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Rechtsprechung
   LSG Bayern, 08.06.2009 - L 14 B 1071/08 R ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,29691
LSG Bayern, 08.06.2009 - L 14 B 1071/08 R ER (https://dejure.org/2009,29691)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08.06.2009 - L 14 B 1071/08 R ER (https://dejure.org/2009,29691)
LSG Bayern, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - L 14 B 1071/08 R ER (https://dejure.org/2009,29691)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de

    Abzug einer fiktiv berechneten ausländischen Rente im Rentenbescheid - Berechnung des monatlichen Werts der Rente in Anlage zum Rentenbescheid- Verwaltungsaktseigenschaft - statthafter Rechtsbehelf im einstweiligen Rechtsschutz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung ausländischer Rente zwecks Entlastung deutscher Rentenversicherungen; Grundsätze des überstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechts i.Z.m. der Entschädigung ausländischer Versicherungszeiten und Beschäftigungszeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (2)

  • LSG Baden-Württemberg, 31.03.2009 - L 4 R 5972/08
    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2009 - L 14 B 1071/08
    Bewilligt der Rentenversicherungsträger dem Versicherten bei der Erstbewilligung einer Rente in Anwendung des § 31 FRG nur einen um einen Ruhensbetrag geminderten monatlichen Zahlbetrag, so stellt die zur Ermittlung dieses Zahlbetrages erforderliche Berechnungen des monatlichen Wertes der Rente in einer Anlage zum Rentenbescheid keinen Verwaltungsakt dar, mit dem Versicherten (zunächst) ein ungekürzter monatlicher Zahlunganspruch zuerkannt wurde (Abgrenzung zum LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 31.03.2009., Az.: L 4 R 5972/08 ER-B).

    Zur Begründung des geänderten Antrags wurde auf entsprechende Ausführungen in einem Schreiben des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. Januar 2009, Az.: L 4 R 5972/08 ER-B Bezug genommen.

    Die vom Prozessbevollmächtigten des Bf angesprochenen Anlagen 1 (Berechnung der Monatsrente) und 7 (Zusammentreffen mehrerer Ansprüche) stellen ebenso wie die Anlage 10, mit der die Bg den Betrag errechnet hat, in dessen Höhe - ihrer Ansicht nach - der monatliche Zahlungsanspruch des Bf gesetzlich ruht, lediglich die notwendigen Berechnungsschritte für die Ermittlung des dem Bf durch Verwaltungsakt zuerkannten monatlichen Zahlungsanspruchs dar und dienen damit nur der Begründung dieses Verwaltungsakts, ohne eine darüber hinausgehende eigene Regelung zu treffen (Abgrenzung zum Beschluss des LSG Baden-Württemberg vom 31. März 2009, Az.: L 4 R 5972/08 ER-B).

  • BSG, 18.02.1998 - B 5 RJ 48/96 R

    Verfassungsmäßigkeit des Ruhens einer Berufsunfähigkeitsrente beim …

    Auszug aus LSG Bayern, 08.06.2009 - L 14 B 1071/08
    Anders als in Fällen, in denen der Rentenversicherungsträger die Zahlung einer bereits bewilligten Altersrente unter Anwendung von Ruhensvorschriften ganz oder teilweise einstellt (vgl. BSGE 82, 17), liegt im Falle der Erstbewilligung eines unter Anwendung des § 31 FRG errechneten Zahlbetrages weder eine Ruhensanordnung noch eine deklaratorische Feststellung des (gesetzlich angeordneten) Ruhens, sondern eine - ggf. im Wege der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage zu beseitigende - rechtswidrige (weil zu niedrige) Bewilligung des aus dem Stammrecht erwachsenden monatlichen Zahlungsanspruches.

    Das Ruhen führe lediglich dazu, dass die jeweils fälligen Rentenbeträge nicht zu zahlen seien (BSGE 82, 17 - juris Rn. 15).

  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 1051/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von …

    Rn. 69 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2008 - 14 B 1071/08 - .

    Rn. 71 Vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 19. November 2008 - 14 B 1071/08 - VG Köln, Beschluss vom 27. Juni 2008 - 23 L 818/08 - sowie Urteil vom 3. Juni 2009 - 23 K 3124/08 -.

    Rn. 75 Vgl. ebenso OVG NRW, Beschlüsse vom 10. Juni 2008 - 14 A 3219/07 - und vom 19. November 2008 - 14 B 1071/08 - Nds. OVG, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 9 LA 420/07 -, ZKF 2009, 42; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 2 LB 11/04 - und Beschluss vom 3. Dezember 2007 - 2 MB 22/07 -, NVwZ-RR 2008, 561; Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 6. August 2008 - 7 K 189/06 -.

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