Rechtsprechung
| VGH Bayern, 13.02.1996 - 14 CS 95.3591 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Hamburg, 06.05.2015 - 2 Bf 2/12
Nachbarklage gegen die Nutzung des Obergeschosses eines Bürogebäudes als Bordell
Rn. 58 Zum Zeitpunkt des Planerlasses im Jahr 1999 wurde - der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Urteil vom 25. November 1983 (…a.a.O.) folgend - ein Bordell nach herrschender Auffassung nicht als Vergnügungsstätte, sondern als Gewerbebetrieb aller Art im Sinne der Baunutzungsverordnung angesehen (VGH München, Beschl. v. 13.2.1996, 14 CS 95.3591, juris); lediglich in der Literatur finden sich vor 1999 einzelne Stimmen, die die Auffassung vertraten, mit dem Inkrafttreten der Baunutzungsverordnung 1990 seien Bordelle den Vergnügungsstätten zuordnen (vgl. z. B. Stühler, NVwZ 1997, 861;… Knaup/Stange, BauNVO, 8. Aufl. 1997, § 4a Rn 51; a.A. Wettling, VBlBW 1983, 18, 19). - VG Würzburg, 20.12.2018 - W 5 K 17.422
Erfolglose Gemeindeklage gegen Baugenehmigung für Spielhalle - BauNVO 1977
Hieran vermag das Vorbringen der Klägerseite, dass "nach einheitlicher Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs über die Senate hinweg (...) auch in Bebauungsplänen, für die die Vorgängerversionen der BauNVO 1990 gelten, Vergnügungsstätten in Industriegebieten grundsätzlich ausgeschlossen" seien, wobei auf die Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 1996 (14 CS 95.3591) und vom 19. Oktober 2015 (1 B 15.886) verwiesen wird, und weiter vorgebracht wird, dass dem das Bundesverwaltungsgericht "nicht ausdrücklich entgegengetreten sei", nichts zu ändern.Vielmehr ist streitgegenständlich in dem dem Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 1996 (14 CS 95.3591 - juris) zugrundeliegenden Verfahren eine Diskothek als eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte.
Beschluss auch nicht darüber entschieden, ob eine nichtkerngebietstypische Vergnügungsstätte bzw. Spielhalle in einem Industriegebiet nach der BauNVO 1968 unzulässig ist, sondern ob eine Diskothek als kerngebietstypische Vergnügungsstätte unzulässig ist ("Ungeachtet dieser Überlegungen ist aber jedenfalls die Errichtung einer kerngebietstypischen Vergnügungsstätte in einem Industriegebiet ebenso wie in einem Gewerbegebiet unzulässig", vgl. BayVGH, B.v. 13.2.1996 - 14 CS 95.3591 - juris Rn. 18).
- VGH Bayern, 02.03.2021 - 9 ZB 19.793
Baugenehmigung für Nutzungsänderung in eine Spielhalle
Soweit die Klägerin ernstliche Zweifel aus den Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 1996 (Az. 14 CS 95.3591) und vom 19. Oktober 2015 (Az. 1 B 15.886) herleiten will, übersieht sie, dass beide Entscheidungen zu kerngebietstypischen Gewerbebetrieben ergangen sind, während das Verwaltungsgericht hier von einer nicht kerngebietstypischen Vergnügungsstätte ausgegangen ist.Eine Abweichung vom angeführten Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Februar 1996 (Az. 14 CS 95.3591) liegt schon deswegen nicht vor, weil die Ausführungen, auf die sich die Klägerin stützt, nicht entscheidungserheblich waren (…vgl. B.v. 1.12.2020 - 2 B 52.20 -juris Rn. 27); der Entscheidung lag vielmehr eine kerngebietstypische Vergnügungsstätte zugrunde.
- VGH Bayern, 07.09.2016 - 15 ZB 15.1632
Zulassung der Berufung im Streit um Bordellbetrieb im Industriegebiet
Allerdings hat es in einer Entscheidung aus dem Jahr 1983 ausgeführt, dass der den Industriegebieten zukommende Zweck, der Unterbringung vorwiegend solcher Gewerbebetriebe zu dienen, die in anderen Baugebieten unzulässig seien (§ 9 Abs. 1 BauNVO), dafür spreche, die Zulässigkeit solcher nicht erheblich belästigender Betriebe für das Industriegebiet anders zu beantworten als für ein Gewerbegebiet (…BVerwG, U.v. 25.11.1983 - 4 C 21.83 - BVerwGE 68, 213 ff. = juris Rn. 13; vgl. auch BayVGH, B.v. 13.2.1996 - 14 CS 95.3591 - juris Rn. 17;… VGH BW, B.v. 30.7.2009 - 5 S 973/09 - juris Rn. 4).
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