Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 31.01.2022 - 14 Bf 201/20.PVL |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
Mitbestimmung bei einer vom Dienstherrn eröffneten und betriebenen Facebook-Seite
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HmbPersVG § 88 Abs. 1 Nr. 3
Mitbestimmungsrecht eines Personalrats im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Facebookseite für die Kinderklinik Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE); Beurteilung der Eignung einer technischen Einrichtung zur Überwachung des Verhaltens oder der Leistung der ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Einordnung einer behördlich betriebenen Facebook-Seite als mitbestimmungsbedürftige Einführung und Anwendung einer technischen Einrichtung mit Überwachungsmöglichkeit
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 24.07.2020 - 24 FL 269/19
- OVG Hamburg, 24.07.2020 - 24 FL 269/19
- OVG Hamburg, 31.01.2022 - 14 Bf 201/20.PVL
- BVerwG, 04.05.2023 - 5 P 2.22
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 391
- NZA-RR 2022, 331
- NZA-RR 2023, 335
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (4)
- OVG Berlin-Brandenburg, 04.08.2021 - 62 PV 5.20
Mitbestimmungspflicht des Facebook-Auftritts der Behörde
Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2022 - 14 Bf 201/20
Weiter verweist der Beklagte auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 4. August 2021 (OVG 62 PV 5/20).Rn. 36 Die objektive Eignung zur Überwachung unterscheidet eine mitbestimmungspflichtige technische Einrichtung von anderen technischen Einrichtungen, die sich - wie etwa Kommunikationsmittel, Arbeitshilfen oder Archiveinrichtungen - lediglich zur technischen Hilfe eignen und nicht unter den Mitbestimmungstatbestand fallen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 24).
Wird hingegen sowohl die Eingabe leistungs- und verhaltensrelevanter Daten als auch deren Auswertung von Menschen vorgenommen, erbringt die Einrichtung keine selbstständige Leistung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 25, 26) und besitzt insofern nicht die erforderliche Eignung zur Überwachung.
Das schlichte Speichern von Daten, die von Menschen eingegeben wurden, um sie für eine spätere Auswertung durch (andere) Menschen vorzuhalten, stellt keine Leistung zur Überwachung dar (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 27).
Insofern ist dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 28) dahin zuzustimmen, dass der elektronisch übersandte Kommentar nach der Versendungsart einer E-Mail gleicht.
Eine Auswertung kann allenfalls wiederum nur händisch erfolgen, etwa wenn Menschen die Kommentare lesen und im Hinblick auf bestimmte Informationen auswerten (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 4.8.2021, OVG 62 PV 5/20, juris Rn. 28).
- BAG, 13.12.2016 - 1 ABR 7/15
Mitbestimmung bei Einrichtung und Betrieb einer Facebookseite
Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2022 - 14 Bf 201/20
Der Antragsteller hat insoweit auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 13. Dezember 2016 (1 ABR 7/15) verwiesen.Dabei übernimmt das Verwaltungsgericht die Wertungen des Bundesarbeitsgerichts in dem mehrfach zitierten Beschluss vom 13. Dezember 2016 (1 ABR 7/15, BAGE 157, 220, juris Rn. 22).
- BVerwG, 23.03.1992 - 6 P 30.90
Mitbestimmungsrecht bei der Umsetzung eines Beschäftigten - Notwendigkeit der …
Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2022 - 14 Bf 201/20
Rn. 30 Einen wirksamen Beschluss zur Einleitung des personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens und zur Erteilung einer Prozessvollmacht an seine Bevollmächtigten (hierzu BVerwG, Beschl. v. 23.3.1992, 6 P 30.90, PersR 1992, 302, juris Rn. 17) hat der Antragsteller gefasst. - VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - PL 15 S 86/16
Mitbestimmung des Personalrats; Besetzung einer der zweiten Leitungsebene …
Auszug aus OVG Hamburg, 31.01.2022 - 14 Bf 201/20
Die bloße Darstellung einer anderen Rechtsansicht bzw. der pauschale Hinweis auf erstinstanzliches Vorbringen, ohne dass erkennbar würde, dass der Rechtsmittelführer die angefochtene Entscheidung durchdacht hat, genügt nicht (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 11.7.2017, PL 15 S 86/16, PersV 2017, 470, juris Rn. 19, m.w.N.).
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