen Afghanen nach Parwan …
- VGH Bayern, 01.03.2013 - 13a B 12.30011
Für aus dem europäischen Ausland zurückkehrende allein stehende männliche …
- BVerwG, 08.09.2011 - 10 C 14.10
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; unionsrechtlich …
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
- VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30394
Asyl Afghanistan; Gefahrendichte Ostregion - Provinz Nangarhar; Glaubhaftigkeit
- VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30427
Kein Abschiebungsverbot für Afghanen aus der Ostregion; Kabul als interne …
- VGH Bayern, 29.01.2013 - 13a B 11.30510
Rückkehr von afghanischen Staatsangehörigen in die Südregion
- OVG Sachsen, 10.10.2013 - A 1 A 474/09
Afghanistan, Kabul, Kunar, Abschiebungsschutz, Widerruf
Im Übrigen gelten für die Feststellung der Gefahrendichte ähnliche Kriterien wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (BayVGH, Urt. v. 15. März 2013 - 13a B 12.30121 -, juris).Insoweit folgt der Senat auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnismittel vorgenannter Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urt. v. 15. März 2013 - 13a B 12.30121 -, juris Rn. 14 ff.;… Urt. v. 20. Januar 2012 - 13a B 11.30427 -, juris Rn. 27;… Beschl. v. 19. Juni 2013 - 13a ZB 12.30386 - juris Rn. 4;… Beschl. v. 10. Juni 2013 - 13a ZB 30128 - juris Rn. 3 ff.).
Er ist nach eigenen Angaben Paschtune und damit Mitglied der Hauptbevölkerungsgruppe in der Provinz Kunar (vgl. BayVGH, Urt. v. 15. März 2013 a. a. O.).
Insoweit schließt sich der Senat auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnismittel - wie insbesondere den oben angesprochenen - den Einschätzungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (…Urt. v. 24. Juli 2013 a. a. O., juris Rn. 83 ff., zu den Verhältnissen in Kabul) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an (Urt. v. 15. März 2013 - 13a B 12.30121 -, juris Rn. 25 zu den Verhältnissen in der Ostregion Afghanistans[Kunar]) an.
Rn. 41 Auch im Hinblick auf die humanitäre Situation in Kabul und Kunar ergibt sich kein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK zugunsten des Klägers (…vgl. VGH BW, Urt. v. 14. August 2013 - A 11 S 688/13 -, juris; BayVGH, Urt. v. 15. März 2013 a. a. O., juris Rn. 25).
Insoweit kann auf die Ausführungen zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG und zu § 60 Abs. 5 AufenthG verwiesen werden (vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 15. März 2013 a. a. O.).
Auch insoweit schließt sich der erkennende Senat im Hinblick auf die aktuellen Erkenntnismittel der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urt. v. 15. März 2013 a. a. O., Rn. 31 ff.) an.
- OVG Sachsen, 10.10.2013 - 1 A 474/09
Zwangsrekrutierung, Versorgungslage, Abschiebungsverbot, allgemeine Gefahr, …
Insoweit schließt sich der Senat auf der Grundlage der aktuellen Erkenntnismittel - wie insbesondere den oben angesprochenen - den Einschätzungen des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg (…Urt. v. 24. Juli 2013 a.a.O., juris Rn. 83 ff., zu den Verhältnissen in Kabul) und des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs an (Urt. v. 15. März 2013 - 13a B 12.30121 -, juris Rn. 25 zu den Verhältnissen in der Ostregion Afghanistans [Kunar]) an.Auch im Hinblick auf die humanitäre Situation in Kabul und Kunar ergibt sich kein Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 AufenthG i.V.m. Art. 3 EMRK zugunsten des Klägers (…vgl. VGH BW, Urt. v. 14. August 2013 - A 11 S 688/13 -, juris; BayVGH, Urt. v. 15. März 2013 a.a.O., juris Rn. 25).
Insoweit kann auf die Ausführungen zu § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG und zu § 60 Abs. 5 AufenthG verwiesen werden (vgl. hierzu auch BayVGH, Urt. v. 15. März 2013 a.a.O.).
Auch insoweit schließt sich der erkennende Senat im Hinblick auf die aktuellen Erkenntnismittel der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes (Urt. v. 15. März 2013 a.a.O., Rn. 31 ff.) an.
- VG München, 05.07.2013 - M 1 K 13.30244
Herkunftsland: Afghanistan (Ostregion); Provinz: Nangarhar
Nach der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris Leitsatz 1 und Rn. 24;… B.v. 10.6.2013 - 13a ZB 13.30128 - juris Rn. 4) sind afghanische Staatsangehörige bei einer Rückkehr in die Ostregion nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt.Im Hinblick auf Gefahrensituationen bei einer Rückkehr des Klägers in die Ostregion Afghanistans geht das Gericht ebenfalls unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2013 a.a.O.;… B.v. 10.6.2013 a.a.O.) davon aus, dass afghanischen Staatsangehörigen dort auch nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keine extreme Gefahrenlage droht, die zu einem Abschiebeverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde.
- VGH Bayern, 10.06.2013 - 13a ZB 13.30128
Asylrecht Afghanistan; Gefahrendichte in der Ostregion (Kunar)
Mit Urteil vom 15. März 2013 (Az. 13a B 12.30121) hat der Senat auch in Anbetracht der jüngsten Erkenntnislage nochmals bestätigt, dass afghanische Staatsangehörige bei einer Rückkehr in die Ostregion nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt sind. - VG München, 05.07.2013 - M 1 K 13.30184
Herkunftsland: Afghanistan; Provinz: Nangarhar (Ostregion)
Nach der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris Leitsatz 1 und Rn. 24;… B.v. 10.6.2013 - 13a ZB 13.30128 - juris Rn. 4) sind afghanische Staatsangehörige bei einer Rückkehr in die Ostregion nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt.Rn. 34 Im Hinblick auf Gefahrensituationen bei einer Rückkehr des Klägers in die Ostregion Afghanistans geht das Gericht ebenfalls unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2013 a.a.O.;… B.v. 10.6.2013 a.a.O.) davon aus, dass afghanischen Staatsangehörigen dort auch nach derzeitiger Sicherheitslage im Allgemeinen keine extreme Gefahrenlage droht, die zu einem Abschiebeverbot in entsprechender Anwendung von § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG führen würde.
- VGH Bayern, 16.01.2014 - 13a B 13.30025
Ein afghanischer Rückkehrer, der kein nennenswertes Vermögen besitzt und nicht …
Rn. 19 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof geht in seiner aktuellen Rechtsprechung davon aus, dass die Angehörigen der Zivilbevölkerung in Afghanistan durch ihre bloße Anwesenheit keiner erheblichen Gefahr für Leib oder Leben infolge militanter Gewalt ausgesetzt sind (vgl. z.B. hier die Südregion: U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris; für die Südostregion: U.v. 4.6.2013 - 13a B 12.30063 - juris; für die Ostregion: U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris; für die Zentralregion: U.v. 1.2.2013 -13a B 12.30045 - juris). - VG Ansbach, 22.05.2014 - AN 11 K 14.30552
Keine Flüchtlingszuerkennung für Paschtunen aus Provinz Kunar; unglaubhaftes …
Sie ist vielmehr nach Überzeugung des Gerichts dort anzunehmen (ebenso VG Köln, U.v 24.1.2012 - 14 K 1337 und 4279/10.A - juris und VG München, U.v. 16.5.2013 - M 23 K 11.30365 - juris aA BayVGH, U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris und B.v. 10.6.2013 - 13a ZB 13.30128 - juris). - VG München, 31.08.2020 - M 15 K 17.39104
Unbegründet Asylklage - Einzelfall - (Afghanistan)
Nach diesem langen Zeitraum ist eine Gefährdung aber nicht wahrscheinlich (vgl. BayVGH, U.v. 21.6.2013 - 13a B 12.30170 - juris Rn. 29 und U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris Rn. 23 zu einem Zeitraum von drei bzw. fünf Jahren), zumal die Familienangehörigen des Klägers nach dessen Angaben weiterhin unbehelligt in K. und P. leben würden. - VG München, 01.04.2014 - M 16 K 13.30862
Keine konkrete Bedrohung oder Existenzgefährdung bei Rückkehr in das …
Dies gilt auch für die hier einschlägige Provinz Kunar in der Ostregion (vgl. BayVGH, U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris; U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30406 - juris; B.v. 10.6.2013 - 13a ZB 13.30128 - juris; U.v. 16.1.2014 - 13a B 13.30025 - juris). - VG Augsburg, 21.08.2013 - Au 6 K 13.30116
Afghanischer Staatsangehöriger; keine politische Verfolgung; Rückkehrgefahren bei …
Dafür, dass der Grad willkürlicher Gewalt in der Heimatprovinz des Klägers ein so hohes Niveau erreicht hat, dass praktisch jede Zivilperson allein aufgrund ihrer Anwesenheit in dieser Region einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre, bestehen aufgrund der derzeitigen Auskunftslage - unabhängig davon, ob ... oder ... als Heimatprovinz angesehen werden - keine hinreichenden Anhaltspunkte (zu der Wahrscheinlichkeit, in der Ostregion Opfer eines Anschlags zu werden, s. BayVGH, BayVGH, U.v. 15.3.2013 - 13a B 12.30121 - juris Rn. 15;… U.v. 20.1.2012 - 13a B 11.30394 - juris Rn. 20). - VG Würzburg, 08.10.2013 - W 1 K 12.30181
Afghanistan; Provinz Kunar; Taliban; Aufforderung zu Selbstmordattentat; …
- VG München, 07.11.2013 - M 10 K 13.30662
Afghanistan: Mit der Bgründung, er sei nunmehr in Deutschland dem Christentum …
- VG München, 17.10.2013 - M 12 K 12.30409
Afghanistan; Abschiebungshindernisse
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