Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.06.1987 - 14 B 86.02133 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Art. 83 Abs. 2, 91 Abs. 9 und Abs. 10 Satz 1, 93 Abs. 1 und 95 Abs. 1 BayBO 1974; Art. 66 Abs. 2 Nr. 1, 74 Abs. 8 und Abs. 9 Satz 1, 76 Abs. 1, 78 Abs. 1 Satz 1 und 81 Abs. 1 Satz ... 1 BayBO 1982; § 39 BBauG; § 202 BauGB.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7)
- VG Augsburg, 08.07.2015 - Au 4 K 14.1246
Erlöschen einer Baugenehmigung für eine Nutzungsänderung (nebst weiterer …
Zur Abwehr einer Gesetzesumgehung ist deshalb insoweit zusätzlich zu fordern, dass der Bauherr die Bauarbeiten ernsthaft mit dem Ziel aufnimmt, dass genehmigte Vorhaben - wenn auch möglicherweise zeitlich gegliedert in Bauabschnitte - fertigzustellen (BayVGH, U.v. 29.6.1987 - 14 B 86.02133 - BayVBl 1988, 149/150;… BayVGH, B.v. 12.1.2000 - 2 ZB 97.1021 - juris Rn. 9).Werden aber Bauarbeiten alsbald nach ihrer Aufnahme aus freien Stücken wieder eingestellt, bestehen Zweifel an der für die Ausnutzung notwendigen Ernsthaftigkeit (vgl. BayVGH, U.v. 29.6.1987 - 14 B 86.02133 - BayVBl 1988, S. 149/150), die hier nicht widerlegt sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2002 - 10 B 1641/02
Geltungsdauer einer Baugenehmigung
Bay. VGH, Urteil vom 29.6.1987 - Nr. 14 B 86.02133 -, BRS 47 Nr. 143; Bauer in Simon, Bayr. Bauordnung - Loseblatt-Kommentar, Art. 77 III 5, S. 4. - VG Regensburg, 21.01.2020 - RN 6 K 19.1053
Erfolglose Klage auf Verlängerung einer Baugenehmigung: Tätigkeiten in Form von …
Zur Abwehr einer Gesetzesumgehung ist deshalb insoweit zusätzlich zu fordern, dass der Bauherr die Bauarbeiten ernsthaft mit dem Ziel aufnimmt, das genehmigte Vorhaben - wenn auch möglicherweise zeitlich gegliedert in Bauabschnitte - fertig zu stellen (…VG Augsburg, U.v. 8.7.2015 - Au 4 K 14.1246, Au 4 K 14.1479, BeckRS 2015, 50098, Rn. 80; BayVGH, U.v. 29.6.1987 - 14 B 86.02133 - BayVBl 1988, BayVBl 1988 S. 149 f.;… BayVGH, B.v. 12.1.2000 - 2 ZB 97.1021 - juris, Rn. 9).
- VGH Bayern, 20.04.2009 - 1 ZB 07.3075
Geltungsdauer einer Baugenehmigung; Wiederaufnahme der Bauarbeiten nach einer …
Es kann dahinstehen, ob die in Bezug genommene Rechtsprechung (BayVGH vom 29.6.1987 BayVBl 1988, 149), die für eine die Erlöschensfrist unterbrechende Bauausführung ein Fortführen der Bauarbeiten allein nicht genügen lässt, sondern zusätzlich fordert, dass die Fortführung von der ernsthaften Absicht zur Fertigstellung des Vorhabens getragen sein muss, etwas mit einem Regel-Ausnahme-Verhältnis zu tun hat. - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.07.2003 - 3 M 79/03
Schutz der Ausnutzung einer Baugenehmigung durch deren mehrjährige Geltungsdauer; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Braunschweig, 22.06.2006 - 2 A 338/05
Aufräumarbeiten; Ausführung der Baumaßnahme; Außenbereich; Bauaufsicht; …
Allein der Wille dazu genügt ebenso wenig wie bloße Vorbereitungs- und Sicherungsarbeiten (OVG Saarland, Urteil vom 03.12.1982 - 2 R 182/01 - BRS 39, 427; vgl. auch BayVGH, Urteil vom 29.06.1987 - 14 B 86.02133 - BRS 47, 363;… Große-Suchsdorf/Lindorf/Schmaltz/Wiechert, NBauO, Kommentar, 7. Auflage, § 77 Rn. 9 zu Vorbereitungsarbeiten). - VG Ansbach, 13.01.2010 - AN 9 K 09.01639
Kein Anspruch auf Verlängerung der Frist nach Art. 69 Abs. 2 BayBO, wenn …
Nach der Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs, der die Kammer folgt, ist unter Baubeginn die Aufnahme der Bauarbeiten zu verstehen, die - im Unterschied zur bloßen Vorbereitungshandlung - der Ausführung des Bauvorhabens einschließlich Baugrubenaushub objektiv unmittelbar dienen (BayVGH vom 29. Juni 1987 - 14 B 86.02133 - BayVBl 1988, 149).
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