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| VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961 |
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Mindestversorgung als Grundlage für eine Erhöhung um Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung
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Kurzfassungen/Presse (3)
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Keine Erhöhung des Mindestruhegehalts um einen Kindererziehungszuschlag und Kindererziehungsergänzungszuschlag
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Erhöhung des Mindestruhegehalts um einen Kindererziehungszuschlag und Kindererziehungsergänzungszuschlag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Mindestversorgung als Grundlage für eine Erhöhung um Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung
Verfahrensgang
- VG München, 08.05.2009 - M 21 K 08.3117
- VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961
- BVerwG, 23.06.2016 - 2 C 17.14
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OVG Rheinland-Pfalz, 22.07.2011 - 10 A 10132/11
Erhöhung des Mindestruhegehalts um einen Kindererziehungszuschlag
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961
Dieser Auffassung neigt auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in seinem Urteil vom 22. Juli 2011 - 10 A 10132/11 - (DÖD 2011, 293) zu und verweist insbesondere darauf, dass das Mindestruhegehalt aufgrund des ganz anderen Berechnungsmodells nichts mit dem Kindererziehungszuschlag zu tun habe.Soweit dieses so berechnete erdiente Ruhegehalt im Vergleich zum amtsbezogenen oder amtsunabhängigen Mindestruhegehalt ungünstiger ist, geht es quasi in dem Mindestruhegehalt "unter" (OVG RhPf, U.v. 22.7.2011 - 10 A 10132/11 - DÖD 2011, 293).
Nachdem diese Folge sämtliche Empfänger einer Mindestversorgung trifft und nicht erkennbar ist, dass mehr Frauen als Männer eine solche beziehen, liegt auch keine Diskriminierung wegen des Geschlechts vor (vgl. OVG RhPf, U.v. 22.7.2011 - 10 A 10132/11 - DÖD 2011, 293;… BVerwG, B.v. 17.4.2013 - 2 B 109.11 - juris Rn. 11).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2013 - 3 A 2192/10
Anspruch einer Beamtin auf einen vorübergehenden Pflegeergänzungszuschlag und …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961
Eine den Anwendungsbereich des § 50a BeamtVG einschränkende Auslegung führt dazu, dass bereits vor Einfügung des Satzes 2 in § 50a Abs. 7 BeamtVG durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG nicht Grundlage für eine Erhöhung um die in §§ 50a, 50b, 50e BeamtVG geregelten Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung sein kann (entgegen OVG NW, U.v. 12.2.2013 - 3 A 2192/10 - juris).Insbesondere das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat diese Auffassung in seinem rechtskräftigen Urteil vom 12. Februar 2013 - 3 A 2192/10 - (…juris Rn. 30 ff.) mit Blick auf den Wortlaut und die Gesetzessystematik (Unterscheidung von Ruhegehalt und Leistungen nach den §§ 50a ff. BeamtVG in § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 9 BeamtVG) vertreten.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2008 - 21 A 2098/06
Festsetzung der Versorgungsbezüge eines Studienrates bei Versetzung in den …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961
Sinn und Zweck dieser mit Wirkung vom 1. Oktober 1994 (BGBl I 1993 S. 2442) eingefügten ergänzenden Ruhensregelung war es, den sich nach Anwendung von § 55 BeamtVG ergebenden Zahlbetrag an Versorgungsbezügen nochmals zu reduzieren, wenn und weil infolge einer späten Begründung des Beamtenverhältnisses die Gewährung einer Mindestversorgung auf eine Rentenleistung trifft, die nach der Regelung des § 55 BeamtVG dazu führte, dass trotz der verhältnismäßig kurzen Dienstzeit neben der Rentenleistung gleichwohl das (nahezu) ungekürzte Mindestruhegehalt zu gewähren wäre (vgl. OVG NW, U.v. 16.1.2008 -21 A 2098/06 - IÖD 2008, 91 m.w.N.).Nach dem gesetzgeberischen Willen war diese ergänzende Ruhensregelung dadurch gerechtfertigt, dass die Sicherung des Existenzminimums ausschließlich durch die Mindestversorgung nur bis zu einem Zeitpunkt nötig ist, ab dem eine Rente i.S.d. § 55 BeamtVG aufgrund einer vorangegangenen Arbeitnehmertätigkeit gewährt wird (vgl. OVG NW, U.v. 16.1.2008 a.a.O. sowie die Gesetzesbegründing in BT-Drs. 12/5919 S. 17).
- OVG Niedersachsen, 16.04.2014 - 5 LA 13/14
Möglichkeit der Erhöhung eines Mindestruhegehalts um einen …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961
Rn. 17 2. Zwar vertritt die ganz überwiegende Rechtsprechung die Auffassung, dass auch Empfänger der Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG Zuschläge nach §§ 50a ff. BeamtVG a.F. erhalten können (vgl. die Nachweise bei NdsOVG, B.v. 16.4.2014 - 5 LA 13/14 - juris Rn. 12).Rn. 25 c) Aus diesen Gründen schließt sich der Senat der überwiegend in der Literatur vertretenen Auffassung an, dass das Mindestruhegehalt bereits vor Einfügung des Satzes 2 in § 50a Abs. 7 BeamtVG durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz nicht um die Zuschläge nach §§ 50a, 50b, 50e BeamtVG zu erhöhen war (vgl. die Nachweise bei NdsOVG, B.v. 16.4.2014 - 5 LA 13/14 - juris Rn. 11).
- BVerfG, 12.03.1996 - 1 BvR 609/90
Kindererziehungszeiten
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961
Während ursprünglich durch die Einführung der Zuschläge wegen Kindererziehungszeiten in erster Linie eine "Lückenschließung" in der Alterssicherung in dem Sinn erfolgen sollte, dass erziehungsbedingte Ausfallzeiten im Erwerbsleben durch die Gewährung von rentenrechtlichen Erziehungszeiten kompensiert werden, zielen die im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. März 1996 -1 BvR 609/90 u.a. - (BVerfGE 94, 241) erlassenen Änderungen darauf ab, Erziehungsleistungen im Renten- und Versorgungsrecht zu honorieren, und zwar unabhängig davon, ob die Erziehungszeiten zu einem Ausfall oder einer Einschränkung in der Berufstätigkeit und damit zu Lücken in der Alterssicherung geführt haben (…vgl. zur Rechtsentwicklung Plog/Wiedow, BBG, Bd. 2, Stand Dezember 2013, § 50a BeamtVG Rn. 1 ff.). - BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04
Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961
Rn. 28 Das Mindestruhegehalt nach § 14 Abs. 4 BeamtVG dient - wie oben bereits ausgeführt - der Sicherung des Existenzminimums bei Alter und Invalidität, stellt also eine grundsätzlich jedem Beamten nach dem Alimentationsgrundsatz zu gewährende Grundsicherung dar (vgl. BVerwG, U.v. 23.6.2005 - 2 C 25.04 - BVerwGE 124, 19 zur amtsbezogenen Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 Satz 1 BeamtVG unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung in BT-Drs. 11/5136 S. 23). - BVerwG, 24.11.2011 - 2 C 57.09
Ruhegehalt; Versorgungsbezüge; Mitglied der Bundesregierung; Bundesminister; …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961
Betrifft die zu prüfende Maßnahme oder Regelung ein Gebiet, in dem der Normgeber über ein weites Ermessen verfügt - wie dies im Besoldungs- und Versorgungsrecht der Fall ist -, so ist ein Gleichheitsverstoß nur dann anzunehmen, wenn sich im Hinblick auf die Eigenart des geregelten Sachbereichs ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung schlechthin nicht finden lässt, die Regelung also willkürlich erscheint (vgl. BVerwG, U.v. 24.11.2011 - 2 C 57.09 - BVerwGE 141, 210 Rn. 31 ff.). - BVerwG, 17.04.2013 - 2 B 109.11
Revisionsrechtliche Klärung des grundsätzlichen Ausschlusses der Gewährung eines …
Auszug aus VGH Bayern, 04.06.2014 - 14 B 13.1961
Nachdem diese Folge sämtliche Empfänger einer Mindestversorgung trifft und nicht erkennbar ist, dass mehr Frauen als Männer eine solche beziehen, liegt auch keine Diskriminierung wegen des Geschlechts vor (vgl. OVG RhPf, U.v. 22.7.2011 - 10 A 10132/11 - DÖD 2011, 293; BVerwG, B.v. 17.4.2013 - 2 B 109.11 - juris Rn. 11).
- OVG Niedersachsen, 08.12.2015 - 5 LB 84/15
Amtsabhängige Mindestversorgung; amtsbezogene Mindestversorgung; amtsunabhängige …
Es stelle eine grundsätzlich jedem Beamten nach dem Alimentationsgrundsatz zu gewährende Grundsicherung dar, welche pauschalierend und generalisierend sowie unabhängig von der individuellen Erwerbsbiographie des jeweiligen Beamten gewährt werde (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014 - 14 B 13.1961 -, juris Rn. 28).Soweit hingegen das erdiente Ruhegehalt im Vergleich zum amtsbezogenen oder amtsunabhängigen Mindestruhegehalt ungünstiger sei, gehe es quasi im Mindestruhegehalt "unter" (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22.7.2011 - 10 A 10132/11 -, juris Rn. 29 sowie Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014, a. a. O., Rn. 28).
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 4. Juni 2014 (- 14 B 13.1961 -, a. a. O.) die Ansicht vertreten, die Regelung des § 50a Abs. 7 Satz 2 BeamtVG n. F. werfe keine verfassungsrechtlichen Probleme auf (…Rn. 30; die gegen diese Entscheidung vom Bay. VGH zugelassene Revision ist eingelegt worden und wird beim Bundesverwaltungsgericht unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 17.14 geführt).
Rn. 39 Demgegenüber stellt das Mindestruhegehalt nach § 16 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 NBeamtVG mit Blick auf das Alimentationsprinzip grundsätzlich für jeden Beamten eine Grundsicherung bei Alter und Invalidität dar (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22.7.2011, a. a. O., Rn. 27 [zur vergleichbaren Vorschrift der amtsunabhängigen Mindestversorgung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 2 BeamtVG n. F.]; Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014, a. a. O., Rn. 28 [zur vergleichbaren, die amtsabhängige und amtsunabhängige Mindestversorgung betreffenden Vorschrift des § 14 Abs. 4 BeamtVG a. F.]).
Rn. 40 Die Mindestversorgung ist somit pauschalierend und generalisierend und wird unabhängig davon gewährt, welche Erwerbsbiographie der einzelne Beamte auch immer hat und wie sein erdientes Ruhegehalt einschließlich etwaiger Zuschläge zu berechnen ist (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22.7.2011, a. a. O., Rn. 27; Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014, a. a. O., Rn. 29 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 50a Abs. 7 Satz 2 NBeamtVG n.F.]).
Soweit das so ermittelte Ruhegehalt im Vergleich zum amtsbezogenen oder amtsunabhängigen Mindestruhegehalt ungünstiger - also niedriger - ist, geht es einschließlich etwaiger Zuschläge in dem Mindestruhegehalt "unter" (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22.7.2011, a. a. O., Rn. 29; Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014, a. a. O., Rn. 28 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 50a Abs. 7 Satz 2 NBeamtVG n.F.]).
Dass er bei der Festsetzung der Mindestversorgung keine Anwendung findet, wird dadurch gerechtfertigt, dass das Mindestruhegehalt jedenfalls höher sein muss als das erdiente Ruhegehalt einschließlich der Zuschläge wegen Kindererziehung (…vgl. OVG Rh.-Pf., Urteil vom 22.7.2011, a. a. O., Rn. 30; Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014, a. a. O. Rn. 29 [allerdings zur Rechtslage vor Inkrafttreten des § 50a Abs. 7 Satz 2 NBeamtVG n.F.]).
Rn. 55 Der Senat lässt gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO mit Blick auf das beim Bundesverwaltungsgericht anhängige Revisionsverfahren zum Aktenzeichen BVerwG 2 C 17.14 (vorgehend: Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014, a. a. O.) die Revision zu.
- OVG Niedersachsen, 25.11.2014 - 5 LB 69/14
Kindererziehungsergänzungszuschlag; Mindestruhegehalt; Mindestversorgung; …
Rn. 32 Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat sich in seinem Urteil vom 4. Juni 2014 (- 14 B 13.1961 -, juris Rn 15 ff.) der in der Literatur vertretenen Auffassung, dass das Mindestruhegehalt bereits vor der mit Wirkung vom 12. Februar 2009 erfolgten Einfügung des Satzes 2 in § 50 a Abs. 7 BeamtVG (im vorliegenden Fall: vor der zum 1.12.2011 geschaffenen Regelung des § 58 Abs. 8 Satz 2 NBeamtVG) nicht um die Zuschläge nach den §§ 50 a, 50 b und 50 e BeamtVG zu erhöhen war, angeschlossen.Rn. 37 Gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2014 (a. a. O.) ist die von diesem Gericht zugelassene Revision eingelegt worden.
Rn. 46 Soweit demgegenüber der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juni 2014 (a. a. O., Rn 15) die Auffassung vertreten hat, eine den Anwendungsbereich des § 50 a BeamtVG a. F. einschränkende Auslegung dieser Bestimmung führe dazu, dass bereits vor der Einfügung des Satzes 2 in § 50 a Abs. 7 BeamtVG (im vorliegenden Fall: vor der zum 1.12.2011 geschaffenen Regelung des § 58 Abs. 8 Satz 2 NBeamtVG) die Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG a. F. nicht Grundlage für eine Erhöhung um die in den §§ 50 a und 50 b BeamtVG a. F. geregelten Zuschläge für Zeiten der Kindererziehung habe sein können, vermag der erkennende Senat dem nicht zu folgen.
Rn. 47 Auch der Sinn und Zweck der §§ 50 a ff. BeamtVG sowie deren Entstehungsgeschichte gebieten nicht die von dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in seinem Urteil vom 4. Juni 2014 (a. a. O.) vorgenommene einschränkende Auslegung, dass bereits vor der Einfügung des Satzes 2 in § 50 a Abs. 7 BeamtVG (im vorliegenden Fall: vor der zum 1.12.2011 geschaffenen Regelung des § 58 Abs. 8 Satz 2 NBeamtVG) Empfänger der Mindestversorgung nach § 14 Abs. 4 BeamtVG a. F. von der Gewährung der in den §§ 50 a und 50 b BeamtVG a. F. geregelten Zuschläge ausgeschlossen waren.
Rn. 63 Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, § 63 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG, § 127 Nr. 1 BRRG zuzulassen, weil das Urteil von dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2014 (a. a. O.) abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
- OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 201/14
Kindererziehungsergänzungszuschlag
Es stelle eine grundsätzlich jedem Beamten nach dem Alimentationsgrundsatz zu gewährende Grundsicherung dar, welche pauschalierend und generalisierend sowie unabhängig von der individuellen Erwerbsbiographie des jeweiligen Beamten gewährt werde (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014 - 14 B 13.1961 -, juris Rn. 28; BVerwG…, Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 25.04 -, juris Rn. 20).Wie der Senat in seinem - von der Klägerin in ihrer ergänzenden Zulassungsbegründung vom 4. März 2015 in Bezug genommenen - Urteil vom 25. November 2015 (…- 5 LB 69/14 -, juris Rn. 37) ausgeführt hat, ist gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2014 (- 14 B 13.1961 -, juris) die von diesem Gericht zugelassene Revision eingelegt worden; über die Revision, welche unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 17.14 bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, wurde noch nicht entschieden.
- OVG Niedersachsen, 27.04.2015 - 5 LA 200/14
Kindererziehungszuschlag
Es stelle eine grundsätzlich jedem Beamten nach dem Alimentationsgrundsatz zu gewährende Grundsicherung dar, welche pauschalierend und generalisierend sowie unabhängig von der individuellen Erwerbsbiographie des jeweiligen Beamten gewährt werde (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 4.6.2014 - 14 B 13.1961 -, juris Rn. 28; BVerwG…, Urteil vom 23.6.2005 - BVerwG 2 C 25.04 -, juris Rn. 20).Wie der Senat in seinem - von der Klägerin in ihrer ergänzenden Zulassungsbegründung vom 4. März 2015 in Bezug genommenen - Urteil vom 25. November 2015 (…- 5 LB 69/14 -, juris Rn. 37) ausgeführt hat, ist gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 4. Juni 2014 (- 14 B 13.1961 -, juris) die von diesem Gericht zugelassene Revision eingelegt worden; über die Revision, welche unter dem Aktenzeichen BVerwG 2 C 17.14 bei dem Bundesverwaltungsgericht anhängig ist, wurde noch nicht entschieden.
- VG Augsburg, 12.03.2018 - Au 2 K 17.162
Festsetzung von Versorgungsbezügen
Die Mindestversorgung bringt die verfassungsrechtlichen Anforderungen der amtsgemäßen (BVerfG, B.v. 7.7.1982 - 2 BvL 14/78 u.a. - BVerfGE 61, 43/58; B.v. 30.9.1987 - 2 BvR 933/82 - BVerfGE 76, 256/324 f.; BVerwG, U.v. 19.2.2004 - 2 C 20.03 - juris) sowie der (bedarfs-)angemessenen Versorgung (vgl. BVerfG, B.v. 30.3.1977 -2 BvR 1039/75 u.a. - BVerfGE 44, 249/263; B.v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 -BVerfGE 81, 363/383 ff.; B.v. 24.11.1998 - 2 BvL 26/91 u.a. - BVerfGE 99, 300/314 ff.) zur Geltung (…vgl. zum Ganzen: BVerwG, U.v. 23.6.2016 - 2 C 17.14 - juris Rn. 12; BayVGH, U.v. 4.6.2014 - 14 B 13.1961 - juris Rn. 28).
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