Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2010 - 14 A 1268/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zuständigkeit des Prüfungsausschusses oder des Landesjustizprüfungsamtes zur Ahndung eines möglichen Verstoßes gegen die Prüfungsordnung i.R.d. mündlichen Prüfung zum juristischen Staatsexamen; Ahndung einer in der Vorbereitungszeit auf den Aktenvortrag begangenen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit des Prüfungsausschusses oder des Landesjustizprüfungsamtes zur Ahndung eines möglichen Verstoßes gegen die Prüfungsordnung i.R.d. mündlichen Prüfung zum juristischen Staatsexamen; Ahndung einer in der Vorbereitungszeit auf den Aktenvortrag begangenen ...
Papierfundstellen
- DVBl 2011, 186
- DÖV 2011, 244
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 07.11.2011 - 10 N 21.09
Rechtsgrundlage für Sanktion bei Täuschungsversuch; Gesetzesvorbehalt; …
Das gezielte Anfertigen eines Spickzettels, der geeignet ist, dem Prüfling in der Prüfungssituation zusätzliches Wissen zu vermitteln und ihm dadurch einen nicht gerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Prüflingen zu verschaffen, stellt ein planvoll auf eine Täuschung ausgerichtetes und mit einem gewissen Aufwand verbundenes Verhalten dar, das zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Chancengleichheit führen kann und daher ohne weiteres als so schwerwiegend bewertet werden darf, dass es zum Nichtbestehen der entsprechenden Prüfungsleistung führt (vgl. etwa OVG NW, Beschluss vom 13. August 2010 - 14 A 1268/09 -, DVBl. 2011, 186, 3. Leitsatz, juris; OVG Rh-Pf., Beschluss vom 27. Januar 1992 - 11 A 10544/91 -, Leitsatz und Orientierungssatz in juris;… Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 242 m.w.N.). - VG Düsseldorf, 30.10.2018 - 2 K 2519/18 Rn. 41 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. August 2010 - 14 A 1268/09 -, juris, Rn. 19; VG Köln, Urteil vom 15. April 2009 - 6 K 5366/07 -, juris, Rnrn.
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