Rechtsprechung
| VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 BV 09.237 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des Gebührenverzeichnisses zur GOZ; Steigerungsfaktor
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- VGH Bayern, 30.05.2006 - 14 BV 02.2643
Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 BV 09.237
Rn. 11 Das Sachverständigengutachten, das der Verwaltungsgerichtshof bereits seiner Entscheidung vom 30. Mai 2006, Az. 14 BV 02.2643, zugrunde gelegt hat, wurde auch zum Gegenstand des hiesigen Verfahrens gemacht.Rn. 15 Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Urteil vom 30. Mai 2006 (a.a.O.) entschieden, dass bei der analogen Anwendung der Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses nicht ohne nähere Begründung ein 2, 3-facher Steigerungssatz zugrunde gelegt werden kann und - im damals entschiedenen Fall - ein höherer Steigerungsfaktor als 1, 5 mangels besonderer Begründung nicht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ nach billigem Ermessen bestimmt erscheint.
- BGH, 08.11.2007 - III ZR 54/07
Abrechnung ärztlicher Leistungen zum 2,3fachen des Gebührensatzes
Auszug aus VGH Bayern, 26.04.2010 - 14 BV 09.237
Er muss innerhalb des Gebührenrahmens zwischen dem 1-fachen und dem 2, 3-fachen des Gebührensatzes die Gebühr unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwands der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei ihrer Ausführung nach billigem Ermessen gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 GOZ bestimmen (BGH vom 8.11.2007 BGHZ 174, 101).
- VGH Bayern, 13.07.2010 - 14 BV 09.1857
Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des …
Rn. 18 An seiner Auffassung, dass die Gewährleistung der Angemessenheit der zahnärztlichen Liquidation angesichts der überwiegend schematischen Anwendung eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors in den Fällen der Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen unter Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Technik analog Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses generell eine Begründung von dessen Bestimmung erfordert, hält der Verwaltungsgerichtshof seit seinen Entscheidungen vom 26. April 2010 (Az. 14 BV 08.915 und 14 BV 09.237) nicht mehr fest. - VGH Bayern, 06.07.2010 - 14 BV 09.992
Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des …
Rn. 15 Zu der vorliegend allein strittigen Frage, ob bei Füllungen in der Schmelz-Dentin-Adhäsivtechnik der 2, 3-fache oder nur der 1, 5-fache Steigerungssatz anzusetzen ist, hat der Senat in seinen Grundsatzentscheidungen vom 26. April 2010 (Az. 14 BV 09.237 u.a. bzw. 14 BV 08.915) folgendes ausgeführt:. - VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.808
Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des …
Rn. 18 An seiner Auffassung, dass die Gewährleistung der Angemessenheit der zahnärztlichen Liquidation angesichts der überwiegend schematischen Anwendung eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors in den Fällen der Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen unter Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Technik analog Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses generell eine Begründung von dessen Bestimmung erfordert, hält der Verwaltungsgerichtshof seit seinen Entscheidungen vom 26. April 2010 (Az. 14 BV 08.915 und 14 BV 09.237) nicht mehr fest.
- VGH Bayern, 12.07.2010 - 14 BV 09.809
Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des …
Rn. 20 An seiner Auffassung, dass die Gewährleistung der Angemessenheit der zahnärztlichen Liquidation angesichts der überwiegend schematischen Anwendung eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors in den Fällen der Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen unter Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Technik analog Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses generell eine Begründung von dessen Bestimmung erfordert, hält der Verwaltungsgerichtshof seit seinen Entscheidungen vom 26. April 2010 (Az. 14 BV 08.915 und 14 BV 09.237) nicht mehr fest. - VG Saarlouis, 05.10.2010 - 3 K 640/10
Beihilfefähigkeit von Einlagefüllungen nach der Dentin-Adhäsiv-Technik; …
Rn. 27 An seiner Auffassung, dass die Gewährleistung der Angemessenheit der zahnärztlichen Liquidation angesichts der überwiegend schematischen Anwendung eines 2, 3-fachen Steigerungsfaktors in den Fällen der Abrechnung von zahnärztlichen Leistungen unter Anwendung der Dentin-Adhäsiv-Technik analog Nrn. 214 bis 217 des Gebührenverzeichnisses generell eine Begründung von dessen Bestimmung erfordert, hält der Verwaltungsgerichtshof seit seinen Entscheidungen vom 26. April 2010 (Az. 14 BV 08.915 und 14 BV 09.237) nicht mehr fest. - VGH Bayern, 02.06.2010 - 14 ZB 09.107
Beihilfe; Dentin-Adhäsiv-Technik; analoge Anwendung von Positionen des …
Die Entscheidung entspricht der nunmehr geänderten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 26.4.2010 Az. 14 BV 09.237).
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