Rechtsprechung
| VGH Bayern, 31.08.2020 - 14 C 19.1910 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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Verfahrensgang
- VG München, 15.07.2019 - M 19 K 18.1376
- VGH Bayern, 31.08.2020 - 14 C 19.1910
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 22.01.1999 - 9 ZB 98.3475
Zur Ausübung des Vorkaufsrechts gem. NatSchG BY Art 34; zur Erstreckung auf das …
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2020 - 14 C 19.1910
Es ist in der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs geklärt, dass derartige - in Art. 39 Abs. 1 Satz 3 BayNatSchG explizit vorgesehene - Konstellationen nicht ungewöhnlich, sondern zahlreich sind (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.1999 - 9 ZB 98.3475 - NJW 2000, 531/532).Geklärt ist weiter, dass es angesichts der in Kaufverträgen üblicherweise vereinbarten Gesamtpreise eher die Regel ist, dass der Vorkaufsberechtigte nach Ausübung des Vorkaufsrechts für die beanspruchte Teilfläche einen dem Betrag nach zunächst unbestimmten Teilkaufpreis entsprechend § 467 Satz 1 BGB i.V.m. Art. 39 Abs. 7 BayNatSchG zu entrichten hat (vgl. BayVGH, B.v. 22.1.1999 a.a.O. zu § 508 Satz 1 BGB a.F.).
Schließlich ist geklärt, dass - anders als in dem in Art. 39 Abs. 8 BayNatSchG explizit vorgesehenen (hier nicht vorliegenden) Fall der abweichenden Kaufpreisbestimmung nach Verkehrswert - dieser für die Teilfläche zu leistende verhältnismäßige Kaufpreis nicht durch einseitige hoheitliche Regelung (Verwaltungsakt) bestimmt werden kann, sondern im Wege freihändiger Vereinbarung zwischen Vorkaufsberechtigtem und -verpflichtetem bzw. durch Entscheidung des Zivilgerichts festzulegen ist (BayVGH, B.v. 22.1.1999 a.a.O.).
- VGH Bayern, 03.05.2016 - 14 B 15.205
Erstreckung des naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts auf Gesamtgrundstück
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2020 - 14 C 19.1910
Für derartige "Verkäuferanfechtungen" wird in der - auf die Anfechtung naturschutzrechtlicher Vorkaufsrechtsausübungen entsprechend anwendbaren (vgl. BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - juris Rn. 80, insoweit nicht abgedruckt in BayVBl 2016, 846) - Nr. 9.6.2 des Streitwertkatalogs bestimmt: "Preisdifferenz, mindestens Auffangwert".Rn. 19 Geklärt ist weiter, dass in Fällen ohne Preisdifferenz i.S.v. Art. 39 Abs. 8 Satz 1 BayNatSchG (wie hier) bei Fehlen "besonderer Anhaltspunkte" vom Auffangwert (§ 52 Abs. 2 GKG) auszugehen ist (BayVGH, U.v. 3.5.2016 - 14 B 15.205 - juris Rn. 80), wobei auch das Verwaltungsgericht den hier angegriffenen Streitwertbeschluss (im Ansatz zutreffend) auf § 52 Abs. 2 GKG gestützt hat.
- VGH Bayern, 28.08.2017 - 14 C 17.947
Streitwert bei Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2020 - 14 C 19.1910
Dabei ist für das bayerische Naturschutzrecht geklärt, dass mit "Preisdifferenz" in diesem Sinne nur Fälle sog. limitierter Vorkaufsrechtsausübungen i.S.v. Art. 39 Abs. 8 Satz 1 BayNatSchG gemeint sind, bei denen der öffentliche Träger weniger zahlt als zwischen den Beteiligten vereinbart worden ist (BayVGH, B.v. 28.8.2017 - 14 C 17.947 - juris Rn. 3), was im hier ursprünglich streitgegenständlichen (zwischenzeitlich widerrufenen) Vorkaufsrechtsausübungsbescheid vom 20. Februar 2018 aber nicht angeordnet worden ist. - VGH Bayern, 20.05.1996 - 2 C 96.526
Auszug aus VGH Bayern, 31.08.2020 - 14 C 19.1910
Rn. 16 1. Die Streitwertbeschwerde, über die der Senat als Spruchkörper zu entscheiden hat, weil der angegriffene verwaltungsgerichtliche Beschluss von der Kammer als Spruchkörper, nicht aber vom Einzelrichter oder Berichterstatter erlassen wurde (§ 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 6 Satz 1 Halbs. 2 GKG), ist zulässig (§ 68 GKG), insbesondere ist die beschwerdeführende Klägerin im Hinblick auf die vorgelegte, mit ihrem Bevollmächtigten geschlossene Honorarvereinbarung beschwerdebefugt (vgl. BayVGH, B.v. 20.5.1996 - 2 C 96.526 - NVwZ-RR 1997, 195).
- VG Freiburg, 17.12.2020 - 10 K 2946/20
Rechtsweg bei Streit um die Höhe des Kaufpreises nach wasserrechtlicher Ausübung …
Der zu zahlende Teilkaufpreis ist daher nicht durch Verwaltungsakt, sondern - ausgehend von dem zwischen den ursprünglichen Kaufvertragsparteien vereinbarten Gesamtkaufpreis - im Wege freihändiger Vereinbarung zwischen dem Vorkaufsberechtigten und dem Vorkaufsverpflichteten bzw. durch Entscheidung des Zivilgerichts festzulegen (vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 31.08.2020 - 14 C 19.1910 -, juris Rn. 23, …und vom 22.01.1999 - 9 ZB 98.3475 -, juris Rn. 4 = NJW 2000, 531;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 16. A. 2020, Rn. 4115a Fußn. 643). - VG Hamburg, 02.06.2023 - 7 K 3377/21
Ausübung eines naturschutzrechtlichen Vorkaufsrechts an einer …
Rn. 59 In Fällen des § 66 Abs. 3 Satz 4 BNatSchG i.V.m. § 467 Satz 1 BGB (analog) kann daher der verhältnismäßige Teilkaufpreis nur durch eine freie Vereinbarung zwischen Vorkaufsberechtigtem und Vorkaufsverpflichtetem bzw. durch das Zivilgericht festgelegt werden (…vgl. Reiff, a.a.O., Rn. 61;… Fischer-Hüftle, in: Schumacher/ders., BNatSchG, § 66 Rn. 181;… OVG Lüneburg, Urt. v. 10.11.2022, a.a.O., zum BauGB-Vorkaufsrecht; VGH München, Beschl. v. 31.8.2020, 14 C 19.1910, juris Rn. 24;… Beschl. v. 22.01.1999, 9 ZB 98.3475, juris Rn. 4, jeweils zur entsprechenden Vorschrift des Landesrechts;… VG Freiburg, Beschl. v. 17.12.2020, 10 K 2946/20, juris Rn. 5 zum Landeswassergesetz). - OVG Niedersachsen, 06.06.2023 - 4 OA 32/23
Anfechtung; Käufer; Rechtsanwalt; Streitwert; naturschutzrechtliches …
Denn sie betrifft ebenso wie die vom Verwaltungsgericht zitierte gerichtliche Entscheidung (Bay. VGH, Beschl. v. 31.8.2020 - 14 C 19.1910 -, juris Rn. 17 ff.) die Anfechtung der Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Verkäufer, für die der Streitwertkatalog in Ziffer 9.6.2 auch eine eigene Vorgabe enthält.
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