Rechtsprechung
| VGH Bayern, 18.07.2005 - 14 B 04.2285 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG Ansbach, 12.07.2022 - AN 3 K 21.01178
Anordnung zur Baubeseitigung und Wiederherstellung des natürlichen Verlaufs der …
Insoweit kann die Weiternutzung des Fundamentes, das von der Straße A. nicht einmal wahrgenommen werden kann, gerade nicht dazu führen, dass die Identität des wiederhergestellten mit dem ursprünglichen Gebäude gewahrt bleibt (BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Rn. 17;… BayVGH, B.v. 28.6.2021 - 1 ZB 19.2067 - juris Rn. 5).Ein ggf. bestehender Bestandschutz hinsichtlich des Fundamentes ist aufgrund der dauerhaften Verbindung der neuen Notschenke mit dem Fundament und der darauf montierten Metallplatte entfallen (BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Rn. 24).
- VG München, 10.07.2017 - M 8 K 16.1426
LED-Video-Wand im Schaufenster und Denkmalschutz
Rn. 29 Für Verstöße gegen Art. 6, 7, 8 Abs. 2 DSchG verweist Art. 15 Abs. 1 Satz 2 DSchG ausdrücklich auf Art. 76 BayBO (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris). - VGH Bayern, 08.01.2021 - 9 ZB 19.282
Versagung der denkmalschutzrechtlichen Erlaubnis zur Anbringung eines …
Auch die Frage, ob die betreffenden Werbeschilder ohne größeren Aufwand wieder abgenommen werden könnten, spielt dafür, ob gewichtige Gründe des Denkmalschutzes für die Beibehaltung des bisherigen Zustands sprechen, keine Rolle; ebenso wenig, ob der vorherige Zustand aus Sicht des Klägers "hässlich" war oder ob der Kläger einen in der Vergangenheit an der Westseite der Fassade angebrachten und von der Beklagten wohl genehmigten Schriftzug, den das Verwaltungsgericht in Relation zur großflächigeren Fassade als dezenter und eingriffsärmer ansieht, dagegen als massiver und eingreifender empfindet (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Rn. 19).
- VG München, 25.06.2019 - M 1 K 17.1445
Erfolglose Klage gegen eine denkmalschutzrechtliche Rückbauverpflichtung
Dabei kommt es nicht auf eine nach dem Empfinden des so genannten gebildeten Durchschnittsmenschen zu beurteilende Wirkung an, sondern auf denkmalschutzfachliche Gesichtspunkte (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Rn. 19). - VG München, 20.01.2025 - M 8 S 24.7589
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Baueinstellungsverfügung
Bei der Beurteilung kommt es nicht auf die Anschauung des gebildeten Durchschnittsmenschen, sondern auf den Wissens- und Kenntnisstand sachverständiger Kreise an (…BayVGH, B.v. 12.6.2017 - 2 ZB 16.342 - juris Rn. 5; U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Orientierungssatz 2, Rn. 19). - VG München, 30.09.2019 - M 8 K 17.4074
Verpflichtungsklage auf Erteilung einer Baugenehmigung
Insbesondere wurde seitens der Beklagten (noch) keine dem Zweck von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayDSchG entsprechende Ermessensentscheidung (Art. 40 BayVwVfG), die von den Voraussetzungen der Genehmigungspflicht gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 2 BayDSchG (vgl. BayVGH, U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - Rn. 19 ff.) sowie von denjenigen einer Ermessensentscheidung gemäß Art. 6 Abs. 2 Satz 2 BayDSchG ausgeht (…vgl. BayVGH, B.v. 4.8.2011 - 2 CS 11.997 - juris Rn. 6;… B.v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris Rn. 13, 15;… B.v. 13.5.2015 - 1 ZB 13.1334 - juris Rn. 8;… B.v. 12.6.2019 - 2 ZB 17.67 - juris Rn. 12), getroffen. - VG München, 13.10.2025 - M 8 K 24.1718
Anfechtungsklage, Vorbeugende Abbruchuntersagung und Baueinstellung bei …
Rn. 42 Bei der Beurteilung der Denkmaleigenschaft eines Gebäudes kommt es nicht auf die Anschauung des gebildeten Durchschnittsmenschen, sondern auf den Wissens- und Kenntnisstand sachverständiger Kreise an (…BayVGH, B.v. 12.6.2017 - 2 ZB 16.342 - juris Rn. 5; U.v. 18.7.2005 - 14 B 04.2285 - juris Orientierungssatz 2, Rn. 19).
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