Rechtsprechung
| VGH Bayern, 20.10.2008 - 14 C 08.2523 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Vertretungszwang für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5)
- OVG Sachsen, 13.07.2009 - 2 E 43/09
Vertretungszwang; Erinnerung; Kostenansatz; Kostenrechnung
Die Frage war in der Rechtsprechung und Literatur umstritten (Vertretungszwang bejahend: BayVGH, Beschl. v. 20.10.2008 - 14 C 08.2523 - juris für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung;… Hartung, in: Posser/Wolff, VwGO, § 67 Rn. 48; kein Vertretungszwang: OVG NRW, Beschl. v. 9.9.2008, NVwZ 2009, 123 für die Streitwertbeschwerde). - VGH Bayern, 13.02.2015 - 7 M 15.281
Erinnerung gegen den Kostenansatz (Zurückweisung)
Dabei kann dahinstehen, ob die Erinnerung dem Vertretungszwang unterliegt (verneinend SächsOVG, B.v. 13.7.2009 - 2 E 43.09 juris; offen lassend OVG d. Saarlandes B.v. 12.2.2010 - 3 E 517.09 juris; bejahend BayVGH B.v. 2.10.2008 14 C 08.2523 juris; vgl. auch BayVGH v. 6.8.2012 9 M 12.1735 juris) und schon aus diesem Grund unzulässig ist. - VGH Bayern, 06.08.2012 - 9 M 12.1733
Erinnerung gegen den Kostenansatz (Zurückweisung); Festgebühr
Dabei kann dahinstehen, ob die Erinnerung dem Vertretungszwang unterliegt (verneinend Sächsisches OVG, Beschl. vom 13.7.2009 Az. 2 E 43/09, juris = NVwZ 2009, 1573; offen lassend OVG des Saarlandes, Beschl. vom 12.2.2010 Az. 3 E 517/09, juris; bejahend BayVGH, Beschl. v. 20.10.2008 Az. 14 C 08.2523, juris für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung) und deshalb schon unzulässig ist. - VGH Bayern, 27.08.2013 - 9 M 13.1740
Erinnerung gegen den Kostenansatz (Zurückweisung); Festgebühr
Dabei kann dahinstehen, ob die Erinnerung dem Vertretungszwang unterliegt (verneinend SächsOVG, B.v. 13.7.2009 Az. 2 E 43.09; offen lassend OVG d. Saarlandes, B.v. 12.2.2010 Az. 3 E 517.09; bejahend BayVGH B.v. 2.10.2008 Az. 14 C 08.2523; vgl. auch BayVGH v. 6.8.2012 Az. 9 M 12.1735) und deshalb schon unzulässig ist. - VGH Bayern, 06.08.2012 - 9 M 12.1735
Erinnerung gegen den Kostenansatz (Zurückweisung); Festgebühr
Dabei kann dahinstehen, ob die Erinnerung dem Vertretungszwang unterliegt (verneinend Sächsisches OVG, Beschl. vom 13.7.2009 Az. 2 E 43/09, juris = NVwZ 2009, 1573; offen lassend OVG des Saarlandes, Beschl. vom 12.2.2010 Az. 3 E 517/09, juris; bejahend BayVGH, Beschl. v. 20.10.2008 Az. 14 C 08.2523, juris für die Beschwerde gegen die Zurückweisung einer Kostenerinnerung) und deshalb schon unzulässig ist.
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