Rechtsprechung
| VG Schleswig, 09.11.2004 - 14 A 154/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- VG Schleswig, 09.11.2004 - 14 A 256/03 Im Übrigen verwies die Beklagte auf die in den Verfahren 14 B 38/02 und 14 B 68/02 ergangenen gerichtlichen Entscheidungen und auf die in den Hauptsacheverfahren 14 A 154/02 und 14 A 263/02 übersandten Stellungnahmen.
In der Sache vertiefen die Kläger ihren Vortrag aus dem Vorverfahren und machen unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in den Verfahren 14 A 154/02 und 14 A 263/02 geltend, dass die Beklagte kein geregeltes Verfahren eingerichtet habe, um sicherzustellen, dass bei der Kalkulation der Abgabensätze einerseits nur die nach der Satzung zulässigen Aufwendungen und andererseits etwaige in den jeweiligen Vorperioden entstandenen Überschüsse ordnungsgemäß berücksichtigt würden.
Wie bereits in den Gründen der zeitgleich verkündeten Urteilen 14 A 154/02 und 14 A 263/02 ausgeführt, ist der Kläger zu 1) als Vermieter von Ferienwohnungen gemäß dieser Rechtsgrundlage fremdenverkehrsabgabepflichtig.
Insofern kann wiederum auf die Ausführungen in den Urteilen 14 A 154/02 und 14 A 263/02 verwiesen werden.
- VG Schleswig, 09.11.2004 - 14 A 129/04 In der Sache vertiefen die Kläger ihren Vortrag aus dem Vorverfahren und machen unter Bezugnahme auf ihr Vorbringen in den Verfahren 14 A 154/02 und 14 A 263/02 geltend, dass die Beklagte kein geregeltes Verfahren eingerichtet habe, um sicherzustellen, dass bei der Kalkulation der Abgabensätze einerseits nur die nach der Satzung zulässigen Aufwendungen und andererseits etwaige in den jeweiligen Vorperioden entstandenen Überschüsse ordnungsgemäß berücksichtigt würden.
Wie bereits in den Gründen der zeitgleich verkündeten Urteilen 14 A 154/02 und 14 A 263/02 ausgeführt, sind die Kläger als Vermieter von Ferienwohnungen gemäß dieser Rechtsgrundlage fremdenverkehrsabgabepflichtig.
Insofern kann wiederum auf die entsprechenden Ausführungen in den Urteilen 14 A 154/02 und 14 A 263/02 verwiesen werden.
- VG Schleswig, 05.12.2023 - 4 A 59/21
Tourismusabgabe - Zahnärzte
Insoweit ist zu berücksichtigen, dass es sich bei der Tourismusabgabe um ein Entgelt für die gebotenen Vorteile aufgrund der von der Gemeinde betriebenen Tourismusförderung handelt (vgl. auch VG Schleswig, Urteil vom 9. November 2004 - 14 A 154/02 - juris Rn. 26). - VG Schleswig, 26.11.2024 - 4 A 40/21
Tourismusabgabe bei Vermietern und Verpächtern von Reha- oder Kurkliniken
Die Vorteilsnahmemöglichkeit muss lediglich bestehen, d. h. nach der vom Pflichtigen ausgeübten Tätigkeit gegeben sein (vgl. OVG Schleswig…, Urteil vom 17. März 2008 - 2 LB 40/07 - juris Rn. 33; OVG Lüneburg…, Beschluss vom 27. Mai 2015 - 9 LA 268/13 - juris Rn. 15; vgl. auch VG Schleswig, Urteil vom 9. November 2004 - 14 A 154/02 - juris Rn. 25). - VG Schleswig, 09.11.2004 - 14 A 263/02 Unter Bezugnahme auf den Vortrag des Klägers zu 3) im Verfahren 14 A 154/02 wird weiter darauf verwiesen, dass zwischen der Fremdenverkehrsabgabe und den gemeindlichen Aufwendungen keinerlei Beziehung mehr bestehe und dass die Berechnung der Abgabe fehlerhaft sei, weil auf einen vermuteten Gewinn abgestellt, ein entstandener Verlust aber nicht berücksichtigt werde.
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