Rechtsprechung
| AG Schwerin, 18.07.2025 - 14 C 19/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- RA Kotz
Unwirksame Schönheitsreparaturen: Muss der Vermieter Kaution und Guthaben zahlen?
- Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Kurzinformation)
Schönheitsreparaturen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen: Streichen der "Fenster und Außentüren von innen" ist unwirksam!
Kurzfassungen/Presse
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturklausel durch Klausel im Mietvertrag zum Streichen der Fenster
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schönheitsreparaturen: Streichen der "Fenster und Außentüren von innen" ist unwirksam! (IMR 2025, 397)
Verfahrensgang
- AG Schwerin, 18.07.2025 - 14 C 19/25
- AG Schwerin, 23.02.2026 - 14 C 19/25
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- AG Hamburg, 28.06.2023 - 49 C 104/21
Wirksamkeit einer Klausel zu Schönheitsreparaturen; Abgrenzung des …
Auszug aus AG Schwerin, 18.07.2025 - 14 C 19/25
Dies ergibt sich vorliegend bereits aus dem Umstand, dass aus der mietvertraglichen Klausel in § 16 des Mietvertrages nicht hinreichend deutlich wird, dass die Fenster der Wohnung nur von innen zu streichen sind, da die Formulierung von innen hinter der Außentür sich nicht zweifelsfrei auch auf die Fenster bezieht (siehe auch AG Hamburg, Urteil vom 28.06.2023 - Az. 49 C 104/21 mit Hinweises auf Zitierungen in Kommentaren).
- AG Berlin-Schöneberg, 09.12.2025 - 10 C 25/25
"Streichen der Fenster und Außentüren von innen": Selbst wörtliche Wiedergabe des …
Dies ist vorliegend das oben dargelegte Auslegungsergebnis, dass Fenster auch von außen zu streichen seien, da die Formulierung "von innen" hinter der Außentür sich nicht zweifelsfrei auch auf die Fenster bezieht (vgl. AG Schwerin, Urteil vom 18.7.2025 zu 14 C 19/25). - LG Berlin II, 28.04.2026 - 63 S 369/25 ebenso für vergleichbare Klauseln AG Hamburg a. a. O., AG Hamburg, Urteil vom 15. Mai 2020 - 49 C 493/19 -, juris; AG Hamburg, Urteil vom 28. Juni 2023 - 49 C 104/21 -, juris; LG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2020 - 316 T 44/20 -, juris; AG Charlottenburg, Urteil vom 26. Oktober 2023 - 210 C 176/23 -, juris; LG Berlin, Beschluss vom 13. Juni 2023 - 67 S 88/23 -, juris; LG Neuruppin, Urteil vom 30. Oktober 2024 - 4 S 30/24 -, juris; a.A. AG Schwerin, Urteil vom 18. Juli 2025 - 14 C 19/25 -, Rn. 30, juris, s. a. Bieber, Anmerkung zu AG Charlottenburg, Urteil vom 26.10.2023, 210 C 176/23 , jurisPR-MietR 5/2024 Anm. 3).
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Rechtsprechung
| AG Schwerin, 23.02.2026 - 14 C 19/25 |
Volltextveröffentlichung
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
II. BV § 28 Abs. 4
Unwirksame Schönheitsreparaturenklausel bei Abweichung vom Wortlaut in § 28 Abs. 4 II. BV
Verfahrensgang
- AG Schwerin, 18.07.2025 - 14 C 19/25
- AG Schwerin, 23.02.2026 - 14 C 19/25
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