Rechtsprechung
| VGH Bayern, 25.06.2002 - 14 B 95.2115 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 23.11.2004 - 25 B 00.366
Zulässigkeit der Errichtung eines Wohnhauses im Dorfgebiet im Abstand von 10 m zu …
Bei Konfliktlagen zwischen Rinderställen und Wohngebäuden in einem Dorfgebiet legt der Senat deshalb seiner Rechtsprechung die Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der technischen Universität München-Weihenstephan (im Folgenden: Landesanstalt) "Geruchsemissionen aus Rinderställen" vom März 1994 ("Gelbes Heft 52") und "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" vom Juni 1999 ("Gelbes Heft 63") als brauchbare Orientierungshilfe zu Grunde (BayVGH vom 27.3.2002 Az. 25 CS 02.330; vom 12.11.2002 Az. 25 CS 02.2454; vom 1.4.2004 Az. 25 B 98.3300 und 3301; vom 12.7.2004 Az. 25 B 98.3351; vgl. auch BayVGH vom 5.3.2001 BayVBl 2002, 465/466 f.; vom 12.7.2001 Az. 26 N 00.949; vom 21.1.2004 Az. 14 CS 03.2926 und vom 25.6vom 21.1.2004 Az. 14 CS 03.2926 und vom 25.6.2002 Az. 14 B 95.2115). - VGH Bayern, 02.09.2010 - 14 ZB 10.604
Keine ernstlichen Zweifel
Rn. 19 Aber selbst wenn - entsprechend obigen Grundsätzen - zur Bestimmung der Erheblichkeitsschwelle der vorliegend in Mitten stehenden Immissionen die Erhebungen der Bayerischen Landesanstalt für Landtechnik der Technischen Universität München - Weihenstephan - "Geruchsemissionen aus Rinderställen" vom März 1994 (Gelbes Heft 52) und "Geruchsfahnenbegehungen an Rinderställen" vom Juni 1999 (Gelbes Heft 63) bei Konfliktlagen von Rinderställen und Wohngebäuden in einem Dorfgebiet als Orientierungshilfe zu Grunde gelegt werden (vgl. hierzu etwa BayVGH vom 21.1.2004 Az. 14 CS 03.2926; BayVGH vom 25.6.2002 Az. 14 B 95.2115), ergibt sich nichts anderes.
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