Weitere Entscheidung unten: LG Karlsruhe, 29.11.2006

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   LG Karlsruhe, 22.06.2005 - 14 O 70/05 KfH III   

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LG Karlsruhe, 22.06.2005 - 14 O 70/05 KfH III (https://dejure.org/2005,16510)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.06.2005 - 14 O 70/05 KfH III (https://dejure.org/2005,16510)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 14 O 70/05 KfH III (https://dejure.org/2005,16510)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • markenmagazin:recht

    Wettbewerbswidrige Heilmittelwerbung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heilmittelwerberechtlich relevante Werbung; Wettbewerbsverstoß durch die Bewerbung des verschreibungspflichtigen Arzneimittels Sortis außerhalb von Fachkreisen

  • Wolters Kluwer

    Anzeige für ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel in einer überregionalen Zeitung als Werbemaßnahme außerhalb der Fachkreise; Vereinbarkeit einer mögliche Absatzeinbußen verhindernden Anzeige für ein verschreibungspflichtiges Medikament in einer überregionalen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 377
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.06.2005 - 14 O 70/05
    Die Annahme einer Absatzwerbung ist selbst dann zu bejahen, wenn die Maßnahme einen Kaufanreiz zwar nicht geschaffen hat, aber mögliche Absatzeinbußen verhindert werden sollen (BGHZ 140, 134, 140 - Hormonpräparate).

    Es entspricht anerkannter Rechtsansicht, dass Verstöße gegen die Werberegelungen des HWG zugleich unlauteres Marktverhalten sind, was insbesondere für die hier maßgebliche Bestimmung des § 10 I HWG als dem Gesundheitsschutz dienende Regelung gilt (BGHZ 140, 134, 138 - Hormonpräparate; BGH GRUR 2001, 178, 181 - Impfstoffversand an Ärzte; BGH GRUR 1991, 871, 872 - Femovan).

    Derartige Ausnahmen können erst dann angenommen werden, wenn die geschützten Interessen der in Rede stehenden Regelungen des HWG nur marginal berührt werden und ein Handeln in Wahrnehmung berechtigter Interessen, deren Anerkennung auch verfassungsrechtlich geboten ist, vorliegt (vgl. BGHZ 140, 134, 139 - Hormonpräparate).

  • BGH, 17.02.1983 - I ZR 203/80

    Wettbewerbsrechtlicher Anspruch auf Unterlassung von Werbung mit dem Zeichen

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.06.2005 - 14 O 70/05
    Eine produktbezogene Absatzwerbung im Sinne von § 10 HWG setzt ferner eine eindeutige und erkennbare Bezugnahme auf ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel voraus, wobei die ausdrückliche Nennung eines konkreten Arzneimittels in diesem Zusammenhang regelmäßig als eine für die Absatzförderung dieses Mittels geeignete und - zumindest auch - dieser Förderung dienende Maßnahme zu verstehen ist (vgl. BGH GRUR 1983, 393 - Novodigal/Temagin; Doepner a. a. O. § 10 Rdn. 14).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 294/97

    Impfstoffversand an Ärzte; Versand von Medikamenten, organisierter Vertriebsweg

    Auszug aus LG Karlsruhe, 22.06.2005 - 14 O 70/05
    Es entspricht anerkannter Rechtsansicht, dass Verstöße gegen die Werberegelungen des HWG zugleich unlauteres Marktverhalten sind, was insbesondere für die hier maßgebliche Bestimmung des § 10 I HWG als dem Gesundheitsschutz dienende Regelung gilt (BGHZ 140, 134, 138 - Hormonpräparate; BGH GRUR 2001, 178, 181 - Impfstoffversand an Ärzte; BGH GRUR 1991, 871, 872 - Femovan).
  • OLG Karlsruhe, 29.11.2006 - 6 U 140/05

    Zulässigkeit einer für ein verschreibungspflichtiges Medikament werbenden

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 22. Juni 2006 - 14 O 70/05 KfH III - im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert:.

    Das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 22. Juni 2005 - 14 O 70/05 KfH III - wird aufgehoben.

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   LG Karlsruhe, 29.11.2006 - 14 O 70/05   

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LG Karlsruhe, 29.11.2006 - 14 O 70/05 (https://dejure.org/2006,94993)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.11.2006 - 14 O 70/05 (https://dejure.org/2006,94993)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. November 2006 - 14 O 70/05 (https://dejure.org/2006,94993)
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