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Rechtsprechung
   AG Gelsenkirchen, 19.08.2003 - 14 C 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6031
AG Gelsenkirchen, 19.08.2003 - 14 C 38/03 (https://dejure.org/2003,6031)
AG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 19.08.2003 - 14 C 38/03 (https://dejure.org/2003,6031)
AG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 19. August 2003 - 14 C 38/03 (https://dejure.org/2003,6031)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Anscheinsbeweis bei Dialer-Einsatz

  • aufrecht.de

    Nachweispflicht des Netzbetreibers bei 0190 Mehrwertdiensten

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Nachweispflicht des Betreibers eines 0190-Dialers zur Nutzung eines Mehrwertdienstes

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verbraucherschutzseite.de (Kurzinformation)

    Netzbetreiber muss nachweisen, dass Nutzer tatsächlich Mehrwertdienste in Anspruch nahm

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    0190-Dialer-Urteil

  • beck.de (Leitsatz)

    Darlegungslast bei 0190-Dialer

Papierfundstellen

  • MMR 2003, 802
  • K&R 2004, 38
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • AG Fürth/Odenwald, 20.10.2003 - 1 C 28/03

    Anwendung des Anscheinsbeweises bei Überprüfung der Richtigkeit der in …

    b) In der vorliegenden Konstellation der Nutzung von Mehrwertdiensterufnummern verbleibt es daher bei den allgemeinen Grundsätzen, nach denen die Klägerin, die aus einem Vertragsverhältnis einen Vergütungsanspruch ableiten will, das wirksame Zustandekommen des Vertrages, insbesondere die bewusste Abgabe entsprechender Willenserklärungen, darlegen und beweisen muss (so auch AG Reinbeck, Urteil v. 27.08.03, Az.: 5 C 313/03; AG Steinfurt, Urteil v. 07.08.03, Az.: 4 C 235/03; vgl. auch AG Gelsenkirchen, Urteil v. 19.08.03, Az.: 14 C 38/03;… AG Münster, aaO).
  • AG Hamburg-St. Georg, 29.10.2003 - 915 C 263/03
    Eine Beweislastumkehr, wie sie von der Rechtsprechung für die Inanspruchnahme von Mehrwertdiensten im Telefonverkehr bei Vorlage entsprechender Einzelverbindungsübersichten entwickelt wurde, ist hier insoweit nicht angezeigt (nahezu einhellige Auffassung der jüngeren untergerichtlichen Rspr.; siehe bspw. AG Norderstedt, Urteil vom 01.10.2003, Az.: 42 C 119/03; AG Münster, Urteil vom 03.09.2003, Az.: 5 C 1775/03; AG Berlin-Wedding, Urteil vom 01.09.2003, Az.: 17 C 263/03; AG Reinbek, Urteil vom 27.08.2003, Az.: 5 C 313/03; AG Gelsenkirchen, Urteil vom 19.08.2003, Az.: 14 C 38/03; weitere Nachweise unter http://www.dialerundrecht.de/urteile.htm).
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