Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 14 B 1228/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erhebung der Vergnügungssteuer durch die Gemeinde bei Diskotheken als am Eintrittspreis orientierte Kartensteuer; Erhebung der in der Form einer an die Raumgröße der Veranstaltungsstätte anknüpfenden Pauschsteuer als Auffangtatbestand; Orientierung der Vergnügungssteuer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03
Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 27.10.2005 - 14 B 1228/05
Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 2004 9 C 3.03 , KStZ 2004, 233, auf das auch das Verwaltungsgericht hingewiesen hat, kann die Gemeinde die Vergnügungssteuer bei Diskotheken als am Eintrittspreis orientierte Kartensteuer und daneben als Auffangtatbestand auch in der Form einer an die Raumgröße der Veranstaltungsstätte anknüpfenden Pauschsteuer erheben.
- VG Münster, 26.01.2011 - 9 K 1517/08
Vergnügungsteuer; Tanzveranstaltung; Konzert; DJ
Ebenso wenig komme es nach dem Beschluss des OVG NRW vom 27. Oktober 2005 - 14 B 1228/05 (JURIS) darauf an, inwieweit von der (angebotenen) Tanzmöglichkeit Gebrauch gemacht werde, weil seit jeher nicht das (Mit-) Tanzen, sondern die Teilnahme an der Tanzveranstaltung besteuert werde. - VG Münster, 07.01.2009 - 9 L 594/08
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsmittels in Abgabensachen; …
Rn. 20 Ferner hat das OVG NRW in seinem Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 14 B 1228/05 - dargelegt, darauf, inwieweit von der (angebotenen) Tanzmöglichkeit Gebrauch gemacht werde, komme es nicht an, weil seit jeher nicht das (Mit-) Tanzen, sondern die Teilnahme an der Tanzveranstaltung besteuert werde. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.08.2011 - 14 A 1224/11
Einordnungen von Discjockeyauftritten als Tanzveranstaltungen oder …
Rn. 10 2005 14 B 1228/05 - (juris). - VG Münster, 06.04.2006 - 9 L 200/06
Seniorentanz ist vergnügungssteuerpflichtig
Rechtsprechung, vgl. etwa in Streitverfahren wegen Vergnügungssteuern für Tanzveranstaltungen: VG Münster, Beschluss vom 5. Juli 2005 - 9 L 493/05 - bestätigt durch OVG NRW, Beschluss vom 27. Oktober 2005 - 14 B 1228/05 -.
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