Rechtsprechung
| VG Berlin, 24.10.2007 - 14 A 69.04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 24.10.2007 - 14 A 69.04
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.10.2009 - 6 N 7.08
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.10.2005 - III ZR 400/04
Einzelzimmerzuschlag in Pflegeheim
Auszug aus VG Berlin, 24.10.2007 - 14 A 69.04
In der Sache dürfte es ebenfalls nicht zu beanstanden sein, in der als Wahlleistung angebotenen Unterbringung von Einzelpersonen in Zimmern, die von ihrer Größe auf die Belegung mit zwei Personen zugeschnitten sind und die vorgeschriebenen Mindestgrößen für Einzelzimmer überschreiten, eine besondere, über das Maß des Notwendigen hinausgehende Zusatzleistung nach § 88 Abs. 1 Nr. 1 SGB XI zu sehen (vgl. BGH, Urt.v. 13.10.2005 - III ZR 400/04 -, NJW 2005, S. 3633).Rn. 34 Da die in § 88 Abs. 2 SGB XI geregelten formalen Anforderungen an die Zulässigkeit derartiger Zusatzleistungen nach der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 12/5262 S. 148) dem Schutz der Pflegebedürftigen dienen sollten und ausdrücklich angeordnet ist, dass schon die Gewährung dieser Zusatzleistung nur nach vorheriger schriftlichen Mitteilung an die Pflegekassenverbände und überörtlichen Sozialhilfeträger zulässig ist, dürfte der Beklagte im rechtlichen Ausgangspunkt auch zutreffend davon ausgegangen sein, dass die Vereinbarung eines Komfortzuschlags ohne eine den Anforderungen des § 88 Abs. 2 Nr. 3 SGB XI genügende vorherige Mitteilung an die genannten Stellen gemäß § 134 BGB unwirksam gewesen wäre und auch nicht nachträglich mit ex tunc -Wirkung hätte geheilt werden können (…vgl. zum Meinungsstand Urt. des VGH Bad.-Württ. v. 22.6.2006 - 6 S 2992/04 - bei juris Rn. 27; zum parallelen Erfordernis einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung nach § 88 Abs. 2 Nr. 2 SGB XI sowie zum Bereicherungsanspruch beim Fehlen einer solchen Vereinbarung vgl. BGH, Urt. v. 13.10.2005 - III ZR 400/04 -, NJW 2005, S. 3633).
- VG Halle, 27.06.2024 - 5 A 156/22
Heimrecht
Denn gleichzeitig prüften und verneinten sowohl das Oberverwaltungsgericht als auch die Ausgangsinstanz, eine Verjährung der dort streitigen bereicherungsrechtlichen Ansprüche der Heimbewohner nach § 195 BGB (OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - OVG 6 N 7.08 -, juris Rn. 28; VG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 14 A 69.04 -, juris Rn. 25).Er kann hierzu den jeweiligen Träger verpflichten, zunächst die zugrundeliegenden Bewohner zu benennen und alle nötigen Informationen zum jeweiligen Rückzahlungsanspruch vorzulegen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 24. Oktober 2007 - 14 A 69.04 -, juris Rn. 8: Verpflichtung zur Vorlage einer Liste der betroffenen selbstzahlenden Bewohner und deren zu viel entrichteter Entgelte).
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