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   VGH Bayern, 06.07.1990 - 14 CS 90.1659   

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VGH Bayern, 06.07.1990 - 14 CS 90.1659 (https://dejure.org/1990,14826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.07.1990 - 14 CS 90.1659 (https://dejure.org/1990,14826)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Juli 1990 - 14 CS 90.1659 (https://dejure.org/1990,14826)
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    Wer ist Nachbar? (IBR 1991, 37)

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Hamburg, 14.03.2017 - 1 Bs 266/16

    Zum Anspruch auf gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehbarkeit eines

    Vor Einfügung von § 80a VwGO bestand Einigkeit darüber, dass ein an das Gericht gerichteter Antrag auf Anordnung des Sofortvollzugs grundsätzlich erst dann in Betracht kam, wenn sich der Begünstigte zuvor erfolglos an die Ausgangs- oder Widerspruchsbehörde mit der Bitte um Sofortvollzugsanordnung gewandt hatte; andernfalls fehlte dem Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO analog das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. Finkelnburg/Jank, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 3. Aufl. 1986, Rn. 707, 708, 749; Redeker/von Oertzen, VwGO, 9. Aufl. 1988, § 80 Rn. 12; VGH Kassel, Beschl. v. 7.7.1971, IV R 40/71, DVBl. 1972, 585; VGH München, Beschl. v. 5.6.1981, 8 CS 81 A/430, 457, NVwZ 1982, 575; Beschl. v. 6.7.1990, Nr. 14 CS 90.1659, BayVBl. 1990, 755, juris Rn. 26; VGH Mannheim, Beschl. v. 9.4.1990, 8 S 543/90, BRS 50 Nr. 175, juris Rn. 3; siehe auch Schönfelder, a.a.O., S. 296; Jäde, UPR 1991, 295, 296 mit Fn. 7).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626/04

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis eines Grundstückskäufers

    Den Eigentümern gleichgesetzt werden in der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer baurechtlichen Nachbarklage Grundstückskäufer, auf die der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu deren Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (s. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982, NJW 1983, 1626 und Urteil vom 11. Mai 1989, BVerwGE 82, 61 - 74/75 - s. a. BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 1990, BayVBl. 1990, 755).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.1994 - 8 S 1198/94

    Dingliches Vorkaufsrecht vermittelt keine eigentumsähnlichen Abwehrrechte eines

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die genannte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im übrigen dahingehend interpretiert, daß eine schutzwürdige eigentumsähnliche Rechtsposition schon dann zu verneinen ist, wenn zwar eine Auflassungsvormerkung eingetragen worden ist, Besitz, Nutzungen und Lasten aber noch nicht übergegangen sind (Beschluß v. 6.7.1990, BayVBl. 1990, 755).
  • VG Würzburg, 08.12.2009 - W 4 K 09.916

    Nachbarklagen, Begriff des Nachbarn; landwirtschaftliche Biogasanlage im

    Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung verschafft nur dann eine eigentumsähnliche Rechtsstellung, wenn Besitz, Nutzungen und Lasten auf den Begünstigten übergehen (BVerwG, U.v. 29.10.1982, BayVBl 1983, 377; BayVGH, B.v. 06.07.1990, BayVBl 1990, 755).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2004 - 8 C 10626.04

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren gegen einen Bebauungsplan;

    Den Eigentümern gleichgesetzt werden in der Rechtsprechung zur Zulässigkeit einer baurechtlichen Nachbarklage Grundstückskäufer, auf die der Besitz sowie Nutzungen und Lasten übergegangen sind und zu deren Gunsten eine Auflassungsvormerkung in das Grundbuch eingetragen ist (s. BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 1982, NJW 1983, 1626 und Urteil vom 11. Mai 1989, BVerwGE 82, 61 - 74/75 - s. a. BayVGH, Beschluss vom 6. Juli 1990, BayVBl. 1990, 755).
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