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   OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04   

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OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04 (https://dejure.org/2005,19898)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.01.2005 - 14 U 133/04 (https://dejure.org/2005,19898)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Januar 2005 - 14 U 133/04 (https://dejure.org/2005,19898)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 331 O 103/03
  • OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Hanau, 15.11.2002 - 3 T 216/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04
    Allein der Umstand, dass der Ehemann der abgelehnten Richterin Mitglied derselben Anwaltssozietät ist wie auch der Prozessbevollmächtigte der Klägerin, vermag aus der Sicht einer vernünftigen Partei nicht die Besorgnis zu begründen, die abgelehnte Richterin werde ihr Amt nicht unparteilich ausüben, § 42 ZPO (ebenso OLG Celle, OLGR 95, 272 f.; LG Stendal, Anwaltsblatt 2000, 140 f.; LG Hanau, NJW-RR 2003, 1368 - in jenem Fall hat das Gericht dann aber dem Ablehnungsgesuch nur deshalb stattgegeben, weil die Sozietät, in dem der Ehemann der Richterin Mitglied war, selbst Honorar-Klägerin jenes Prozesses war - Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 42 Rn. 13).
  • LG Stendal, 22.09.1999 - 22 AR 23/99

    Allgemeines Zivilprozessrecht und Vollstreckungsrecht

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04
    Allein der Umstand, dass der Ehemann der abgelehnten Richterin Mitglied derselben Anwaltssozietät ist wie auch der Prozessbevollmächtigte der Klägerin, vermag aus der Sicht einer vernünftigen Partei nicht die Besorgnis zu begründen, die abgelehnte Richterin werde ihr Amt nicht unparteilich ausüben, § 42 ZPO (ebenso OLG Celle, OLGR 95, 272 f.; LG Stendal, Anwaltsblatt 2000, 140 f.; LG Hanau, NJW-RR 2003, 1368 - in jenem Fall hat das Gericht dann aber dem Ablehnungsgesuch nur deshalb stattgegeben, weil die Sozietät, in dem der Ehemann der Richterin Mitglied war, selbst Honorar-Klägerin jenes Prozesses war - Zöller-Vollkommer, ZPO, 24. Aufl., § 42 Rn. 13).
  • OLG Schleswig, 16.05.2000 - 16 W 100/00

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.01.2005 - 14 U 133/04
    Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht hat allerdings grundsätzlich in Fällen, in denen ein Sohn des abgelehnten Richters in der eine Prozesspartei vertretenden Anwaltskanzlei angestellt ist, einen Befangenheitsgrund angenommen (OLGR 2000, 390).
  • BGH, 15.03.2012 - V ZB 102/11

    Richterablehnung wegen Tätigkeit dessen Ehegatten in der von der Gegenseite

    b) Dem steht die Ansicht gegenüber, dass die Ehe des Richters mit einer Rechtsanwältin, die zwar Mitglied der Sozietät oder angestellte Anwältin in der den Gegner vertretenden Kanzlei, aber nicht dessen Prozessbevollmächtigte sei, nicht die Ablehnung des Richters wegen Besorgnis der Befangenheit rechtfertige; es müssten vielmehr konkrete Anhaltspunkte für eine Befangenheit hinzutreten (KG, NJW-RR 2000, 1164, 1165; OLG Celle, OLGR 1995, 272, 273; OLG Hamburg, OLGR 2005, 406; MünchKomm-ZPO/Gehrlein, 3. Aufl., § 43 Rn. 9; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 42 Rn. 4).
  • AG Dresden, 27.07.2015 - 142 C 6444/14

    Besorgnis der Befangenheit, Ehe Richter/Büroangestellter

    Soweit in der Rechtsprechung für den Fall einer Ehe oder eines anderen engen verwandtschaftlichen Verhältnisses des Richters mit einem Mitglied der Sozietät eines Prozessbevollmächtigten verschiedentlich die Auffassung vertreten wurde, allein hieraus könne die Besorgnis der Befangenheit nicht hergeleitet werden, weil diese Konfliktlage andernfalls einem absoluten Ausschließungsgrund nach § 41 ZPO nahekäme (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 23.08.1995, 9 W 78/95, zitiert nach juris, Tn. 5; im Ergebnis ebenso OLG Hamburg, Beschluss vom 26.01.2005, 14 U 133/04, OLGR 2005, 406, offengelassen: KG Berlin, Beschluss vom 11.06.1999, 28 W 3063/99, zitiert nach juris, Tn. 3 ff. und OLG Bremen, Beschluss vom 19.12.2007, MDR 2008, 283), ist dem die obergerichtliche Rechtsprechung schon bisher verbreitet nicht gefolgt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 16.05.2000, 16 W 1000/00 [richtig: 16 W 100/00 - d. Red.] , zitiert nach juris, OLG Jena, Urteil vom 25.08.1999, 2 U 755/99, MDR 2000, 540, SächsOVG, Beschluss vom 01.08.2000, 1 B 58/99, zitiert nach juris, Tn. 6 f., LSG Rheinland- Pfalz, Beschluss vom 04.06.1998, aaO.; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.07.2002, L 4 B 220/02 SF, zitiert nach juris, Tn. 9, LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.01.2012, L 8 SO 27/10 B ER, zitiert nach juris, Tn. 3).
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