Rechtsprechung
OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fußballverein; Großverbraucher; Kaufvertrag; Rabattgesetz
- Judicialis
RabattG § 1; ; RabattG § 9 Nr. 2
- rs-kanzlei.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
RabattG §§ 1 9 Nr. 2
Großverbrauchereigenschaft eines Sportvereins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bautzen, 03.05.1999 - 1 KfHO 31/99
- OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.12.1998 - I ZR 141/96
Vorratslücken - Irreführung/Vorratsmenge
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99
Den Einwand eines räumlich zu weit gefassten Unterlassungsantrages hat die Beklagte unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10.12.1998, WRP 1999, 421 f. - Vorratslücken -, im Berufungsverfahren zu Recht aufgegeben. - BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96
Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99
Entscheidend ist allein, dass beide Parteien gleichartige Waren innerhalb derselben Endverbraucherkreise abzusetzen suchen, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun (BGH WRP 1998, 388 ff. - Skibindungsmontage - m.w.N.; BGH GRUR 1999, 69 ff. - Preisvergleichsliste II -). - BGH, 25.09.1997 - I ZR 84/95
Skibindungsmontage - Ergänzung der Hauptleistung
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99
Entscheidend ist allein, dass beide Parteien gleichartige Waren innerhalb derselben Endverbraucherkreise abzusetzen suchen, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun (BGH WRP 1998, 388 ff. - Skibindungsmontage - m.w.N.; BGH GRUR 1999, 69 ff. - Preisvergleichsliste II -). - BGH, 26.04.1967 - Ib ZR 22/65
Auszug aus OLG Dresden, 30.11.1999 - 14 U 1675/99
Der Begriff des Großverbrauchers verlangt, dass der betreffende Käufer für den eigenen Bedarf als Letzverbraucher (…Baumbach-Hefermehl, a.a.O., § 9 RabattG, Rdn. 8) im Ganzen Waren dauernd in größeren Mengen und zu insgesamt größeren Beträgen abnimmt (BGH, GRUR 1968, 95 ff., 99 - Büchereinachlass -).