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OLG Koblenz, 01.06.1984 - 14 W 339/84 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtspflichtverletzung; Abladung eines Prozeßbevollmächtigten; Reisekosten
Papierfundstellen
- VersR 1985, 273
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Dresden, 18.04.2018 - 1 U 1509/17
Ersatzfähigkeit von Reisekosten des Prozessbevollmächtigten zu einem aufgehobenen …
cc) Des Weiteren ist zu berücksichtigten, dass das Oberlandesgericht Koblenz mit Beschlüssen vom 01.06.1984 (Az.: 14 W 339/84, KostRsp. Nr. 31 zu § 104) und vom 11.03.1986 (Az.: 14 W 221/86, Rpfleger 1986, 446 f.) entschieden hat, dass Kosten, die möglicherweise durch eine Amtspflichtverletzung einer Justizbediensteten verursacht worden sind, gegen den Gegner erst festgesetzt werden können, wenn geklärt ist, dass ein Amtshaftungsanspruch nicht bestehe, weil das Bestehen eines Amtshaftungsanspruchs dazu führe, dass es sich bei den durch die Amtspflichtverletzung entstandenen zusätzlichen Kosten nicht um notwendige Kosten i.S.v. § 91 Abs. 1 ZPO handele. - LG Mönchengladbach, 28.06.2022 - 12 O 389/21 Die Kammer folgt auch nicht der Ansicht des OLG Koblenz (Beschl. v. 01.06.1984 - 14 W 339/84 -, juris; Beschl. v. 11.03.1986 - 14 W 221/81 -, juris), dass die Kosten, die im Rahmen des Amtshaftungsanspruchs bestehen, nicht im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens festgesetzt werden könnten.