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Rechtsprechung
   OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19.PVL   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,28180
OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19.PVL (https://dejure.org/2019,28180)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21.06.2019 - 14 Bf 98/19.PVL (https://dejure.org/2019,28180)
OVG Hamburg, Entscheidung vom 21. Juni 2019 - 14 Bf 98/19.PVL (https://dejure.org/2019,28180)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Zustimmungsverweigerung des Personalrats zur Einstellung und Eingruppierung befristet eingestellter studentischer Hilfskräfte im Pflegebereich in einem Universitätsklinikum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstellung und Eingruppierung befristet eingestellter studentischer Hilfskräfte im Pflegebereich (sog. Sitzwachen) in einem Universitätsklinikum; Beachtlichkeit der Zustimmungsverweigerung des Personalrats; Einwand gegen die Einstellung einer studentischen Hilfskraft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitbestimmungsrechte im Zusammenhang mit der Beschäftigung und Eingruppierung einer studentischen Hilfskraft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 03.03.2016 - 5 PB 31.15

    Offensichtlich fehlender Grund für Zustimmungsverweigerung des Personalrats

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 3.3.2016, 5 PB 31.15, PersR 2017, 47, juris Rn. 5;… Beschl. v. 30.11.1994, 6 P 11/93, PersR 1995, 130, juris Rn. 14), der sich der beschließende Fachsenat angeschlossen hat (…vgl. Beschl. v. 6.4.2019, 14 Bs 86/19.PVL, juris Rn. 30 f.;… s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 32), ist die Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme unbeachtlich, wenn die von dem Personalrat angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen.

    Der Dienststelle ist es verwehrt, die angegebene Begründung einer Schlüssigkeitsprüfung zu unterziehen und die einzelnen Gründe auf ihre Richtigkeit zu untersuchen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.2016, 5 PB 31.15, PersR 2017, 47, juris Rn. 5, m.w.N.).

    Rn. 77 Für die Beachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung müssen sich die vom Personalrat angeführten Gründe dem gesetzlichen Mitbestimmungstatbestand zuordnen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 3.3.2016, 5 PB 31.15, PersR 2017, 47, juris Rn. 5; siehe i.E. oben zu cc. [1]).

  • OVG Hamburg, 29.11.2011 - 8 Bf 95/11

    Informationsanspruch des Personalrats; Eintritt der Zustimmungsfiktion

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…vgl. Beschl. v. 3.3.2016, 5 PB 31.15, PersR 2017, 47, juris Rn. 5;… Beschl. v. 30.11.1994, 6 P 11/93, PersR 1995, 130, juris Rn. 14), der sich der beschließende Fachsenat angeschlossen hat (…vgl. Beschl. v. 6.4.2019, 14 Bs 86/19.PVL, juris Rn. 30 f.; s. auch OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 32), ist die Verweigerung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme unbeachtlich, wenn die von dem Personalrat angegebenen Gründe offensichtlich außerhalb der Mitbestimmung liegen.

    Vielmehr hat er fallbezogene Ausführungen zu machen (…vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 29.10.2009, 22 A 539/08.PV, juris Rn. 68) und darf sich nicht auf formelhafte Wendungen beschränken (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 32).

    Erst mit der vollständigen Unterrichtung des Personalrats beginnt dann die Frist des § 80 Abs. 6 Satz 2 HmbPersVG zu laufen (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 29.11.2011, 8 Bf 95/11.PVL, PersR 2012, 115, juris Rn. 33, m.w.N.).

  • BVerwG, 06.09.1995 - 6 P 41.93

    Personalvertretungsrecht: Verweigerung der Zustimmung zu fortlaufend wiederholten …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Zwar wird der Personalrat einer einzelnen (Neu-) Einstellung mit dieser Begründung, wenn nicht ausnahmsweise ganz besondere Umstände in der Person der/des neuen Beschäftigten vorliegen und geltend gemacht werden, nicht in beachtlicher Weise widersprechen können, weil bei der Aufnahme einer neuen Kollegin oder eines neuen Kollegen in die Dienststelle stets und unvermeidbar ein Bedarf zur Einarbeitung besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.9.1995, 6 P 41.93, BVerwGE 99, 201, juris Rn. 22;… OVG Münster, Beschl. v. 17.2.2003, 1 B 2544/02.PVL, juris Rn. 20).

    Der so verstandene Einwand ist nicht von vornherein unbeachtlich: Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 6.9.1995, a.a.O., juris Rn. 22), der sich der beschließende Fachsenat anschließt, kann der Personalrat einer befristeten Einstellung widersprechen, "wenn sie damit begründet ist, dass die Eingliederung einer Vielzahl von Aushilfskräften zu einer erheblichen Belastung der ständig beschäftigten Arbeitnehmer führt.

  • LAG Sachsen, 05.05.2015 - 2 TaBV 26/14

    Einheitliche Entscheidung über mehrere anhängige Verfahren zur Anfechtung von …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Dies gilt selbst bei schwerwiegenden Verfahrensfehlern (vgl. LAG Chemnitz, Beschl. v. 5.5.2015, 2 TaBV 26/14, juris Rn. 63, m.w.N.).

    Indes kann dahin stehen, ob dies auch im hier eröffneten Anwendungsbereich des absoluten Zurückverweisungsverbots gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ArbGG für das Beschlussverfahren gelten kann (zweifelnd LAG Chemnitz, Beschl. v. 5.5.2015, 2 TaBV 26/14, juris Rn. 65).

  • BVerwG, 14.01.2010 - 6 P 10.09

    Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung.

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Denn darin, ob das geschieht, liegt die Entscheidung darüber, ob innerhalb der Dienststelle eine offene Bewerberkonkurrenz ermöglicht wird oder ob die Stelle auf andere Weise besetzt wird (vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.1.2010, 6 P 10.09, BVerwGE 136, 29, juris Rn. 23;… Beschl. v. 9.1.2007, 6 P 6.06, PersR 2007, 213, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 29.01.1996 - 6 P 38.93

    Personalvertretungsrecht: Informationspflicht des Personalrats, Verweigerung der …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Auch insoweit lehnen sich das Gesetz und die Gesetzesbegründung an Kriterien an, die in der Rechtsprechung entwickelt worden sind: Der Personalrat darf sich nicht auf eine nur formelhafte Begründung beschränken, die den konkreten Anlass und damit auch den Bezug zum konkreten Einzelfall selbst bei großzügiger Würdigung nicht erkennen lässt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38.93, PersR 1996, 239, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 30.04.2001 - 6 P 9.00

    Mitbestimmung bei der Übertragung einer niedriger zu bewertenden Tätigkeit und …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Rn. 51 Umgekehrt kann die Zustimmungsverweigerung nicht als von vornherein unbeachtlich angesehen werden, wenn es zumindest als möglich erscheint, die Verweigerung der Zustimmung einem Mitbestimmungstatbestand zuzuordnen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2001, 6 P 9.00, PersR 2001, 382, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 20.03.2017 - 5 PB 1.16

    Eingruppierung als Maßnahme im Sinne des Personalvertretungsrechts

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Indes dient die Mitbestimmung bei der Eingruppierung von Arbeitnehmern "als Akt strikter Rechtsanwendung" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20.3.2017, 5 PB 1.16, PersV 2017, 381, juris Rn. 5, m.w.N.) dazu, im Interesse der betroffenen Arbeitnehmer zu verhindern, dass durch eine unsachliche Beurteilung im Rahmen bestehender Auslegungsspielräume einzelne Arbeitnehmer bevorzugt, andere dagegen benachteiligt werden.
  • BVerwG, 09.01.2007 - 6 P 6.06

    Mitwirkung des Personalrats bei Stellenausschreibungen; künstlerisches Personal …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Denn darin, ob das geschieht, liegt die Entscheidung darüber, ob innerhalb der Dienststelle eine offene Bewerberkonkurrenz ermöglicht wird oder ob die Stelle auf andere Weise besetzt wird (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 14.1.2010, 6 P 10.09, BVerwGE 136, 29, juris Rn. 23; Beschl. v. 9.1.2007, 6 P 6.06, PersR 2007, 213, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 22.10.2007 - 6 P 1.07

    Mitbestimmung des Personalrats; Einstellung und Eingruppierung; Einleitung des …

    Auszug aus OVG Hamburg, 21.06.2019 - 14 Bf 98/19
    Sinn und Zweck des Mitbestimmungstatbestands, auf den sich der Antragsteller vorliegend beruft, bestätigen diese Einschätzung: Die Beteiligung des Personalrats bei Einstellungen (§ 88 Abs. 1 Nr. 2 HmbPersVG) dient dem kollektiven Schutz der in der Dienststelle bereits tätigen Beschäftigten und ihrer hierbei zu berücksichtigenden Interessen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.10.2007, 6 P 1.07, PersR 2008, 23, juris Rn. 24, m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2009 - 6 P 9.08

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Funktionsstufen nach § 20 TV …

  • BVerwG, 29.12.2015 - 5 PB 2.15

    Absehen von Ausschreibung trotz verweigerter Zustimmung des Personalrats

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2012 - 18 LP 1/11

    Vermeidung des Eintritts der Zustimmungsfiktion nach § 68 Abs. 2 S. 6 Alt. 1 …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2003 - 1 B 2544/02

    Erlass einer einstweiligen Verfügung im personalvertretungsrechtlichen …

  • OVG Niedersachsen, 09.04.2014 - 17 LP 5/13

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Weiterbeschäftigung von Mitgliedern der …

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 10.14

    Mitbestimmung des örtlichen Personalrats bei der Weiterbeschäftigung eines …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.01.2005 - 1 A 1994/03

    Arbeit & Soziales - Abriss von Personalunterkünften: Personalratszustimmung?

  • VGH Hessen, 29.10.2009 - 22 A 539/08

    Mitbestimmung bei Einstellung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.09.2016 - 62 PV 5.16

    Eingruppierung; Umgruppierung; neuer Tarifvertrag; Funktionsstufe; Komplexität …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2004 - 1 A 4557/02

    Begründung für die Zustimmungsverweigerung eines Personalrats; Maßnahme zur …

  • BVerwG, 08.11.2011 - 6 P 23.10

    Mitbestimmung des Personalrats bei Eingruppierung; Zuweisung eines neuen …

  • BVerwG, 13.10.2009 - 6 P 15.08

    Mitbestimmung bei Ein-, Höher- und Rückgruppierung; Stufenzuordnung nach §§ 16, …

  • BVerwG, 07.12.1994 - 6 P 35.92

    Recht des Personalrats zur Verweigerung der Zustimmung zur Einstellung in ein …

  • BVerwG, 21.03.2007 - 6 P 4.06

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Beschäftigung erwerbsfähiger …

  • BAG, 20.02.2014 - 2 AZR 864/12

    Verfahrensfehler - Unzulässige Zurückverweisung an das Arbeitsgericht

  • BAG, 01.07.2009 - 4 ABR 18/08

    Eingruppierung - einfachste Tätigkeit nach dem TVöD

  • BAG, 26.06.2008 - 6 AZR 478/07

    Unterbrechung des Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung - Berufung gegen ein zu …

  • BVerwG, 30.11.1994 - 6 P 11.93

    Personalrat - Mitbestimmung bei Angestelltenkündigung - Probearbeitsverhältnis - …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.06.2017 - 20 A 965/15

    Mitbestimmung des Personalrats aufgrund Einstellung durch zeitlich begrenzte …

  • BVerwG, 26.05.2015 - 5 P 9.14

    Weiterbeschäftigung; Jugend- und Auszubildendenvertretung; Mitglied; …

  • BVerwG, 23.03.1992 - 6 P 30.90

    Mitbestimmungsrecht bei der Umsetzung eines Beschäftigten - Notwendigkeit der …

  • OVG Hamburg, 26.04.2019 - 14 Bs 86/19

    Mitbestimmungspflicht bei der Bestellung einer stellvertretenden …

  • VGH Baden-Württemberg, 11.07.2017 - PL 15 S 86/16

    Mitbestimmung des Personalrats; Besetzung einer der zweiten Leitungsebene …

  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 47/17
    In Mitbestimmungsangelegenheiten finden zwischen Dienststellenleiter und Personalrat eine vertrauensvolle und fortlaufende Kommunikation (…anknüpfend an VG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2018, 25 FL 216/18, juris Rn. 37) und ein partnerschaftliches Miteinander statt (anknüpfend an OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77).

    Der Personalrat kann die Zustimmung nur aus Gründen verweigern, die auf den konkreten Zweck des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes bezogen sind (anknüpfend an OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77).

    So folgt aus dem partnerschaftlichen Miteinander in Mitbestimmungsangelegenheiten das Erfordernis eines inneren Zusammenhangs gerade zwischen dem in Anspruch genommenen Mitbestimmungstatbestand und den geltend gemachten Ablehnungsgründen (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten).

    Rn. 50 Dabei gilt (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten):.

    Rn. 55 Zwar kann der Personalrat nach der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung (…BVerwG, Beschl. v. 29.9.2020, 5 P 7/19, juris Rn. 13 f.;… Beschl. v. 29.1.1996, 6 P 38/93, PersR 1996, 239, juris Rn. 35 f.;… Beschl. v. 29.12.2015, 5 PB 2/15, ZTR 2016, 168, juris Rn. 15; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 75, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten) die Zustimmung zur beabsichtigten Einstellung eines Bewerbers unter bestimmten Voraussetzungen mit der Begründung verweigern, die Dienststelle habe ohne seine Zustimmung von einer Ausschreibung abgesehen.

    So stellt ein Hinweis auf eine fehlende Begründung eines Antrags auf Ausschreibungspflicht als lediglich verfahrensbezogener Einwand allein einen tauglichen Versagungsgrund nicht dar (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, a.a.O., Rn. 73).

    Es widerspräche dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben und zumal den weitergehenden Grundsätzen der vertrauensvollen und fortlaufenden Kommunikation (…dazu VG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2018, 25 FL 216/18, juris Rn. 37, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten) und des partnerschaftlichen Miteinanders in Mitbestimmungsangelegenheiten (dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten), wenn der Dienststellenleiter sich widersprüchlich Verhalten dürfte.

  • VG Hamburg, 22.01.2021 - 25 FL 49/18

    Personalvertretungsrechtliche Mitbestimmung; Beginn der Zustimmungsfrist; …

    In Mitbestimmungsangelegenheiten finden zwischen Dienststellenleiter und Personalrat eine vertrauensvolle und fortlaufende Kommunikation (…anknüpfend an VG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2018, 25 FL 216/18, juris Rn. 37) und ein partnerschaftliches Miteinander statt (anknüpfend an OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77).

    Der Personalrat kann die Zustimmung nur aus Gründen verweigern, die auf den konkreten Zweck des jeweiligen Mitbestimmungstatbestandes bezogen sind (anknüpfend an OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77).

    So folgt aus dem partnerschaftlichen Miteinander in Mitbestimmungsangelegenheiten das Erfordernis eines inneren Zusammenhangs gerade zwischen dem in Anspruch genommenen Mitbestimmungstatbestand und den geltend gemachten Ablehnungsgründen (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten).

    Rn. 53 Dabei gilt (OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten):.

    Der Antragsteller hat damit nicht einen lediglich verfahrensbezogenen Einwand vorgebracht, der allein einen tauglichen Versagungsgrund nicht darstellt (dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 73, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten).

    Es widerspräche dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz von Treu und Glauben und zumal den weitergehenden Grundsätzen der vertrauensvollen und fortlaufenden Kommunikation (…dazu VG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2018, 25 FL 216/18, juris Rn. 37, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten) und des partnerschaftlichen Miteinanders in Mitbestimmungsangelegenheiten (dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL, ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77, Verfahren mit gleichem Antragsteller und Beteiligten), wenn der Dienststellenleiter sich widersprüchlich Verhalten dürfte.

  • VG Hamburg, 24.09.2021 - 25 FL 109/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung, Eingruppierung und …

    In Mitbestimmungsangelegenheiten finden zwischen Dienststellenleiter und Personalrat eine vertrauensvolle und fortlaufende Kommunikation (…anknüpfend an VG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2018, 25 FL 216/18 , juris Rn. 37 ) und ein partnerschaftliches Miteinander statt (anknüpfend an OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL , ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77).

    Rn. 93 Dabei gilt ( OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL , ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77):.

  • VG Hamburg, 10.09.2021 - 25 FL 28/18

    Zur Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden …

    In Mitbestimmungsangelegenheiten finden zwischen Dienststellenleiter und Personalrat eine vertrauensvolle und fortlaufende Kommunikation (…anknüpfend an VG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2018, 25 FL 216/18 , juris Rn. 37 ) und ein partnerschaftliches Miteinander statt (anknüpfend an OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL , ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77).

    Rn. 65 Dabei gilt ( OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL , ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77):.

  • VG Hamburg, 17.09.2021 - 25 FL 66/21

    Zum Eintritt der Zustimmungsfiktion bei Übertragung einer höher bewerteten …

    In Mitbestimmungsangelegenheiten finden zwischen Dienststellenleiter und Personalrat eine vertrauensvolle und fortlaufende Kommunikation (…anknüpfend an VG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2018, 25 FL 216/18 , juris Rn. 37 ) und ein partnerschaftliches Miteinander statt (anknüpfend an OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL , ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77).

    Rn. 62 Dabei gilt ( OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL , ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77):.

  • VG Hamburg, 19.11.2021 - 25 FL 22/18

    Reichweite der Unterrichtungspflichten des Personalrats in …

    Herzuleiten ist dies daraus, dass in Mitbestimmungsangelegenheiten zwischen Dienststellenleiter und Personalrat eine vertrauensvolle und fortlaufende Kommunikation (…anknüpfend an VG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2018, 25 FL 216/18 , juris Rn. 37 ) und ein partnerschaftliches Miteinander stattfinden (anknüpfend an OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL , ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77).

    Der vertrauensvollen und fortlaufenden Kommunikation mit dem Dienststellenleiter (…dazu VG Hamburg, Beschl. v. 12.12.2018, a.a.O., Rn. 37) und dem partnerschaftlichen Miteinander (dazu OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, a.a.O., Rn. 77) entspricht es nämlich, dass der Personalrat innerhalb der Frist die für die Unzumutbarkeit maßgebenden Umstände darlegt und sich nicht im Verlauf des weiteren Mitbestimmungs- oder nachfolgenden Beschlussverfahrens erstmals darauf beruft.

  • VG Hamburg, 24.06.2021 - 25 FLE 65/21

    6-monatige Umsetzung innerhalb der Dienststelle nicht mitbestimmungspflichtig

    Rn. 52 Dabei gilt ( OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL , ZfPR online 2019, Nr. 11, 10, juris Rn. 77):.
  • VG Hamburg, 07.05.2026 - 23 FB 6/25

    Das Bundespersonalvertretungsgesetz regelt die Beteiligungsrechte der …

    Schließlich liegt auch der erforderliche Beschluss des Antragstellers zur Durchführung des vorliegenden personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahrens und zur Beauftragung seiner Bevollmächtigten (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2019, 14 Bf 98/19.PVL , juris Rn. 37 , m.w.N.;… s. auch VGH Kassel, Beschl. v. 23.5.2018, 22 A 164/17.PV, juris Rn. 38) vor.
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