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   LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 14 Sa 5/13   

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https://dejure.org/2013,41384
LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 14 Sa 5/13 (https://dejure.org/2013,41384)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2013 - 14 Sa 5/13 (https://dejure.org/2013,41384)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2013 - 14 Sa 5/13 (https://dejure.org/2013,41384)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bezugspflegemodell in der Altenpflege; Arbeitszeit eines Teilzeitbeschäftigten Pflegers; Funktionspflegemodell contra Bezugspflegemodell

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 11 TVöD
    ..

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 311a
    Bezugspflegemodell in der Altenpflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 321/06

    Arbeitszeitverringerung - dringende betriebliche Ablehnungsgründe -

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 14 Sa 5/13
    Organisationsentscheidungen des Arbeitgebers sind zu respektieren, beispielsweise ein pädagogisches Konzept dahingehend, den Kreis von Erziehern im Rahmen einer Kindertagesstätte möglichst klein zu halten (BAG vom 16.10.2007, 9 AZR 321/06, Fundstelle juris).

    In diesem Zusammenhang ist auch der Frage nachzugehen, ob dem Arbeitgeber zumutbare Änderungen von betrieblichen Abläufen -unter Wahrung des Organisationskonzeptesden Arbeitszeitwunsch des Arbeitnehmers ermöglicht (BAG vom 16.10.2007 a.a.O. Rdz. 26).

  • BAG, 15.12.2009 - 9 AZR 72/09

    Elternteilzeit - Leitungsposition - entgegenstehende dringende betriebliche

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 14 Sa 5/13
    Soweit eine rückwirkende Vertragsänderung begehrt wird durch die Zustimmung der Beklagten, also durch Abgabe einer Willenserklärung nach § 894 ZPO ist dies gemäß § 311 a Abs. 1 BGB ein mögliches und zulässiges Klageziel, da danach der Abschluss eines Vertrages erstrebt wird, der rückwirkende Rechte und Pflichten begründet (vgl. BAG vom 15.12.2009 - 9 AZR 72/09 -, juris).

    Die entgegenstehenden betrieblichen Interessen müssen zwingende Hindernisse für die beantragte Verkürzung der Arbeitszeit sein (BAG vom 15.12.2009, 9 AZR 72/09, Gallner, ErfK zum Arbeitsrecht 13. Aufl. 2013, § 15 BEEG Rdz. 17).

  • BAG, 18.02.2003 - 9 AZR 164/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 14 Sa 5/13
    In einem dritten Schritt hat das Gericht zu prüfen, ob die entgegenstehenden betrieblichen Gründe so erheblich sind, dass die Erfüllung des Arbeitszeitwunsches des Arbeitnehmers zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Arbeitsorganisation, des Arbeitsablaufes, der Sicherung des Betriebes oder zu einer unverhältnismäßigen wirtschaftlichen Belastung des Betriebes führen würde (so bereits BAG vom 18.02.2003, 9 AZR 164/02, AP Nr. 2 zu § 8 TzBfG).
  • BAG, 08.05.2007 - 9 AZR 1112/06

    Verringerungsanspruch - Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 14 Sa 5/13
    cc)Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender Gründe liegt beim Arbeitgeber (BAG vom 08.05.2007, 9 AZR 1112/06, juris).
  • BAG, 13.10.2009 - 9 AZR 910/08

    Arbeitszeit - Verringerung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 06.05.2013 - 14 Sa 5/13
    Damit genügen im Vergleich zu § 15 Abs. 7 Nr. 4 BEEG, der dringende betriebliche Gründe voraussetzt in § 8 TzBfG auch mindergewichtige Gründe (Müller-Glöge a.a.O.), auch wenn diese nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes hinreichend gewichtig sein müssen (vgl. BAG vom 13.10.2009, 9 AZR 910/08, Rdz. 21).
  • BAG, 16.12.2014 - 9 AZR 915/13

    Teilzeitarbeit - Verteilung der reduzierten Arbeitszeit

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 6. Mai 2013 - 14 Sa 5/13 - aufgehoben.
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