Rechtsprechung
| VGH Bayern, 29.10.2001 - 14 B 96.2230, 14 B 96.2274 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VGH Bayern, 16.07.2003 - 1 CS 03.1011
Nachbarrechtlicher Streit über die Erteilung einer Baugenehmigung zum Abbruch …
Bei einer Doppelhaushälfte, die auf den drei freistehenden Seiten nicht die "volle" Abstandsfläche (Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO) einhält, kann die Abstandsfläche auf einer Seite bis auf das Maß des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO (1/2 H) verkürzt werden, wenn das Gebäude trotz der Abweichungen auf den beiden anderen Seiten noch dem "Typ von Vorhaben" (BayVGH [Großer Senat] vom 17.4.2000 BayVBl 2000, 562) entspricht, für den das 16-Meter-Privileg gedacht ist (wie BayVGH vom 29.10.2001 - 14 B 96.2230 und 2274).Bei einer Doppelhaushälfte, die auf den drei freistehenden Seiten nicht die "volle" Abstandsfläche (Art. 6 Abs. 4 Satz 1 BayBO) einhält, kann die Abstandsfläche auf einer Seite bis auf das Maß des Art. 6 Abs. 5 Satz 1 BayBO (1/2 H) verkürzt werden, wenn das Gebäude trotz der Abweichungen auf den beiden anderen Seiten noch dem "Typ von Vorhaben" (BayVGH [Großer Senat] vom 17.4.2000 BayVBl 2000, 562) entspricht, für den das 16-Meter-Privileg gedacht ist (wie BayVGH vom 29.10.2001 - 14 B 96.2230 und 2274).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".