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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 21.10.2010 - 14 B 08.1267   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,47760
VGH Bayern, 21.10.2010 - 14 B 08.1267 (https://dejure.org/2010,47760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.10.2010 - 14 B 08.1267 (https://dejure.org/2010,47760)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 14 B 08.1267 (https://dejure.org/2010,47760)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erforderliche Lärmschutzregelung in der Baugenehmigung hinsichtlich seltener Ereignisse Schank- und Speisewirtschaft; Freischankfläche; Außenbewirtschaftung; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen; seltene Ereignisse nach Nr. 7.2 TA Lärm

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 14 B 08.1267
    In diesem Zusammenhang können auch technische Regelwerte zur Beurteilung von Lärmimmissionen herangezogen werden, wenn sie für die Beurteilung der Erheblichkeit der Lärmbelästigung im konkreten Streitfall brauchbare Anhaltspunkte liefern (vgl. BVerwG vom 29.4.1988 BVerwGE 79, 254/264 f.).
  • BVerwG, 18.05.1995 - 4 C 20.94

    Baurechtlicher Nachbarschutz - Allgemeines Wohngebiet - Wohngebietsverträgliche …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 14 B 08.1267
    Im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, wie vorliegend, ist jedoch über § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO das nachbarschützende Rücksichtnahmegebot zu prüfen (vgl. BVerwG vom 18.5.1995 DVBl. 1996, 40 = NVwZ 1996, 379).
  • BVerwG, 04.02.2000 - 4 B 106.99

    Baugenehmigung; Abweichung von der Baugenehmigung; Nachtragsgenehmigung; Änderung …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 14 B 08.1267
    Die Klägerin weist zwar zu Recht darauf hin, dass bei einer Änderung einer baulichen Anlage im Sinn des § 29 BauGB Gegenstand der bauplanungsrechtlichen Prüfung das Gesamtvorhaben in seiner geänderten Gestalt ist (vgl. BVerwG vom 4.2.2000 Az. 4 B 106/99, ‹juris› RdNr. 2 m.w.N.).
  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus …

    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 14 B 08.1267
    Rn. 30 1. Die Zumutbarkeitsgrenze ist aufgrund einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets und der besonderen baulichen Situation im jeweiligen Einzelfall zu bestimmen (vgl. BVerwG vom 24.4.1991 BVerwGE 88, 143/148 f. m.w.N.).
  • VGH Bayern, 31.07.2003 - 2 B 00.3282
    Auszug aus VGH Bayern, 21.10.2010 - 14 B 08.1267
    Die TA Lärm gilt zwar nach ihrem Anwendungsbereich gemäß Nr. 1 Satz 2 Buchst. b nicht für Freiluftgaststätten, sie ist jedoch auch für die Zumutbarkeit von Lärmimmissionen ausgehend von Außenbewirtungsflächen oder Freischankflächen im Einzelfall als Orientierungshilfe geeignet (vgl. z. B. BayVGH vom 31.7.2003 Az. 2 B 00.3282 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.06.2011 - 4 B 3.11

    Zum Verhältnis von Baugenehmigung und fachaufsichtlichem Genehmigungsverfahren

    Dr. Rubel Dr. Jannasch Dr. Bumke Gericht: VGH Aktenzeichen: 14 B 08.1267 Sachgebietsschlüssel: 920.

    ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Urteil des 14. Senats vom 21. Oktober 2010 (VG Ansbach, Entscheidung vom 1. März 2006, Az.: AN 9 K 04.3012) 14 B 08.1267 Großes Staats- AN 9 K 04.3012 wappen.

  • VG München, 20.04.2015 - M 8 K 13.2272

    Baunachbarklage; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheitsgebot; …

    Dies bedeutet für die streitgegenständliche Baugenehmigung, dass es nicht ausreichend ist, die genehmigte Nutzung durch Auflagen einzuschränken, sondern dass vielmehr konkrete Immissionsrichtwerte festzusetzen sind (vgl. BayVGH, U.v. 24.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 35).

    Die Sicherung von Nachbarrechten bei einem Vorhaben, dessen Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, erfordert, dass Nutzungsmöglichkeiten des Vorhabens unter Umständen durch konkrete Regelungen beschränkt und maßgebliche Immissionsrichtwerte oder Beurteilungspegel als Grenzwerte bereits in der Baugenehmigung festgelegt werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 35).

    Denn soweit die Lärmbeeinträchtigungen aufgrund der Baugenehmigung dem Vorhaben zuzurechnen sind, muss durch die Baugenehmigung selbst sichergestellt werden, dass Verletzungen des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots ausgeschlossen werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 37).

  • VG München, 16.03.2015 - M 8 K 14.120

    Nachbarklage

    Nach der obergerichtlichen Rechtsprechung ist eine erhöhte Besucherzahl in einem Gaststättenbetrieb, die beispielsweise durch ein Stadtfest hervorgerufen wird, vorhabenbezogen und deshalb bei der lärmschutzrechtlichen Beurteilung dieses Vorhabens zu berücksichtigen (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 34).

    Sind seltene Ereignisse von vornherein zu erwarten, so sind zur Sicherung von Nachbarrechten bereits in der Baugenehmigung die maßgeblichen Immissionsrichtwerte festzulegen (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 35).

    Zum andern ist es erforderlich, in der Baugenehmigung entweder wirksame Auflagen aufzunehmen, die geeignet sind den Normalbetrieb, trotz des jährlich in unmittelbarer Nähe stattfindenden Oktoberfestes und des dabei voll ausgebuchten Jugendhostel unverändert aufrecht zu erhalten (z.B. Türsteher, Sicherheitspersonal, die gewährleisten, dass die maximal 35 genehmigten Gäste im Café/Bar bewirtet werden und sich im Foyerbereich nur an- und abreisende Gäste aufhalten) oder eine intensivere Nutzung der Gaststätte in dieser Zeit als seltenes Ereignis im Sinn der Nummer 7.2 der TA Lärm zu regeln und dafür Lärmrichtwerte festzusetzen (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 35, 37, 38).

  • VG München, 20.04.2015 - M 8 K 13.2273

    Baunachbarklage; Nachbarschutz; Rücksichtnahmegebot; Bestimmtheitsgebot; …

    Dies bedeutet für die streitgegenständliche Baugenehmigung, dass es nicht ausreichend ist, die genehmigte Nutzung durch Auflagen einzuschränken, sondern dass vielmehr konkrete Immissionsrichtwerte festzusetzen sind (vgl. BayVGH, U.v. 24.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 35).

    Die Sicherung von Nachbarrechten bei einem Vorhaben, dessen Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze überschreiten, erfordert, dass Nutzungsmöglichkeiten des Vorhabens unter Umständen durch konkrete Regelungen beschränkt und maßgebliche Immissionsrichtwerte oder Beurteilungspegel als Grenzwerte bereits in der Baugenehmigung festgelegt werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 35).

    Denn soweit die Lärmbeeinträchtigungen aufgrund der Baugenehmigung dem Vorhaben zuzurechnen sind, muss durch die Baugenehmigung selbst sichergestellt werden, dass Verletzungen des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots ausgeschlossen werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 37).

  • VGH Bayern, 29.08.2016 - 15 ZB 15.2442

    Tekturgenehmigung für den Umbau eines Feuerwehrgerätehauses - …

    Im vorliegenden Fall ist aber gerade nicht ersichtlich, dass durch die streitgegenständliche Genehmigung der baulichen Änderungen die zuvor genehmigten Nutzungen in irgendeiner Weise betroffen sein (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 28) bzw. dass sich diese Änderungen im Vergleich zu den bestandskräftigen Genehmigungen vom 14. Juli 2009 und 19. Januar 2011 lärmerhöhend und damit auf die diesbezüglichen Bewertungsparameter des Rücksichtnahmegebots auswirken können (vgl. auch BayVGH, B.v. 18.2.2013 - 15 ZB 11.1351 [nicht veröffentlicht]).
  • VG Stuttgart, 25.07.2014 - 11 K 1402/13

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung für die Errichtung eines Bürgerhauses mit Café …

    Überschreiten allerdings die bei der Nutzung einer Anlage entstehenden Immissionen bei regelmäßigem Betrieb die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze, muss die genehmigte Nutzung schon in der Baugenehmigung durch konkrete Regelungen eingeschränkt werden (…vgl. VGH München, Urt. v. 18.07.2002 - 1 B 98.2945 - BayVBl 2003, 503;… Urt. v. 29.07.2002 - 1 B 98.3159 - juris - Beschl. v. 01.02.2006 - 1 CE 04.734, 1 CE 04.791 - juris - ; Urt. v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris - und Beschl. v. 15.11.2011 - 14 AS 11.2328 - juris;… VGH Mannheim, Urt. v. 25.10.2002 - 5 S 1706/01 - juris - OVG Lüneburg, Urt. v. 29.08.1995 - 1 L 3462/94 - BauR 1996, 79;… OVG Magdeburg, Urt. v. 12.07.2007 - 2 L 176/02 - juris -).

    Die allein nachträgliche Feststellbarkeit von "seltenen Ereignissen" führt zu einer nicht hinnehmbaren Unsicherheit bei den Anwohnern, da diese auf Spekulationen oder Vermutungen angewiesen sind im Hinblick darauf, ob ein seltenes Ereignis vorliegt und ob die vorgegebenen höheren Werte noch eingehalten sind oder schon überschritten werden (vgl. VGH München, Urt. v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris -).

  • VG Köln, 07.12.2011 - 23 K 4726/10

    Rechtmäßigkeit einer Nutzungsänderungsgenehmigung für eine Gaststätte; …

    Rn. 55 so BayVGH, Urteil vom 21.10.2010 - 14 B 08.1267 -, unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 15.5.1997 - 4 C 23.95 -.

    Rn. 57 BayVGH, Urteil vom 21.10.2010 - 14 B 08.1267 -, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 14.6.2011 - 4 B 3.11 -.

  • VG München, 19.03.2018 - M 8 K 16.4694

    Erfolgreiche Nachbarklage gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung und …

    Rn. 47 Denn soweit die Lärmbeeinträchtigungen aufgrund der Baugenehmigung dem Vorhaben zuzurechnen sind, muss durch die Baugenehmigung selbst sichergestellt werden, dass Verletzungen des nachbarschützenden Rücksichtnahmegebots ausgeschlossen werden (vgl. BayVGH, U.v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris Rn. 37).
  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4601

    Nachbarklage gegen Bau einer Hotelanlage wegen fehlender verkehrlicher …

    Die Sicherung von Nachbarrechten bei einem Vorhaben, dessen Immissionen die für die Nachbarschaft maßgebliche Zumutbarkeitsgrenze überschreiten - wie es bei den seltenen Ereignissen der Fall ist -, erfordert, dass Nutzungsmöglichkeiten des Vorhabens unter Umständen durch konkrete Regelungen beschränkt und maßgebliche Immissionsrichtwerte oder Beurteilungspegel als Grenzwerte bereits in der Baugenehmigung festgelegt werden (BayVGH, U. v. 21.10.2010 - 14 B 08.1267 - juris).
  • VGH Bayern, 28.06.2012 - 2 B 10.788

    Hotelbetrieb; Freischankfläche; reines Wohngebiet; Gebietserhaltungsanspruch; …

    Damit ist der vorliegende Fall nicht mit dem der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vom 21. Oktober 2010 (Az. 14 B 08.1267 - juris) zugrundeliegenden Sachverhalt zu vergleichen.
  • VG Ansbach, 22.11.2023 - AN 3 K 22.01523

    Baurecht: Drittanfechtungsklage wegen Nutzungsänderung

  • VG München, 19.03.2018 - M 8 K 16.4726

    Aufhebung der Genehmigung der Nutzungsänderung eines Teils einer …

  • VG München, 23.11.2016 - M 9 K 15.4614

    Immissionsrichtwerte für eine Gemengelage

  • VG München, 06.07.2016 - M 8 SN 16.349

    Abweichung von der erforderlichen Abstandsfläche

  • VG Regensburg, 19.07.2022 - RN 6 K 20.2715

    Baugenehmigung für den Neubau eines Rathauses

  • VG Augsburg, 09.12.2021 - Au 5 K 21.41

    Erfolgreiche Nachbarklage (Sondereigentümer) gegen eine Baugenehmigung für eine …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.10.2013 - 1 MB 25/13

    Zumutbare Lärm- und Geruchsimmissionen im Außenbereich; (keine) nachbarschützende …

  • VG Augsburg, 27.10.2011 - Au 5 K 10.826

    Nutzungsänderung in eine Schank- und Speisewirtschaft (Pizzeria mit Eiscafé); …

  • VG Würzburg, 10.10.2011 - W 5 K 10.587

    Außenbewirtschaftung einer Eisdiele; Gebot der Rücksichtnahme; besonderes …

  • VG München, 03.11.2021 - M 9 K 19.2831

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für die Erweiterung einer Gaststätte

  • VG Würzburg, 16.01.2012 - W 5 K 11.380

    Biergartenbegriff; traditionelle Betriebsform

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