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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 04.03.2008 - 14 B 04.921   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23314
VGH Bayern, 04.03.2008 - 14 B 04.921 (https://dejure.org/2008,23314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.03.2008 - 14 B 04.921 (https://dejure.org/2008,23314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. März 2008 - 14 B 04.921 (https://dejure.org/2008,23314)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    BeamtVG § 31 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 31 Abs. 1
    Aus dem Recht der Bundesbeamten: Besoldung und Versorgung: Beamtenrecht; Dienstunfall; Ursächlichkeit; wesentlich mitwirkende Teilursache; Vorschädigung; degenerative Veränderung; distale (körperferne) Bizepssehne; Riss der distalen Bizepssehne

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anerkennung von Dienstunfallfolgen eines im Beamtenverhältnis bei der Deutschen Post AG stehenden Kraftfahrers; Beamtenrechtlicher Begriff des Dienstunfalls; Beweislast bzgl. der Ursächlichkeit eines Dienstunfalls für die daraus hervorgegangenen Verletzungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.04.1967 - II C 118.64

    Modifizierte Theorie des adäquaten Ursachenzusammenhangs - Herzinfakt bei …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2008 - 14 B 04.921
    Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 18.1.1967 ZBR 1967, 219 f.; BVerwG vom 20.4.1967 BVerwGE 26, 332/339 f.).
  • BVerwG, 18.01.1967 - VI C 96.65

    Begriff der wesentlichen Ursache im Dienstunfallrecht bei mehreren mitwirkenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2008 - 14 B 04.921
    Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 18.1.1967 ZBR 1967, 219 f.; BVerwG vom 20.4.1967 BVerwGE 26, 332/339 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.1997 - 12 A 6809/95

    Verunglückung eines Beamten; Arztweg; Gesundheitsstörung; Dienstunfall

    Auszug aus VGH Bayern, 04.03.2008 - 14 B 04.921
    Der Unfallkasse Post und Telekom sind zwar nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 PostSVOrgG die Aufgaben der Unfallfürsorge für die Beamten übertragen, an der Dienstherrneigenschaft des Bundes ändert sich dadurch aber nichts (vgl. OVG NRW vom 22.9.1997 Az. 12 A 6809/95, juris).
  • VGH Bayern, 15.10.2008 - 14 B 04.3029

    Beamtenrecht; Dienstunfall; Unfallfürsorge; Folgeschäden; Verletzung der …

    Das Unfallereignis tritt dann im Verhältnis zu der schon gegebenen Bedingung (dem vorhandenen Leiden oder der Vorschädigung) derart zurück, dass die bereits gegebene Bedingung als allein maßgeblich anzusehen ist (vgl. BVerwG vom 18.1.1967 ZBR 1967, 219 f.; BVerwG vom 20.4.1967 BVerwGE 26, 332/339 f.; BayVGH vom 4.3.2008 Az. 14 B 04.921).
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