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   OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20   

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https://dejure.org/2020,16826
OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20 (https://dejure.org/2020,16826)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.06.2020 - 14 U 20/20 (https://dejure.org/2020,16826)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Juni 2020 - 14 U 20/20 (https://dejure.org/2020,16826)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • RA Kotz

    Delegation der Verkehrssicherungspflichten durch Bauherrn auf Architekten/Bauunternehmer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Architekt muss sich um die Einhaltung der Bauabläufe kümmern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauüberwacher muss Witterungsschutz planen! (IBR 2020, 469)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Hannover, 11.12.2019 - 14 O 247/18

    Architekt muss sich um die Einhaltung der Bauabläufe kümmern!

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20
    Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Dezember 2019 verkündete Grundurteil des Einzelrichters der 14. Zivilkammer des Landgerichts Hannover (14 O 247/18) wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hannover vom 11. Dezember 2019, Az.: 14 O 247/18, aufzuheben und die Klage abzuweisen,.

  • OLG Hamm, 21.02.2014 - 11 W 15/14

    Bauherr haftet nicht, wenn ein Handwerker beauftragte Dacharbeiten unzureichend

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn anerkannt, dass der Bauherr seine ihn primär treffende Verkehrssicherungspflicht und seine diesbezüglichen Pflichtenstellungen dadurch verkürzen kann, dass er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen sachkundigen Fachleuten, sei es einem Architekten oder dem Bauunternehmer, überträgt [BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 -, BauR 1982, 399; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995 - 9 U 48/95 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635].
  • BGH, 09.11.2000 - VII ZR 362/99

    Sorgfaltspflichten des Architekten bei Vergabe von Arbeiten durch den Bauherrn

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20
    Typische Gefahrenquellen müssen den Architekten zu besonders sorgfältiger Überwachungstätigkeit veranlassen [Locher/Koeble/Frik-Koebel, § 34 Rn. 244; BGH, BauR 2001, 273].
  • OLG Koblenz, 25.03.2014 - 3 U 1080/13

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn anerkannt, dass der Bauherr seine ihn primär treffende Verkehrssicherungspflicht und seine diesbezüglichen Pflichtenstellungen dadurch verkürzen kann, dass er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen sachkundigen Fachleuten, sei es einem Architekten oder dem Bauunternehmer, überträgt [BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 -, BauR 1982, 399; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995 - 9 U 48/95 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635].
  • OLG Hamm, 29.09.1995 - 9 U 48/95

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bezüglich einer Baustelle

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn anerkannt, dass der Bauherr seine ihn primär treffende Verkehrssicherungspflicht und seine diesbezüglichen Pflichtenstellungen dadurch verkürzen kann, dass er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen sachkundigen Fachleuten, sei es einem Architekten oder dem Bauunternehmer, überträgt [BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 -, BauR 1982, 399; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995 - 9 U 48/95 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635].
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 220/80

    Aufsichtspflichten des Bauherrn

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur für die Einhaltung von Verkehrssicherungspflichten des Bauherrn anerkannt, dass der Bauherr seine ihn primär treffende Verkehrssicherungspflicht und seine diesbezüglichen Pflichtenstellungen dadurch verkürzen kann, dass er die Planung und Durchführung des Bauvorhabens zuverlässigen sachkundigen Fachleuten, sei es einem Architekten oder dem Bauunternehmer, überträgt [BGH, Urteil vom 9. März 1982 - VI ZR 220/80 -, BauR 1982, 399; OLG Hamm, Urteil vom 29.09.1995 - 9 U 48/95 - OLG Hamm, Beschluss vom 21.02.2014 - 11 W 15/14, NZBau 2014, 635].
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2017 - 21 U 229/14

    Bauarbeiter stürzt in ungesicherten Schacht: Wer haftet alles auf Schadensersatz?

    Auszug aus OLG Celle, 24.06.2020 - 14 U 20/20
    Bei wirksamer Delegation der Sicherungspflichten durch den Bauherrn auf den Architekten oder den Bauunternehmer verändern sich die Sorgfaltspflichten des Bauherrn inhaltlich dahin, dass sie lediglich noch in Form von Auswahl-, Instruktions- und Überwachungspflichten fortbestehen; in der eigenen Verantwortung bleibt der Bauherr dann, wenn er Anlass zu Zweifeln haben muss, ob der Unternehmer den Gefahren und Sicherungsanforderungen an der Baustelle in gebührender Weise Rechnung trägt oder wenn deren Tätigkeit mit besonderen Gefahren verbunden ist, die auch von ihm, dem Auftraggeber, erkannt und durch eigene Anweisungen abgestellt werden können [OLG Düsseldorf, Urteil vom 14. Februar 2017 - 21 U 229/14 -, Rn. 50 m. w. N.].
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2023 - L 14 U 19/22
    Das Berufungsverfahren L 14 U 20/20 hat die Klägerin in einem am 15. März 2023 durchgeführten Erörterungstermin mit Sachverständigen durch Berufungsrücknahme beendet.

    Dem Senat haben außer den Prozessakten die die Klägerin betreffenden Verwaltungsunterlagen der Beklagten sowie die beigezogenen Verfahrensakten L 14 U 20/20 vorgelegen.

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