Rechtsprechung
| VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2349 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beamtenrecht; Umzugskostenrecht; Fahrtkostenerstattung; kürzeste üblicherweise befahrene Strecke; triftige Gründe für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs; Zeitersparnis
- Landesanwaltschaft Bayern
Art. 12 Abs. 2 BayUKG
Bayerisches Umzugskostengesetz: Fahrtkostenerstattung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 15.07.1977 - 6 C 57.76
Einzugsgebietsregelung - Auslegung
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2349
Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Trennungsgeldrecht sei die Entfernung zwischen der Wohnung und der Dienststelle nach der objektiv kürzesten üblicherweise befahrenen Strecke maßgeblich, auch wenn es sich nicht um die am häufigsten befahrene und (oder) verkehrsgünstigste Strecke handeln würde (BVerwG vom 15.7.1977 ZBR 1977, 402 f.).Der Verwaltungsgerichtshof hält es wegen des sachlich engen Zusammenhangs zwischen dem Verzicht auf die Zusage der Umzugskostenvergütung und der Erstattung der Fahrtkosten für zutreffend, auch zur Ermittlung der maßgebenden Strecke für die Fahrtkostenerstattung auf die jeweils kürzeste üblicherweise befahrene Straßenverbindung abzustellen (vgl. BVerwG vom 15.7.1977 a.a.O.; z.B. BayVGH vom 29.10.2007 Az. 14 ZB 07.1645).
Rn. 21 Die Erwägungen des Bundesverwaltungsgerichts zu § 2 Abs. 6 BUKG a.F. (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c BUKG n.F.) zur kürzesten üblicherweise befahrenen Strecke sind auch auf die Bemessung der Wegstrecke für die Fahrtkostenerstattung nach Art. 12 Abs. 2 BayUKG anwendbar (BVerwG vom 15.7.1977 a. a. O.).
Im Interesse der Gleichbehandlung ist es geboten, allein auf die eindeutig feststellbare, kürzeste Verkehrsverbindung zwischen Wohnung und Dienststelle abzustellen (BVerwG vom 15.7.1977 a. a. O.).
- VGH Bayern, 29.10.2007 - 14 ZB 07.1645
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2349
Der Verwaltungsgerichtshof hält es wegen des sachlich engen Zusammenhangs zwischen dem Verzicht auf die Zusage der Umzugskostenvergütung und der Erstattung der Fahrtkosten für zutreffend, auch zur Ermittlung der maßgebenden Strecke für die Fahrtkostenerstattung auf die jeweils kürzeste üblicherweise befahrene Straßenverbindung abzustellen (…vgl. BVerwG vom 15.7.1977 a.a.O.; z.B. BayVGH vom 29.10.2007 Az. 14 ZB 07.1645).Maßgeblich ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Entfernung zwischen der Wohnung und der Dienststelle nach der objektiv kürzesten üblicherweise befahrenen Strecke, auch wenn es sich nicht um die am häufigsten befahrene und (oder) verkehrsgünstigste Strecke handelt (so auch BayVGH vom 29.10.2007 a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.1994 - 6 A 2596/93
Verkehrsübliche Straßenverbindung; Anspruch auf Wegestreckenentschädigung; …
Auszug aus VGH Bayern, 14.07.2011 - 14 B 09.2349
Für die Bemessung der Wegstrecke ist vor allem nicht erheblich, ob es sich um eine äußerst stark befahrene Strecke, z.B. mit häufiger Staugefahr, handelt (a.A. OVG NRW vom 6.7.1994 ZBR 1995, 111).
- VG München, 20.10.2011 - M 17 K 11.3677
Wegstreckenberechnung
Die Rechtsprechung hatte sich mehrfach mit dem Begriff der kürzesten üblicherweise befahrenen Strecke zu beschäftigen (s. BVerwG vom 15.07.1977, ZBR 1977, 204, BayVGH vom 29.10.2007 14 ZB 07.1645 juris, BayVGH vom 14.7.2011 14 B 09.2349 juris).Mit dem Begriff "üblicherweise befahren" kommt zum Ausdruck, dass es sich um eine für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen geeignete und zulässigerweise befahrene öffentliche Straße handeln muss (VGH vom 14.7.2011, a.a.O).
- VG Bayreuth, 16.07.2014 - B 5 K 13.200
Rücknahme einer Zusicherung, durch welche Auslagenersatz nach Art. 12 BayUKG …
Denn zur Ermittlung der maßgeblichen Strecke für die Fahrtkostenerstattung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 BayUKG ist auf die kürzeste üblicherweise befahrene Straßenverbindung abzustellen (…BayVGH, B.v. 29.10.2007 - 14 ZB 07.1645 - juris Rn. 3; U.v. 14.7.2011 - 14 B 09.2349 - juris Rn. 20).Auch die Verweisung in Art. 12 Abs. 2 Satz 1 BayUKG auf Art. 5 Abs. 1 BayRKG, wonach die "notwendigen" Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, d.h. auf der kürzesten üblicherweise befahrenen Strecke, erstattet werden, spricht dafür, dass für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs auch allein auf die eindeutig feststellbare, kürzeste, benutzbare Verkehrsverbindung (zwischen Wohnung und Dienststelle) abzustellen ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1977 - VI C 57.76 - ZBR 1977, 402 f.;… BayVGH, B.v. 29.10.2007 a.a.O.; BayVGH, U.v. 14.7.2011 a.a.O. juris Rn. 21).
- VG Bayreuth, 16.07.2014 - B 5 K 12.313
Beamtenrecht, Umzugskostenrecht, Mietkostenzuschuss, kürzeste üblicherweise …
Denn zur Ermittlung der maßgeblichen Strecke für die Fahrtkostenerstattung nach Art. 12 Abs. 2 Satz 1 BayUKG ist auf die kürzeste üblicherweise befahrene Straßenverbindung abzustellen (…BayVGH, B.v. 29.10.2007 - 14 ZB 07.1645 - juris Rn. 3; U.v. 14.7.2011 - 14 B 09.2349 - juris Rn. 20).Auch die Verweisung in Art. 12 Abs. 2 Satz 1 BayUKG auf Art. 5 Abs. 1 BayRKG, wonach die "notwendigen" Kosten für die Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln, d.h. auf der kürzesten üblicherweise befahrenen Strecke, erstattet werden, spricht dafür, dass für die Benutzung eines Kraftfahrzeugs auch allein auf die eindeutig feststellbare, kürzeste, benutzbare Verkehrsverbindung (zwischen Wohnung und Dienststelle) abzustellen ist (vgl. BVerwG, U.v. 15.7.1977 - VI C 57.76 - ZBR 1977, 402 f.;… BayVGH, B.v. 29.10.2007 a.a.O.; BayVGH, U.v. 14.7.2011 a.a.O. juris Rn. 21).
- LAG Nürnberg, 14.04.2015 - 7 Sa 432/14
Mehrstrecke - Verlegung des Dienstorts - Umzugskostenrecht
Im Interesse der Gleichbehandlung sei es geboten, allein auf die eindeutig feststellbare, kürzeste Verkehrsverbindung zwischen Wohnung und Dienststelle abzustellen (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Urteil vom 14.07.2011 - 14 B 09.2349; juris). - ArbG Nürnberg, 02.03.2016 - 4 Ca 5054/15
Fahrtkostenentschädigung: Auslegung einer tarifvertraglichen Regelung ("kürzeste …
Dies kann zum einen einfach nur bedeuten, dass es sich um eine öffentliche Straße handeln muss, die für den Verkehr mit Kraftfahrzeugen geeignet und zulässigerweise zu befahren ist (so die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs im Zusammenhang mit der Gewährung von Fahrtkostenerstattung nach Art. 12 Abs. 2 BayUKG; vgl. bspw. BayVGH v. 14.07.2011 - 14 B 09.2349; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz v. 13.09.2012 - 10 Sa 128/12).
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