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   VG Frankfurt/Main, 03.05.1995 - 14 E 3878/94 (3)   

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https://dejure.org/1995,9676
VG Frankfurt/Main, 03.05.1995 - 14 E 3878/94 (3) (https://dejure.org/1995,9676)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03.05.1995 - 14 E 3878/94 (3) (https://dejure.org/1995,9676)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 03. Mai 1995 - 14 E 3878/94 (3) (https://dejure.org/1995,9676)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebühren für Lautsprecher im Hotelbadezimmer? - Sheraton sollte fast 24.000 DM Rundfunkgebühren nachzahlen

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Rundfunkgebühren in Hotelbadezimmern

Papierfundstellen

  • NJW 1995, 3269
  • NVwZ 1996, 204 (Ls.)
  • afp 1996, 96
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Aachen, 03.03.2010 - 8 K 596/07

    Begründung einer Rundfunkgebührenpflicht durch zusätzliche in einem Gastraum

    Dabei ist mit Blick auf den Zweck der Regelung des § 1 Abs. 1 Satz 2 RGebStV, nämlich Lautsprecher dann gebührenrechtlich zu erfassen, wenn sie bezogen auf den potentiellen Empfängerkreis eine Multiplikationswirkung entfalten, auch von Bedeutung, ob die einzelnen Räumlichkeiten durch eine Gleichwertigkeit hinsichtlich ihrer tatsächlichen Nutzung sowie durch eine Vielfalt des Benutzerkreises gekennzeichnet sind, vgl. VG Frankfurt, Urteil vom 3. Mai 1995 - 14 E 3878/94 (3) -, NJW 1995, 3269 (Bad eines Hotelzimmer als unselbständiger Raumteil); ähnlich VG Augsburg, Urteil vom 7. September 2009 - Au 7 K 09.528 -, juris (Lautsprecher in einer in verschiedene Bereiche aufgeteilte Spielhalle); VG Saarland, Urteil vom 20. März 2009 - 6 K 824/07 -, juris (Kabinen in Sonnenstudio keine abgeschlossene Raumeinheit).
  • VG Augsburg, 07.09.2009 - Au 7 K 09.528

    Spielhalle; Lautsprecher; einheitliche Hörstelle

    Die Teilbereiche 11, 111, VI und VII sind im Vergleich zu den Hauptbereichen A und B der Spielstätte eher als "untergeordnete" Raumteile anzusehen, die nur zusammen mit dem übrigen Bereich eine sinnvolle räumliche Einheit bilden (vgl. VG Frankfurt vom 3.5.1995, NJW 1995, S. 3269).
  • VG Saarlouis, 20.03.2009 - 6 K 824/07

    Zum Vorliegen einer einheitlichen Hörstelle im Rundfunkgebührenrecht - hier:

    BayVGH, Beschluss vom 14.05.1998, - 7 ZB 98.1084 - VG Augsburg, Urteil vom 22.09.2005, - AU 7 K 05218 -, vgl. anders für unselbständige Nebenräume: VG Frankfurt, Urteil vom 03.05.1995, - 14 E 3878/94 (3) -, alle zit. nach juris.
  • VG Hannover, 08.07.2004 - 6 A 2537/03

    Hörstelle; Lautsprecher; Rundfunkempfangsgerät; Rundfunkgebühr; Sonnenstudio

    Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn an das Rundfunkempfangsgerät eines Hotelzimmers ein zusätzlicher Lautsprecher angeschlossen ist, der in dem mit dem Zimmer verbundenen Bad installiert ist (VG Frankfurt am Main, NJW 1995 S. 3269).
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