Weitere Entscheidung unten: FG Baden-Württemberg, 23.05.2014

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   FG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 14 K 2982/10   

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https://dejure.org/2012,36230
FG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 14 K 2982/10 (https://dejure.org/2012,36230)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2012 - 14 K 2982/10 (https://dejure.org/2012,36230)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2012 - 14 K 2982/10 (https://dejure.org/2012,36230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unentgeltlichkeit der Einbringung eines Grundstücks bei Einräumung einer Darlehensforderung in Höhe des die Kommanditeinlage übersteigenden Buchwertsaldos

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einbringung von Grundstücken in eine KG als teilentgeltlicher Vorgang mit der Folge des Ansatzes eines Veräußerungsgewinns über die Aufdeckung stiller Reserven eines Einzelunternehmens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2002 § 6 Abs. 5 S. 3 Nr. 1
    Teilentgeltliche Einbringung eines Grundstücks in eine KG aufgrund Buchung einer Darlehensforderung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Teilentgeltliche Einbringung eines Grundstücks in eine KG aufgrund Buchung einer Darlehensforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Teilentgeltlich Einbringung eines Grundstücks in eine KG

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Teilentgeltliche Einbringung eines Grundstücks in eine KG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • FG Münster, 28.03.2001 - 8 K 5523/97

    Gemischte Schenkung von Sonderbetriebsvermögen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 14 K 2982/10
    Schließlich verschafft nur sie der Tatsache steuerrechtlich zutreffend Geltung, dass in dem zu würdigenden Rechtsvorgang sowohl eine entgeltliche Veräußerung als auch eine schenkweise Übertragung liegt (so auch Urteil des Finanzgerichts - FG - Münster vom 28. März 2001 8 K 5523/97 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 877).

    Kennzeichen der "reinen" Trennungstheorie ist es mithin, dass die Trennung in die Bereiche entgeltlich/unentgeltlich nicht nur für das zugrundeliegende Rechtsgeschäft erfolgt, sondern sich auch auf die anteilige Zuordnung des Buchwerts zum entgeltlichen und unentgeltlichen Teil des Rechtsgeschäfts erstreckt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BStBl II 2002, 420; Urteil des FG Münster vom 28. März 2001 8 K 5523/97 F, a.a.O.; Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 8. Dezember 2011 IV C 6 - S 2241/10/10002 - 2011/0973858, BStBl I 2011, 1279, Tz. 15; Niehus/Wilke in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Stand: Juni 2012, § 6 Rn. 1452a, 1453; dieselben, Finanz-Rundschau - FR - 2005, 1012).

  • BFH, 24.01.2008 - IV R 37/06

    Einbringung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens in eine gewerbliche

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 14 K 2982/10
    Ein Entgelt ist nicht nur in Zahlungsvorgängen zu sehen, sondern bspw. auch in der Einräumung einer Darlehensforderung durch die Mitunternehmerschaft (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Januar 2008 IV R 37/06, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2011, 617).
  • BFH, 06.09.2000 - IV R 18/99

    Veräußerung eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 14 K 2982/10
    Der Buchwert soll jedoch insgesamt dem entgeltlichen Teil der Übertragung zugeordnet werden, so dass eine Gewinnrealisierung nur eintritt, wenn, und auch nur in dem Ausmaß, in dem der Kaufpreis den gesamten Buchwert übersteigt (BFH-Urteil vom 6. September 2000 IV R 18/99, BStBl II 2001, 229; dazu Wendt, FR 2002, 53).
  • BFH, 11.12.2001 - VIII R 58/98

    Buchwertfortführung bei Einbringung in Personengesellschaft

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 14 K 2982/10
    Kennzeichen der "reinen" Trennungstheorie ist es mithin, dass die Trennung in die Bereiche entgeltlich/unentgeltlich nicht nur für das zugrundeliegende Rechtsgeschäft erfolgt, sondern sich auch auf die anteilige Zuordnung des Buchwerts zum entgeltlichen und unentgeltlichen Teil des Rechtsgeschäfts erstreckt (BFH-Urteil vom 11. Dezember 2001 VIII R 58/98, BStBl II 2002, 420; Urteil des FG Münster vom 28. März 2001 8 K 5523/97 F, a.a.O.; Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 8. Dezember 2011 IV C 6 - S 2241/10/10002 - 2011/0973858, BStBl I 2011, 1279, Tz. 15; Niehus/Wilke in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Stand: Juni 2012, § 6 Rn. 1452a, 1453; dieselben, Finanz-Rundschau - FR - 2005, 1012).
  • BFH, 30.10.2018 - X R 28/12

    Beendigung der Verfahren X R 28/12 und GrS 1/16 (strenge oder modifizierte

    Das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. Mai 2012  14 K 2982/10 ist gegenstandslos.
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FG Baden-Württemberg, 23.05.2014 - 14 K 2982/10 (https://dejure.org/2014,80608)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.05.2014 - 14 K 2982/10 (https://dejure.org/2014,80608)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Mai 2014 - 14 K 2982/10 (https://dejure.org/2014,80608)
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