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   BSG, 16.05.2014 - B 14 AS 171/14 S   

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https://dejure.org/2014,13684
BSG, 16.05.2014 - B 14 AS 171/14 S (https://dejure.org/2014,13684)
BSG, Entscheidung vom 16.05.2014 - B 14 AS 171/14 S (https://dejure.org/2014,13684)
BSG, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - B 14 AS 171/14 S (https://dejure.org/2014,13684)
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Wird zitiert von ... (3)

  • SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 157/14

    Bemessung der Höhe der sozialhilferechtlich berücksichtigungsfähigen Kosten der

    In einem weiteren Schritt wurden die konkreten Angemessenheitsgrenzen i. S. der erweiterten Produkttheorie (vgl. u.a. SG Aachen, Urteil vom 24.09.2013 - S 14 AS 130/13, juris, Rn. 31 ff.; Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) bestimmt.

    Um den Anforderungen der sog. erweiterten Produkttheorie (max. angemessene Bruttokaltmiete x maximal angemessene Wohnungsgröße = Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten - vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R; SG Aachen, Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) gerecht zu werden, sind im Rahmen der Erhebung die kalten Betriebskostenvorauszahlungen nach Wohnungsgrößenklassen getrennt erhoben und ist der - sich über alle Wohnungsmarkttypen und Wohnsegmente ergebende - jeweilige arithmetische Mittelwert mit jenem der Betriebskostenvorauszahlungen der Leistungsempfänger abgeglichen worden.

  • SG Aachen, 04.11.2014 - S 14 AS 608/14

    Bemessung der Höhe der zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft und Heizung

    In einem weiteren Schritt wurden die konkreten Angemessenheitsgrenzen i. S. der erweiterten Produkttheorie (vgl. u. a SG Aachen, Urteil vom 24.09.2013 - S 14 AS 130/13, juris, Rn. 31 ff.; Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) bestimmt.

    Um den Anforderungen der sog. erweiterten Produkttheorie (max. angemessene Bruttokaltmiete x maximal angemessene Wohnungsgröße = Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten - vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R; SG Aachen, Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) gerecht zu werden, sind im Rahmen der Erhebung die kalten Betriebskostenvorauszahlungen nach Wohnungsgrößenklassen getrennt erhoben und ist der - sich über alle Wohnungsmarkttypen und Wohnsegmente ergebende - jeweilige arithmetische Mittelwert mit jenem der Betriebskostenvorauszahlungen der Leistungsempfänger abgeglichen worden.

  • SG Duisburg, 12.05.2015 - S 17 AS 1188/13

    Gewährung von höheren Leistungen für die Kosten der Unterkunft i.R.d.

    Um den Anforderungen der sog. erweiterten Produkttheorie (max. angemessene Bruttokaltmiete x maximal angemessene Wohnungsgröße = Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten - vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R; SG Aachen, Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) gerecht zu werden, sind im Rahmen der Erhebung die kalten Betriebskostenvorauszahlungen nach Wohnungsgrößenklassen getrennt erhoben und ist der - sich über alle Wohnungsmarkttypen und Wohnsegmente ergebende - jeweilige arithmetische Mittelwert mit jenem der Betriebskostenvorauszahlungen der Leistungsempfänger abgeglichen worden.
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