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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,19336
VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926 (https://dejure.org/2019,19336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06.05.2019 - 14 B 17.1926 (https://dejure.org/2019,19336)
VGH Bayern, Entscheidung vom 06. Mai 2019 - 14 B 17.1926 (https://dejure.org/2019,19336)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (18)

  • VGH Bayern, 13.01.2014 - 14 CS 13.1790

    Dienstunfall (Zeckenbiss); Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen für die …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    Unter Abänderung dieses Beschlusses stellte der Verwaltungsgerichtshof die aufschiebende Wirkung dieser Klage des Klägers durch Beschluss vom 13. Januar 2014 - 14 CS 13.1790 - (BayVBl 2015, 172) wieder her.

    Eine solche untergeordnete Bedeutung ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn das Ereignis gleichsam "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum Überlaufen brachte bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war" (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - DÖD 1988, 295 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 11).

    In derartigen Fällen ist der Dienstunfall vielmehr dann als wesentliche Ursache im Rechtssinne anzuerkennen, wenn er bei natürlicher Betrachtungsweise entweder überragend zum Erfolg (Körperschaden) hingewirkt hat oder zumindest annähernd die gleiche Bedeutung für den Eintritt des Schadens hatte wie die anderen Umstände insgesamt (…BVerwG, B.v. 20.2.1998 - 2 B 81.97 - juris Rn. 2 m.w.N.; BayVGH, B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 12).

    (2.3) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, gelten im Dienstunfallrecht die allgemeinen Beweisgrundsätze (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - DÖD 1988, 295;… B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.;… BayVGH, U.v. 3.8.2005 - 3 B 00.3426 - juris Rn. 43;… U.v. 12.11.2009 - 3 B 05.633 - juris Rn. 48;… U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 35; B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 13).

    Bleibt nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten im Rahmen der Amtsermittlungspflicht offen, ob eine Kausalität zwischen dem erlittenen Dienstunfall und dem vorhandenen Körperschaden besteht, so trifft die materielle Beweislast den Kläger (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 16 m.w.N.).

    Das gilt auch dann, wenn es nicht um die ursprüngliche Anerkennung eines Dienstunfalls oder weiterer diesbezüglicher Folgen geht, sondern wenn - wie hier - die Situation der späteren Rücknahme zuvor anerkannter Dienstunfallfolgen bzw. die Situation der Rücknahme an diese anerkannten Dienstunfallfolgen anknüpfender Unfallfürsorgeleistungen vorliegt (…vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2009 - 3 B 05.633 - juris Rn. 49;… U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 36; B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 14).

    (2.4) Auf Basis der bis zum Eilbeschluss des Senats vom 13. Januar 2014 vorliegenden Stellungnahmen zum Gesundheitszustand des Klägers war offen geblieben, ob die zurückgenommenen Bescheide von Anfang an rechtswidrig waren, weil die Regelungen über die materielle Beweislastverteilung in Bezug auf den Nachweis zwischen Dienstunfall und Körperschaden erst herangezogen werden können, wenn alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft sind (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 22).

    cc) Die Beklagte hat die im Bescheid vom 20. Juni 2012 enthaltenen Rücknahmeentscheidungen auch innerhalb der Jahresfrist des § 48 Abs. 4 VwVfG getroffen, weil der nach Versetzung des Klägers in den Ruhestand zuständigen Bundesfinanzdirektion Mitte die maßgeblichen Tatsachen frühestens mit Erhalt der Dienstunfallakte am 5. März 2012 bekannt waren (vgl. BayVGH, B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 23).

  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung; …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    Es kann offen bleiben, ob - wie die Beklagte in ihrem späteren, an die Klägerbevollmächtigten gerichteten Schreiben vom 14. November 2012 unter Berufung auf eine Stimme der Kommentarliteratur meint - von einer konkludenten Aufhebung immer schon dann auszugehen ist, wenn der neue Verwaltungsakt in Widerspruch zu einem früheren rechtswidrigen Verwaltungsakt ergeht und insoweit eine andere Regelung trifft, ohne den früheren Verwaltungsakt ausdrücklich abzuändern (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 39).

    Denn dass hier auch eine konkludente Rücknahme des Bescheids vom 20. Dezember 2010 sowie der Entscheidungen der Beklagten zur Gewährung von Unfallausgleich und zur Festsetzung des Unfallruhegehalts jeweils für die Zukunft durch den Bescheid vom 20. Juni 2012 erfolgt ist, ergibt die Auslegung dieses letztgenannten Bescheids, in welchem diese Rücknahmen auch in ihrem Umfang nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (…vgl. BVerwG, U.v. 26.7.2006 - 6 C 20.05 - BVerwGE 126, 254 Rn. 100 m.w.N.; U.v. 9.5.2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 39).

    Selbst wenn aber die Beklagte dabei den Bescheid vom 20. Dezember 2010 übersehen hätte, wäre eine solche Fehleinschätzung ihrerseits für die Annahme einer konkludenten Rücknahme des Bescheids vom 20. Dezember 2010 unschädlich (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 40).

    Den Gründen des Bescheids vom 20. Juni 2012 (S. 12 oben) lassen sich - was rechtlich auch grundsätzlich erforderlich ist (vgl. BVerwG, U.v. 9.5.2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 49) - Anhaltspunkte dafür entnehmen, dass die Behörde ihr Ermessen erkannt, die maßgeblichen Tatsachen und sonstigen Gesichtspunkte ermittelt und die einzelnen Belange gewichtet und abgewogen hat.

  • BVerwG, 09.03.1984 - 8 C 97.83

    Vermerk "Einverstanden" - §§ 402, 359 Nr. 2 ZPO, Grenzen der Heranziehung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    Nach der Judikatur des Bundesverwaltungsgerichts darf der gerichtlich bestellte Sachverständige bei der Vorbereitung und Abfassung seines schriftlichen Gutachtens wissenschaftliche Mitarbeiter und sonstige geeignete Hilfskräfte insoweit zu seiner Unterstützung heranziehen, als seine persönliche Verantwortung für das Gutachten insgesamt uneingeschränkt gewahrt bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 9.3.1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70 Leitsatz 1).

    Denn verantwortlich für das Gutachten ist der gerichtlich bestellte Sachverständige; er muss diese ihm selbst auferlegte Verantwortung auch nach außen hin erkennbar übernehmen; Hilfspersonen dürfen lediglich im "Innenverhältnis" unter der Verantwortung des Sachverständigen tätig werden (vgl. BVerwG, U.v. 9.3.1984 - 8 C 97.83 - BVerwGE 69, 70/76 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 26.11.2018 - 14 B 15.910

    Kürzung der deutschen Versorgungsbezüge um die während des Ruhestands von einer …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    Ab diesem Zeitpunkt liegt somit eine mit § 48 Abs. 2 Satz 3 und 4 VwVfG vergleichbare Fallkonstellation vor (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2018 - 14 B 15.910 - juris Rn. 44 ff. m.w.N.).

    Unabhängig davon könnten aus den besagten Umständen und in Anbetracht des Umstands, dass die zurück genommenen Verwaltungsakte den regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zur Folge haben, sogar die Grundsätze des sog. intendierten Ermessens auf die zukunftsbezogenen Rücknahmen im Fall des Klägers zur Anwendung gebracht werden (vgl. BayVGH, U.v. 26.11.2018 a.a.O.).

  • BVerwG, 30.06.1988 - 2 C 77.86

    Beamtenversorgung - Dienstunfall - Wesentliche Ursache - Anlagebedingtes Leiden

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    Eine solche untergeordnete Bedeutung ist insbesondere auch dann anzunehmen, wenn das Ereignis gleichsam "der letzte Tropfen" war, "der das Maß zum Überlaufen brachte bei einer Krankheit, die ohnehin ausgebrochen wäre, wenn ihre Zeit gekommen war" (stRspr, vgl. z.B. BVerwG, U.v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - DÖD 1988, 295 m.w.N.;… BayVGH, B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 11).

    (2.3) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, gelten im Dienstunfallrecht die allgemeinen Beweisgrundsätze (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - DÖD 1988, 295;… B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.;… BayVGH, U.v. 3.8.2005 - 3 B 00.3426 - juris Rn. 43;… U.v. 12.11.2009 - 3 B 05.633 - juris Rn. 48;… U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 35;… B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 13).

  • VGH Bayern, 12.11.2009 - 3 B 05.633

    Beamtenrecht

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    (2.3) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, gelten im Dienstunfallrecht die allgemeinen Beweisgrundsätze (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - DÖD 1988, 295;… B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.;… BayVGH, U.v. 3.8.2005 - 3 B 00.3426 - juris Rn. 43; U.v. 12.11.2009 - 3 B 05.633 - juris Rn. 48;… U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 35;… B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 13).

    Das gilt auch dann, wenn es nicht um die ursprüngliche Anerkennung eines Dienstunfalls oder weiterer diesbezüglicher Folgen geht, sondern wenn - wie hier - die Situation der späteren Rücknahme zuvor anerkannter Dienstunfallfolgen bzw. die Situation der Rücknahme an diese anerkannten Dienstunfallfolgen anknüpfender Unfallfürsorgeleistungen vorliegt (vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2009 - 3 B 05.633 - juris Rn. 49;… U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 36;… B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 14).

  • VGH Bayern, 21.09.2011 - 3 B 09.3140

    Keine Beweislastumkehr bei Rücknahme eines rechtswidrigen, Leistungen gewährenden …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    (2.3) Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der erkennende Senat folgt, gelten im Dienstunfallrecht die allgemeinen Beweisgrundsätze (vgl. u.a. BVerwG, U.v. 30.6.1988 - 2 C 77.86 - DÖD 1988, 295;… B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5 jeweils m.w.N.;… BayVGH, U.v. 3.8.2005 - 3 B 00.3426 - juris Rn. 43;… U.v. 12.11.2009 - 3 B 05.633 - juris Rn. 48; U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 35;… B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 13).

    Das gilt auch dann, wenn es nicht um die ursprüngliche Anerkennung eines Dienstunfalls oder weiterer diesbezüglicher Folgen geht, sondern wenn - wie hier - die Situation der späteren Rücknahme zuvor anerkannter Dienstunfallfolgen bzw. die Situation der Rücknahme an diese anerkannten Dienstunfallfolgen anknüpfender Unfallfürsorgeleistungen vorliegt (…vgl. BayVGH, U.v. 12.11.2009 - 3 B 05.633 - juris Rn. 49; U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 36;… B.v. 13.1.2014 - 14 CS 13.1790 - BayVBl 2015, 172 Rn. 14).

  • BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91

    Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    Soweit für eine sachgerechte Gutachtenerstattung notwendig ist er vielmehr mit juristischen Begriffen und einschlägigen Tatbeständen ebenso vertraut zu machen wie mit allen sonstigen Umständen, von denen er bei seiner Begutachtung auszugehen hat (vgl. BGH, U.v. 30.9.1992 - IV ZR 227/91 - BGHZ 119, 263/265).
  • BVerwG, 22.07.2010 - 2 B 128.09

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verfahrensmangel; Zurückweisung eines …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    Bei einem medizinischen Gutachten muss das Gericht dem Gutachter daher sämtliche Anknüpfungstatsachen, insbesondere Krankenunterlagen oder Stellungnahmen der behandelnden Ärzte, übermitteln und ihn anhalten, sich mit diesen fachkundigen Stellungnahmen auseinanderzusetzen (vgl. BVerwG, B.v. 22.7.2010 - 2 B 128.09 - juris Rn. 9 m.w.N.).
  • BVerwG, 26.07.2006 - 6 C 20.05

    Anonyme Spende, Leistungsbescheid, Partei, Parteienfinanzierung, politische …

    Auszug aus VGH Bayern, 06.05.2019 - 14 B 17.1926
    Denn dass hier auch eine konkludente Rücknahme des Bescheids vom 20. Dezember 2010 sowie der Entscheidungen der Beklagten zur Gewährung von Unfallausgleich und zur Festsetzung des Unfallruhegehalts jeweils für die Zukunft durch den Bescheid vom 20. Juni 2012 erfolgt ist, ergibt die Auslegung dieses letztgenannten Bescheids, in welchem diese Rücknahmen auch in ihrem Umfang nach dem maßgeblichen objektiven Empfängerhorizont hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BVerwG, U.v. 26.7.2006 - 6 C 20.05 - BVerwGE 126, 254 Rn. 100 m.w.N.;… U.v. 9.5.2012 - 6 C 3.11 - BVerwGE 143, 87 Rn. 39).
  • BVerwG, 20.02.1998 - 2 B 81.97

    Anspruch auf Gewährung von Unfallausgleich - Minderung der Erwerbsfähigkeit auf …

  • BVerwG, 11.03.1997 - 2 B 127.96

    Beweiserleichterungen durch den Beweis des ersten Anscheins bei dem Eintritt …

  • BVerwG, 23.05.1962 - VI C 39.60

    Rechtsmittel

  • VGH Bayern, 04.12.2014 - 14 ZB 12.2449

    Dienstunfall (Verkehrsunfall); keine Beweisführung mittels Anscheinsbeweises …

  • VGH Bayern, 30.04.2010 - 3 B 09.1665

    Zur Frage der Beschränkung der Pensionsfestsetzungsbehörde bei der ihr …

  • VGH Bayern, 03.08.2005 - 3 B 00.3426
  • VGH Bayern, 22.10.2015 - 3 ZB 13.1258

    Bildung eines Gesamt-MdE-Grades bei mehreren Funktionsbeeinträchtigungen

  • VGH Bayern, 13.09.2016 - 14 B 15.1196

    Dienstunfall mit dem Dienstfahrrad - Innenmeniskusläsion am Knie als weitere …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2019 - 4 S 2803/18

    Zurruhesetzung eines Polizeibeamten wegen Dienstunfalls

    Dafür, dass insoweit im Dienstunfallrecht generell Abweichendes gelten könnte, gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 06.05.2019 - 14 B 17.1926 -, Juris Rn. 57).
  • VGH Bayern, 04.05.2020 - 3 ZB 18.2154

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem …

    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung gelten im Dienstunfallrecht die allgemeinen Beweisgrundsätze (…vgl. u.a. BVerwG, U.v. 28.4.2011 - 2 C 55.09 - juris Ls. 1, Rn. 12 ff.;… B.v. 11.3.1997 - 2 B 127.96 - juris Rn. 5;… BayVGH, U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 35; U.v. 6.5.2019 - 14 B 17.1926 - juris Rn. 61).
  • VG Kassel, 31.01.2020 - 1 K 2603/18

    Anerkennung eines Zeckenbisses als Dienstunfall

    Alle übrigen Bedingungen scheiden als Ursachen im Rechtssinne aus (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 06.05.2019 - 14 B 17.1926 -, juris).
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