Rechtsprechung
| VG Gelsenkirchen, 11.10.1988 - 14 L 1253/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Berlin, 17.09.2003 - 1 B 15.03
Betrieb eines "Grillwalkers" als Sondernutzung
Die Abwicklung gewerblicher Warenverkaufsgeschäfte gehört aber grundsätzlich nicht zu den Betätigungen, für die öffentliches Straßenland gewidmet ist (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 19. Februar 1991 - 2 UE 2124/87 -, NVwZ-RR 1992, 3; Sauthoff, Straße und Anlieger, 2003, Rd.-Ziff. 585 f.; speziell zum Verkauf aus einem Bauchladen als Sondernutzung: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 11. Oktober 1988 - 14 L 1253/88 -, NWVBl. 1989, 381; OVG Münster, Beschluss vom 21. Oktober 1996 - 23 B 2966/95 -, bei JURIS; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 19. August 1991 - Ss 356/90 (B) - 184 B -, NVwZ 1992, 100). - OVG Nordrhein-Westfalen, 21.10.1996 - 23 B 2966/95
Warenverkauf; Bauchladen auf öffentlichen Wegeflächen; Erlaubnispflichtige …
Rn. 25 - VG Gelsenkirchen, Beschluß vom 11. Oktober 1988 - 14 L 1253/88 -, S. 6 f. des Beschlußabdrucks -.
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