Rechtsprechung
| BSG, 16.05.2014 - B 14 AS 171/14 S |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Bayreuth - S 13 AS 907/13
- LSG Bayern - L 11 AS 200/14
- LSG Bayern - L 11 AS 849/13
- LSG Bayern, 20.02.2014 - 11 AS 849/13
- BSG, 16.05.2014 - B 14 AS 171/14 S
- BSG, 01.10.2014 - B 14 AS 65/14 B
Wird zitiert von ... (3)
- SG Aachen, 24.02.2015 - S 20 SO 157/14
Bemessung der Höhe der sozialhilferechtlich berücksichtigungsfähigen Kosten der …
In einem weiteren Schritt wurden die konkreten Angemessenheitsgrenzen i. S. der erweiterten Produkttheorie (vgl. u.a. SG Aachen…, Urteil vom 24.09.2013 - S 14 AS 130/13, juris, Rn. 31 ff.; Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) bestimmt.Um den Anforderungen der sog. erweiterten Produkttheorie (max. angemessene Bruttokaltmiete x maximal angemessene Wohnungsgröße = Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten - vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R; SG Aachen, Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) gerecht zu werden, sind im Rahmen der Erhebung die kalten Betriebskostenvorauszahlungen nach Wohnungsgrößenklassen getrennt erhoben und ist der - sich über alle Wohnungsmarkttypen und Wohnsegmente ergebende - jeweilige arithmetische Mittelwert mit jenem der Betriebskostenvorauszahlungen der Leistungsempfänger abgeglichen worden.
- SG Aachen, 04.11.2014 - S 14 AS 608/14
Bemessung der Höhe der zu berücksichtigenden Kosten der Unterkunft und Heizung …
Rn. 33 In einem weiteren Schritt wurden die konkreten Angemessenheitsgrenzen i. S. der erweiterten Produkttheorie (vgl. u. a SG Aachen…, Urteil vom 24.09.2013 S 14 AS 130/13, juris, Rn. 31 ff.; Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) bestimmt.Rn. 35 Um den Anforderungen der sog. erweiterten Produkttheorie (max. angemessene Bruttokaltmiete x maximal angemessene Wohnungsgröße = Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten - vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 B 14 AS 50/10 R; SG Aachen, Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) gerecht zu werden, sind im Rahmen der Erhebung die kalten Betriebskostenvorauszahlungen nach Wohnungsgrößenklassen getrennt erhoben und ist der sich über alle Wohnungsmarkttypen und Wohnsegmente ergebende jeweilige arithmetische Mittelwert mit jenem der Betriebskostenvorauszahlungen der Leistungsempfänger abgeglichen worden.
- SG Duisburg, 12.05.2015 - S 17 AS 1188/13
Gewährung von höheren Leistungen für die Kosten der Unterkunft i.R.d. …
Rn. 34 Um den Anforderungen der sog. erweiterten Produkttheorie (max. angemessene Bruttokaltmiete x maximal angemessene Wohnungsgröße = Angemessenheitsgrenze der Unterkunftskosten - vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R; SG Aachen, Urteil vom 10.06.2014 - S 14 AS 171/14) gerecht zu werden, sind im Rahmen der Erhebung die kalten Betriebskostenvorauszahlungen nach Wohnungsgrößenklassen getrennt erhoben und ist der - sich über alle Wohnungsmarkttypen und Wohnsegmente ergebende - jeweilige arithmetische Mittelwert mit jenem der Betriebskostenvorauszahlungen der Leistungsempfänger abgeglichen worden.
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