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   VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629   

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https://dejure.org/2013,29481
VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629 (https://dejure.org/2013,29481)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629 (https://dejure.org/2013,29481)
VGH Bayern, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 14 ZB 12.1629 (https://dejure.org/2013,29481)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Beihilfe; Tromcardin complex; Nahrungsergänzungsmittel; ergänzende bilanzierte Diät; Verfahrensrügen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Beihilfe für das Präparat "Tromcardin complex" (hier: Nahrungsergänzungsmittel)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Beihilfe für das Präparat "Tromcardin complex" (hier: Nahrungsergänzungsmittel)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 13.12.2010 - 14 BV 08.1982

    Zum Begriff des Arzneimittels in § 18 Satz 1 BayBhV.

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629
    Das Verwaltungsgericht hat, der Grundsatzentscheidung des Senats vom 13. Dezember 2010 - 14 BV 08.1982 - (juris Rn. 24 ff.) folgend, einen Anspruch des Klägers auf Gewährung von Beihilfe für "Tromcardin" mit der Begründung verneint, "Tromcardin" sei kein Arzneimittel im Sinne von § 18 Satz 1 BayBhV.

    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass "Nahrungsergänzungsmittel", "Diätische Lebensmittel" oder "Diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" trotz ihrer Bezeichnung und ihrer grundsätzlichen Einstufung als Lebensmittel aufgrund des Hinzutretens weiterer Umstände als Arzneimittel anzusehen sein können (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.2009 - 3 C 5.09 - NVwZ 2009, 1038; BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 30 jeweils m.w.N.).

    Lässt sich nicht feststellen, welcher Verwendungszweck überwiegt, wird das Erzeugnis regelmäßig als Lebensmittel eingeordnet werden (vgl. BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 32).

  • BVerwG, 26.05.2009 - 3 C 5.09

    Arzneimittel; Inverkehrbringen; Untersagung; Abgrenzung; Lebensmittel;

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass "Nahrungsergänzungsmittel", "Diätische Lebensmittel" oder "Diätische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke" trotz ihrer Bezeichnung und ihrer grundsätzlichen Einstufung als Lebensmittel aufgrund des Hinzutretens weiterer Umstände als Arzneimittel anzusehen sein können (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.2009 - 3 C 5.09 - NVwZ 2009, 1038; BayVGH, U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 30 jeweils m.w.N.).

    Solche Produkte sind gleichwohl als Arzneimittel einzuordnen, wenn sie eine pharmakologische Wirkung haben, wenn also durch das Produkt über die ernährungsphysiologische Wirkung hinausgehend eine gezielte Beeinflussung des Zustands und der Funktionen des Körpers stattfindet (vgl. BVerwG, U.v. 26.5.2009 - 3 C 5.09 - NVwZ 2009, 1038).

  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 -1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 -7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629
    Ernstliche Zweifel im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind anzunehmen, wenn in der Antragsbegründung ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. etwa BVerfG, B.v. 10.9.2009 -1 BvR 814/09 - NJW 2009, 3642) und die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (BVerwG, B.v. 10.3.2004 -7 AV 4.03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629
    Schlüssige Gegenargumente in diesem Sinne liegen dann vor, wenn der Rechtsmittelführer substantiiert rechtliche oder tatsächliche Umstände aufzeigt, aus denen sich die gesicherte Möglichkeit ergibt, dass die erstinstanzliche Entscheidung im Ergebnis unrichtig ist (vgl. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/548).
  • BVerwG, 05.03.2010 - 5 B 7.10

    Unterlassener Beweisantrag; Darlegungsanforderungen an Aufklärungsrüge

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • BVerwG, 15.05.2008 - 2 B 77.07

    Anforderungen an die Rüge der unrichtigen Ablehnung eines Befangenheitsantrages

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts stellt sich eine Entscheidung als "Überraschungsurteil" dar, wenn das Gericht einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wende gibt, mit dem die Beteiligten nach dem bisherigen Verlauf nicht zu rechnen brauchten (BVerwG, B.v. 15.05.2008 - 2 B 77.07 - NVwZ 2008, 1025).
  • BVerwG, 10.12.2012 - 4 B 16.12

    Anforderungen an die Rüge gegen eine unzulässige Überraschungsentscheidung

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629
    Zudem erfordert die Rüge, die angegriffene Entscheidung sei wegen einzelner Feststellungen oder rechtlicher Gesichtspunkte eine unzulässige Überraschungsentscheidung, eine substantiierte Darlegung dessen, was der Kläger bei ausreichender Gehörsgewährung noch vorgetragen hätte und inwiefern der weitere Vortrag zur Klärung des geltend gemachten Anspruchs geeignet gewesen wäre (BVerwG, B.v. 10.12.2012 - 4 B 16.12 - juris Rn. 11).
  • VGH Bayern, 22.03.2010 - 14 ZB 08.1083

    Zulassungsantrag; Beihilfe; LASIK-Operation; chirurgische Hornhautkorrektur durch

    Auszug aus VGH Bayern, 09.10.2013 - 14 ZB 12.1629
    Wer die Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht erhebt, obwohl er - durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO postulationsfähige Person vertreten - in der Vorinstanz keinen förmlichen Beweisantrag gestellt hat, muss um den gerügten Verfahrensmangel prozessordnungsgemäß zu bezeichnen, insbesondere substantiiert darlegen, warum sich dem Tatsachengericht aus seiner für den Umfang der verfahrensrechtlichen Sachaufklärung maßgeblichen materiell-rechtlichen Sicht die Notwendigkeit einer weiteren Sachaufklärung in der aufgezeigten Richtung hätte aufdrängen müssen (BVerwG, B.v. 5.3.2010 - 5 B 7.10 - juris Rn. 9 m.w.N; BayVGH, B.v. 22.3.2010 - 14 ZB 08.1083 - juris Rn. 7).
  • VG München, 19.11.2015 - M 17 K 14.3058

    Abgewiesene Klage im Streit um Beihilfe für nicht verschreibungspflichtige

    Wie der Senat bereits in seinem, den Kläger betreffenden Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 14 ZB 12.1629 - (juris Rn. 11) ausgeführt hat, sind Produkte wie "Tromcardin" nur dann als Arzneimittel i. S. d. § 18 Satz 1 BayBhV anzusehen, wenn sie eine pharmakologische Wirkung haben.

    Wie bereits vom Senat in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 14 ZB 12.1629 - (juris Rn. 11) ausgeführt, ist dabei abzustellen auf die Zweckbestimmung des Präparats, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher darstellt.

  • VGH Bayern, 24.07.2014 - 14 ZB 14.1045

    Beihilfe; Tromcardin complex; Nahrungsergänzungsmittel; diätetisches

    Wie der Senat bereits in seinem, den Kläger betreffenden Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 14 ZB 12.1629 - (juris Rn. 11) ausgeführt hat, sind Produkte wie "Tromcardin" nur dann als Arzneimittel i.S.d. § 18 Satz 1 BayBhV anzusehen, wenn sie eine pharmakologische Wirkung haben.

    Wie bereits vom Senat in seinem Beschluss vom 9. Oktober 2013 - 14 ZB 12.1629 - (juris Rn. 11) ausgeführt, ist dabei abzustellen auf die Zweckbestimmung des Präparats, wie sie sich für einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher darstellt.

  • VGH Bayern, 21.07.2014 - 14 ZB 12.2699

    Beihilfe; Keltican forte; diätetisches Lebensmittel (ergänzende bilanzierte

    Fehlt eine wissenschaftliche Verkehrsanschauung, entspricht es ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, zur Bestimmung der objektiven Zweckbestimmung eines Präparats auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher abzustellen (vgl. BayVGH, B.v. 9.10.2013 - 14 ZB 12.1629 - juris Rn. 11; U.v. 13.12.2010 - 14 BV 08.1982 - juris Rn. 30 m.w.N.).
  • VG Neustadt, 17.12.2014 - 1 K 101/14

    Beihilfefähigkeit von Nahrungsergänzungsmitteln

    Diese Ausführungen des Widerspruchsbescheides teilt die Kammer vollumfänglich, weshalb zur Vermeidung von Wiederholungen gemäß § 117 Abs. 5 VwGO darauf verwiesen werden kann (vgl. zudem aus der Rechtsprechung allgemein: Urteil der Kammer vom 19. Dezember 2012 - 1 K 860/12.NW -, m.w.N.; OVG RP, Urteil vom 9. Mai 2005 - 2 A 10106/05.OVG - VG Koblenz, Urteil vom 5. September 2014 - 5 K 370/14.KO - BayVGH, Urteil vom 13. Dezember 2010 - 14 BV 08.1982 - sowie VG Stuttgart, Urteil vom 23. Mai 2007 - 17 K 2625/06 - zum Mittel Alcabase und BayVGH, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 14 ZB 12.1629 - zu Tromcardin-Complex, juris).
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