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   VG Berlin, 07.08.2020 - 14 L 234.20   

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https://dejure.org/2020,22088
VG Berlin, 07.08.2020 - 14 L 234.20 (https://dejure.org/2020,22088)
VG Berlin, Entscheidung vom 07.08.2020 - 14 L 234.20 (https://dejure.org/2020,22088)
VG Berlin, Entscheidung vom 07. August 2020 - 14 L 234.20 (https://dejure.org/2020,22088)
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Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Coronavirus: Kein Mindestabstand in Berliner Schulen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schulbeginn: Keine Masken im Unterricht, kein Mindestabstand

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Coronavirus: Kein Mindestabstand in Berliner Schulen - Corona-Virus

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Coronavirus: Kein Mindestabstand in Berliner Schulen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Corona-Pandemie: Kein Mindestabstand in Berliner Schulen - Aufhebung der Mindestabstandsregelungen gerechtfertigt

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 14 L 234.20
    Sie befinden darüber, welche Schutzmaßnahmen zweckdienlich und geboten sind, um einen wirksamen Lebensschutz zu gewährleisten (BVerfG, Beschluss vom 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77 -, juris Rn. 13 f.).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 14 L 234.20
    Dabei ist den Antragstellern das Abwarten staatlicher Vollziehungsmaßnahmen nicht zuzumuten, weil die Schulpflicht der Antragstellerinnen zu 1 und 2 gemäß § 45 Abs. 1 SchulG durch unmittelbaren Zwang durchgesetzt werden kann und den Antragstellern zu 3 und 4 das Abwarten einer Sanktion wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 126 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 SchulG nicht zuzumuten ist (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - BVerwG 8 C 6/15 - juris, Rn. 15).
  • BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvF 1/90

    Zweitregister

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 14 L 234.20
    Die Verletzung einer Schutzpflicht kann deshalb nur festgestellt werden, wenn die öffentliche Gewalt Schutzvorkehrungen entweder überhaupt nicht ge troffen hat oder die getroffenen Regelungen und Maßnahmen gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind, das gebotene Schutzziel zu erreichen, oder erheblich dahinter zurückbleiben (BVerfG, Urteil vom 10.01.1995 - 1 BvF 1/90 -, juris Rn. 74).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2017 - 3 S 84.17

    (Kein) Familiennachzug syrischer Familienangehöriger im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 14 L 234.20
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem oder der Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 - juris, Rn. 2, und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris, Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.04.2017 - 3 S 23.17

    Versagung der Erteilung eines Visums zwecks Familiennachzugs im vorläufigen

    Auszug aus VG Berlin, 07.08.2020 - 14 L 234.20
    Wird, wie hier, die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt, kommt die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nur dann in Betracht, wenn ein Obsiegen im Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist und dem oder der Rechtsschutzsuchenden andernfalls schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstünden, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (vgl. z.B. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 17. Oktober 2017 - OVG 3 S 84.17 / 3 M 105.17 - juris, Rn. 2, und vom 28. April 2017 - OVG 3 S 23.17 u.a. - juris, Rn. 1; ferner: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Aufl., § 123 Rn. 13 ff. m.w.N.).
  • VG Berlin, 25.11.2020 - 3 L 618.20
    Gerade in der Zusammenschau mit den oben aufgeführten Hygienemaßnahmen (regelmäßiges Lüften, Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch während des Unterrichts) und dem Gesamtkonzept erscheint es jedoch nicht offensichtlich unvertretbar, während des Unterrichts auf den Abstand zwischen den Schülern zu verzichten (vgl. hierzu VGH Mannheim, Beschluss vom 18. September 2020 - 1 S 2831/20 -, juris Rn. 26 sowie VG Berlin, Beschluss vom 7. August 2020, - VG 14 L 234/20 -).

    Dies ist aber, wie bereits aufgezeigt wurde, nicht der Fall (vgl. zum Vorstehenden auch VG Berlin, Beschluss vom 7. August 2020, - VG 14 L 234/20 -).

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