Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 14 B 778/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer für ein Zimmer im Studentenwohnheim
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Minden, 23.03.2004 - 11 L 68/04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 14 B 778/04
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2005, 852
Wird zitiert von ... (14)
- VGH Bayern, 14.02.2007 - 4 N 06.367
Zweitwohnungsteuerpflicht auch für Studenten
Insbesondere ist der Charakter als Aufwandsteuer und die Steuergerechtigkeit auch dann noch gewahrt, wenn durch die Verknüpfung mit dem Melderecht Studierende, die in der elterliche Wohnung ihre melderechtliche Hauptwohnung haben, für ihre weitere, zeitlich weniger intensiv genutzte Wohnung am Studienort zweitwohnungsteuerpflichtig werden (so auch OVG NRW, B.v. 13.5.2004 - 14 B 778/04, NVwZ-RR 2005, 852, und B.v. 12.6.2006 - 14 E 1045/05, juris; OVG LSA, B.v.11.8.2006 - 4 M 319/06, juris; anderer Ansicht: OVG RhPf, B.v. 29.1.2007 - 6 B 11579/06.OVG).Denn auch wenn studierende Kinder die (Haupt- und Erst-)Wohnung bei den Eltern "kostenlos" - tatsächlich freilich unter Verbrauch von Sachunterhaltsleistungen - nutzen können, erfordert die daneben am Studienort benutzte Zweitwohnung einen sonst gerade nicht entstehenden finanziellen Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich der Erstwohnung zusammensetzt (OVG Münster, B.v.13.5.2004, a.a.O.; Engelbrecht, KommunalPraxis By 2006, 11/13).
- VG Köln, 14.02.2007 - 21 K 2275/06
Auch Studenten müssen in Köln Zweitwohnungssteuer bezahlen
Rn. 27 OVG NRW, Beschluss vom 13.05.2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852.Rn. 55 So im Ergebnis auch: OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - Beschluss vom 13.05.2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852; VG Schwerin, Urteil vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04 - ; VG Aachen, Urteil vom 23.10.2006 - 4 K 339/04 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 14 A 2608/05
Auch eine Zweitwohnung, die der Trennung vor einer möglichen Ehescheidung dient, …
Rn. 19 vgl. Beschluss des Senats vom 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 -,.
- VG Köln, 18.04.2007 - 21 K 2396/06
Streit über die Rechtmäßigkeit eines Zweitwohnungssteuerbescheides; Begriff der …
Rn. 42 OVG NRW, Beschluss vom 13.05.2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852.Rn. 86 So im Ergebnis auch: OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - Beschluss vom 13.05.2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852; VG Schwerin, Urteil vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04 - ; VG Aachen, Urteil vom 23.10.2006 - 4 K 339/04 -.
- VG Köln, 05.04.2006 - 20 L 67/06 Rn. 22 hiergegen: Meier/Juhre, KStZ 2005, 46 ff. und wohl auch OVG NRW; NVwZ-RR 2005, 852 (852).
Rn. 26 OVG NRW, NVwZ-RR 2005, 852 (852).
- VG Köln, 10.07.2007 - 21 L 707/07 Rn. 25 OVG NRW, Beschluss vom 13.05.2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852.
Rn. 59 So im Ergebnis auch: OVG NRW, Beschluss vom 12.06.2006 - 14 E 1045/05 - Beschluss vom 13.05.2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852; VG Schwerin, Urteil vom 22.05.2006 - 3 A 1504/04 - ; VG Aachen, Urteil vom 23.10.2006 - 4 K 339/04 -.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2006 - 14 E 1045/05 Beschluss vom 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 -, in: NVwZ-RR 2005, 852.
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2006 - 4 M 319/06
Student, Zweitwohnungssteuer, Zweitwohnung, Aufwandssteuer
Es ist in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass das Innehaben einer Zweitwohnung auch bei Studenten ein Zustand ist, der gewöhnlich die Verwendung von finanziellen Mitteln erfordert und in der Regel wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zum Ausdruck bringt (vgl. neben den in dem angefochtenen Beschluss zitierten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 6. März 2006 - 1 O 32/06 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 - VG Schwerin, Urt. v. 22. Mai 2006 - 3 A 1504/04 - jeweils zit. nach JURIS). - VG Aachen, 12.04.2007 - 4 K 463/05
Streit über die Heranziehung zu einer Zweitwohnungssteuer; Unzulässigkeit einer …
Soweit er vorträgt, er lebe in E im Haushalt seiner Eltern und das einzige von ihm gemietete Zimmer sei das in B , steht dies seiner Zweitwohnungssteuerpflicht bereits deshalb nicht entgegen, weil nach § 2 Abs. 3 ZWStS eine Wohnung jeder umschlossene Raum ist, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird, und sich ein solcher Raum auch in einer elterlichen Wohnung befinden kann, vgl. hierzu auch OVG NRW, Beschluss vom 12. Juni 2006, a.a.O. Darauf, dass dieser Raum von den Eltern kostenlos zur Verfügung gestellt wird, kommt es nicht an; denn der für das Zimmer am Studienort erbrachte Aufwand ist ein speziell dafür, zusätzlich zu den sonstigen Lebenshaltungskosten erbrachter Aufwand und zwar unabhängig davon, wie sich der Aufwand für die sonstige Lebenshaltung einschließlich der Erstwohnung zusammensetzt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 -. - VG Mainz, 11.12.2007 - 3 K 318/07 Die Übertragung dieser melderechtlichen Verhältnisse von Haupt- und Nebenwohnung auf die steuerrechtlichen Tatbestände von Erst- und Zweitwohnung führen dazu, dass nicht nur bezüglich des "Innehabens der Zweitwohnung", sondern gleichfalls auch für das "Innehaben der Erstwohnung" neben der tatsächlichen auch die rechtliche Verfügungsmacht des Abgabenpflichtigen vorauszusetzen ist (…vgl. neben OVG Rheinland-Pfalz a.a.O. VG Lüneburg, Urteil vom 16. Februar 2005 - 5 A 118/04 - in JURIS; VG Weimar, Beschluss vom 20. Juni 2007 - 6 E 492/07 - in JURIS; VG Dresden, Urteil vom 10. Juli 2007 - 2 K 373/07 - in JURIS; anderer Ansicht z.B.: Bayer.VGH, Beschluss vom 20. März 2007 - 4 CS 07 478 - in JURIS; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 14 B 778/04 -, NVwZ-RR 2005, 852; OVG Münster, Beschluss vom 12. Juni 2006 - 14 E 1045/05 - NVwZ-RR 2007, 271).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2006 - 14 B 802/06
- VG Minden, 01.06.2005 - 11 K 2408/04
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen der Erhebung einer Zweitwohnungssteuer; …
- VG Aachen, 09.01.2008 - 4 L 443/07
Streit über die Rechtmäßigkeit von Abgabenbescheiden für einen Zweitwohnsitz; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.09.2007 - 14 B 1167/07
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