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LG Münster, 26.09.2013 - 014 O 360/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verletzung des Persönlichkeitsrechts bei Lieferung von Gratiszeitungen in 10 Fällen innerhalb von vier Jahren trotz ausdrücklichen Widerspruchs des Betroffenen
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
§ 3 ZPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
"Ausreißer" bei Postwurf-Sendungen sind keine Rechtsverletzung
Verfahrensgang
- LG Münster, 26.09.2013 - 014 O 360/12
- OLG Hamm, 25.11.2014 - 9 U 225/13
Papierfundstellen
- afp 2014, 167
Wird zitiert von ... (3)
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.08.2015 - 216 C 13/15
Allgemeines Persönlichkeitsrecht: Haftung des Verlegers einer Gratiszeitung für …
Hat sie dagegen derartige Maßnahmen getroffen, wofür sie darlegungs- und beweisbelastet ist, kann dies zum einen etwaigen Anscheinsbeweis hinsichtlich ihrer Störereigenschaft erschüttern (…vgl. zu den Voraussetzungen des Anscheinsbeweises beim Einwurf von Werbung: LG Bonn, Urt. v. 15.01.2014 - 5 S 7/13), zum anderen liegt in derartigen Fällen auch bereits keine Missachtung des Selbstbestimungs- und Besitzrechtes vor, da es aufgrund der dann vorliegenden grundsätzlichen Respektierung des Wunsches der Betroffenen - selbst bei vereinzelten Zustellungen durch Ausreißer - an einem Eingriff durch den Zeitungsverleger in die Rechte der Betroffenen fehlt (vgl. LG Münster, Urt. v. 26.09.2013 - 14 O 360/12). - LG Dortmund, 21.12.2016 - 3 O 110/16
Versehentliche Zustellung unerwünschter Postwurfsendung zumutbar
In derartigen "Ausreißer-Fällen" fehlt es an einem bewussten und wiederholten Hinwegsetzen über den entgegenstehenden Willen des Umworbenen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 25.11.2014 I-9 U 225/13, juris sowie LG Münster, Urteil vom 26. September 2013 - 14 O 360/12, 014 O 360/12 -, juris). - LG Darmstadt, 22.12.2017 - 2 O 66/17 14 O 360/12 vor dem Landgericht Darmstadt und sodann unter dem Aktenzeichen.