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| LG Saarbrücken, 13.03.2017 - 14 O 192/16 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 13.03.2017 - 14 O 192/16
- OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 33/17
Wird zitiert von ...
- OLG Saarbrücken, 31.01.2018 - 5 U 33/17
Umfang einer Rechtsschutzversicherung für die Geltendmachung von …
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Saarbrücken vom 13.3.2017 - Az: 14 O 192/16 - abgeändert und festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger für das vor dem Landgericht Saarbrücken unter dem Aktenzeichen 1 O 80/16 geführte Verfahren - Teilklage der H. Allgemeine Versicherung-AG gegen den Kläger, Widerklage des Klägers gegen die H. Allgemeine Versicherung-AG - aus dem Rechtsschutzversicherungsvertrag Nummer XXXXXXXX/12 bedingungsgemäßen Versicherungsschutz zu gewähren.Das Landgericht Saarbrücken hat die Klage durch Urteil vom 13.03.2017 - Az: 14 O 192/16 - (Blatt 143 der Akten) abgewiesen, weil Schadensersatz-Rechtsschutz nur für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gewährt werde, worum es in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Saarbrücken (1 O 80/16) nicht gehe.
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