Rechtsprechung
| VGH Bayern, 22.10.2001 - 14 N 98.1992 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen-Anhalt, 12.07.2007 - 2 L 176/02
Anfechtung einer Baugenehmigung zum Betreiben eines Getreidelagers
Getreidelager zählen nach Auffassung des Senats nicht zur Gruppe der Betriebe, bei der eine typisierende Betrachtungsweise vorgenommen werden kann, da von ihnen wesentliche Störungen ausgehen können, aber nicht zwangsläufig müssen (a. A. allerdings: BayVGH, Urt. v. 22.10.2001 - 14 N 98.1992 -, Juris, zu einem Lagerhaus mit einer Reinigungs- und Trocknungsanlage für Getreide). - VGH Hessen, 08.05.2024 - 4 C 2423/20
Normenkontrolle eines Bebauungsplans mit Emissionskontingentierung
Es genügt, wenn die Überplanung einer Gemengelage zwischen Wohnnutzung und gewerblicher Nutzung einen zusätzlichen Immissionskonflikt nicht vorprogrammiert oder einen bestehenden Immissionskonflikt nicht verschärft (Bay. VGH, Urteil vom 22. Oktober 2001 - 14 N 98.1992 -, BeckRS 2001, 24647; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 21. Februar 2008 - 2 K 258/06 -, juris; OVG Hamburg…, Urteil vom 10. April 2013 - 2 E 14/11 -, juris Rdnr. 110).
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