Rechtsprechung
| VGH Bayern, 27.03.2014 - 14 C 13.1209 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Streitwertbeschwerde; Streitwerthöhe bei Streit um die Gewährung eines Unfallausgleichs
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- VGH Bayern, 23.08.2013 - 3 C 13.1432
Streitwertbeschwerde; Dienstunfallfolgen; Teilstatus
Auszug aus VGH Bayern, 27.03.2014 - 14 C 13.1209
Es entspricht - sofern nicht ein atypischer Fall inmitten steht - ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, in pflichtgemäßer Ausübung des durch § 52 Abs. 1 GKG eröffneten Ermessens bei der Streitwertbemessung den Empfehlungen des Streitwertkatalogs für die Verwaltungsgerichtsbarkeit zu folgen, hier somit für die Streitwertfestsetzung deren Nr. 10.4 heranzuziehen (vgl. BayVGH, B. v. 23.8. 2013 - 3 C 13.1432 - juris Rn. 5 m.w.N.).
- VGH Bayern, 11.03.2019 - 12 C 18.1823
Gegenstandswert einer Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamts zur …
Der Senat geht zugunsten des Klägerbevollmächtigten davon aus, dass er die Streitwertbeschwerde, mit der er eine Heraufsetzung des Gegenstandswerts anstrebt, im eigenen Namen eingelegt hat, um im Erfolgsfall von seinem Mandaten eine höhere Vergütung liquidieren zu können (vgl. hierzu BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 14 C 13.1209 - BeckRS 2014, 50159).Folgt das Verwaltungsgericht im Rahmen der Gegenstandswertfestsetzung den Vorschlägen des Streitwertkatalogs, erweist sich dies nach den Vorgaben des § 52 Abs. 1 GKG regelmäßig als pflichtgemäße Ermessensausübung (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 14 C 13.1209 - BeckRS 2014, 50159 Rn. 4).
- VGH Bayern, 28.01.2020 - 12 C 19.2335
Gegenstandswert in Verfahren betreffend die Zustimmung des Integrationsamts zur …
Folgt das Verwaltungsgericht im Rahmen der Gegenstandswertfestsetzung nach § 52 Abs. 1 GKG den Vorschlägen des Streitwertkatalogs, erweist sich dies regelmäßig als pflichtgemäße Ermessensausübung (vgl. BayVGH, B.v. 27.3.2014 - 14 C 13.1209 - BeckRS 2014, 50159 Rn. 4). - VGH Hessen, 19.12.2017 - 1 E 1341/17
Streitwert bei Unfallausgleich auf der Grundlage eines Grades der …
{RN: 10} Die dem entgegenstehende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, die den Streitwert für Unfallausgleich bzw. Unfallruhegehalt nach dem sog. Teilstatus in Höhe des zweifachen Jahresbetrags ansetzt (so: BVerwG, Beschluss vom 13. September 1999 - 2 B 53/99 -, Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 106, NVwZ-RR 2000, 188f.; BVerwG, Beschluss vom 7. Oktober 2009 - 2 C 48.07 -, OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 9. November 1999 - 5 O 3335/99 - und vom 23. August 2010 - 5 OA 167/10 -, Hamburgisches OVG, Beschluss vom 6. September 2002 - 1 So 109/02 -, OVG Bremen, Urteil vom 29. Oktober 2008 - 2 A 38/05 -, Sächs. OVG, Beschluss vom 30. Mai 2012 - 2 A 170/09 -, BayVGH, Beschluss vom 27. März 2014 - 14 C 13.1209 -, alle zit. nach juris), gibt keine Veranlassung zu einer anderen Beurteilung.
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