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| OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 14 B 940/09 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 2009 - 14 B 940/09 (https://dejure.org/2009,26667)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Rücktritt von Prüfungen - Kein Rücktritt unter Bedingungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 15 L 657/09
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 14 B 940/09
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2008 - 14 B 1929/07
Geltendmachung eines Anspruchs auf Wiederholung des schriftlichen Prüfungsteils …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 14 B 940/09
Er hat deshalb nicht der Frage nachzugehen, ob der Antragsteller im Hinblick auf die Erwägungen, die dem Beschluss des Senats vom 2.4.2008 - 14 B 1929/07 -, juris = NRWE, zugrunde liegen, einen Anspruch auf vorläufige Zulassung zu einer weiteren Wiederholung des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung hat.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.09.2009 - 14 B 1009/09
Erste juristische Staatsprüfung darf auch Urheberrechtsfragen enthalten
Rn. 14 Vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 13.12.2005 - 19 A 4972/04 -, EzB BbiG §§ 34-36 Nr. 20 = juris, und vom 3.6.2009 - 14 B 594/09 -, NRWE = juris; zuletzt auch Beschluss vom 3.9.2009 - 14 B 940/09 -, NRWE. - VG Köln, 09.09.2010 - 6 K 3829/09
Unzulässiger Prüfungsstoff, Rügepflicht, Hochschullehrer als Prüfer
Rn. 40 Vgl. dazu OVG NRW, Beschlüsse vom 13.12.2005 - 19 A 4972/04 -, EzB BbiG §§ 34-36 Nr. 20 =juris, und vom 3.6.2009 - 14 B 594/09 -, NRWE = juris; zuletzt auch Beschluss vom 3.9.2009 - 14 B 940/09 -, NRWE.
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